Auszug aus dem Elternhaus

Guten Morgen an Alle,
Ich habe eine Frage an euch und zwar folgende:

Ich bin 20 Jahre, mache momentan (und noch für weitere 9 Monate) ein Freiwilliges soziales Jahr bei einer katholischen Einrichtung.
Der Leiter der Einrichtung hat mir ein WG-Zimmer in der Integrativen-WG unseres Behindertenvereins angeboten.

Ich habe eine Hemiparese und hatte vor ca zwei Wochen einen weiteren epileptischen Anfall und momentan noch einen GdB 60.

Da ich noch weitere vier Geschwister habe (zwei Brüder (17 & 6)und zwei Schwestern (10 & 7), die drei kleinsten sich aber ein Zimmer teilen und mein Zimmer ca 7qm² groß ist, würde ich das Angebot gerne annehmen, da die älteste meiner kleineren Geschwister das Zimmer haben würde wollen, das Zimmer sehr günstig ist und hinzu kommt, dass ich mich mit meinem Stiefvater eher schlecht als Recht verstehe.

Gestern habe ich mich bereits erkundigt, ob ich Wohngeld beantragen könne. Dort hat mein FSJ-Taschengeld von 350€ und mein Kindergeld in Höhe von 184€ als mein Gehalt berechnet, was mir zur Verfügung stehen würde.
Mein Stiefvater sagte mir dann gestern, dass mir das Kindergeld nicht zustünde, er und meine Mutter sowie mein Vater mir das garnicht auszahlen müssten ...


Meine Frage an euch wäre jetzt: Wisst ihr Stellen, an die ich mich wenden kann um finanziell unterstützt zu werden? Und wie ist das generell: Unter den Umständen von Familiengröße, Platzmangel & meinem evtl Studienbeginn nächstes Jahr - kann ich da überhaupt Unterstützung erwarten?

Lieben Gruß & vielen Dank

Antworten

  • Hallo Coffeegirl,

    Für das Wohnen Behinderter ist in der Regel die Kommune des Heimatortes zuständig.
    In Form von Wohngeld über das Wohnungsamt und für Hilfe in besonderen Lebenslagen über das Sozialamt.
    Darüberhinaus gibt es noch das pers. Butget das auch Auszüge deckt, man stellt beim Hauptkostenträger den Antrag und muß dann selbst alles abrechnen und verwalten.

    Nur bei klassischen Heimen oder Wohnformem mit heimähnlicher Struktur ist der Bezirk der Heimatregion als überörtlicher Sozialhilfeträger in Form der Eingliederungshilfe für Behinderte zuständig.

    Für das zukünftige Studium ist für die rein studienbezogen Kosten in der Regel der Bezirk Deiner Heimatregion in Form der Eingliederungshilfe zuständig.

    LG

    Surfer
  • Hi Coffegirl

    Grundsätzlich ist Kindergeld eine Leistung die an die Eltern bezahlt wird. Aber es gibt Ausnahmen. Wenn du alleine wohnst kannst du bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung stellen. Dann wird das Kindergeld direkt an dich ausbezahlt. Die Familienkasse hat da aber einen Ermessensspielraum. Allerdings bei deiner Wohnsituation zu Hause und der Tatsache, dass deine Eltern ihrer Unterhaltspficht (Essen, Kleidung) "ungern" nachkommen, sehe ich da ganz große Chancen.

    Daher am Besten persönlich bei der Familienkasse vorbei gehen. Das Verhältnis insbesondere zu deinem Stiefvater dürfte dadurch aber sicherlich nicht besser werden. Also vorher noch ein/zwei Anläufe für eine gütliche Einigung starten. Wobei ich mich frage was deine Eletern gegen einen Auszug haben bei der Wohnsituation.

    Klaus
  • Ich glaube meinem Stiefvater geht es darum, dass er bei Verlust des Kindergeldes (meine Mutter hat ihm vor ewigkeiten eine entsprechende Vollmacht ausgestellt) auch seinen Beamten-kindergeldzuschlag verlieren könnte.
    Allerdings erinnert er mich seit meiner Volljährigkeit ans Ausziehen. Für mich ist das Druck, wenn er das Thema immer wieder anspricht.

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Wisst ihr, ob ich mich unter den gegebenen Umständen auch an das zuständige BAföGamt wenden könnte?

    Lieben Gruß
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