Integrationshelfer

Hallo
ich habe einen Sohn mit Down-Syndrom, der super in der Hauptschule mit kommt. Eingestuft ist erst als Geistig.Behindert. Er kann durchaus mit den anderen Schülern mithalten.
Daher würde ich gern einen Antrag bei der Landesschulbehörde stellen zur Überprüfung des Förderstatus. Trotz guter Leistungen kann er mit der derzeitigen Einstufung keinen Schulabschluss machen.
Wir brauchen aber in der Schule die Hilfe des Schulbegleiters. Würde dieser weiterhin bewilligt werden nach einer erfolgreichen Umstufung? Er hat ja weiterhin die Behinderung durch das Down-Syndrom.

Antworten

  • Hallo Niki,

    Auch die anderen Behinderungsarten haben sonderpäd. Förderbedarf,allerdings darf der auch beim normalen Stoff den Anteil prozentual nicht übersteigen den er auf einer Behindertenschule mit Hauptschulstoff als Einzelner hätte.
    Was also eine Behindertenschule in einer Klasse für einen einzelnen aufwendet darf nicht überschritten werden.

    Für die Stufung auf HS-Niveau bräuchte er sowieso ein schulpsychologisches Gutachten, allerdings von einem Experten, der sich zudem mit dieser speziellen Behinderungsart auskennt und auch die jetzigen Lehrkräfte werden schriftlich Stellung nehmen müssen.

    Wie das im einzelnen geregelt ist, hängt vom Bundesland ab und die Regelungen die das Kultusministerium trifft sind von Bundesland zu Bundesland mehr oder weniger stark unterschiedlich.

    LG

    Surfer
  • Hallo Surfer,

    Ehrlich gesagt verstehe ich diese Antwort so nicht.Mein Sohn besucht in Niedersachsen als Kind mit einer geistigen Behinderung eine Hauptschule. Dort ist erst voll integriert.

    Nun würde ich eigentlich gern wissen, ob er bei einer Umstufung auf Lernhilfebedarf noch einen Anspruch auf einen Intgrationshelfer in der Schule hat? Was gibt es noch zu beachten? Mir geht es auch um eine spätere Ausbildung.

    Ich wünsche mir für ihn eine Ausbildung am 1. Arbeitsmarkt. Wäre ein Schulabschluss da nicht wichtig? Oder fallen bei Umstufung der Landesschulbehörde auch Unterstützungsgelder weg wie z.b. das persönliche Budget für Arbeit?

    Ich bin mir da absolut unsicher, was hier der richtige Weg für meinen Sohn ist?

    Gruss Nicki
  • Hallo Nicki,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

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  • Hallo,

    der Anspruch auf einen Integrationshelfer ist nicht abhängig von der Art des Förderbedarfs, sondern vom Assistenzbedarf des Kindes / des Jugendlichen. Dabei geht es weder beim Förderschwerpunkt geistige Entwicklung noch bei Lernhilfebedarf darum, dass der Schüler mittels Assistent inhaltlich dem Lehrplan der Regelschule folgt. Insofern stehen ihm auch beim Förderschwerpunkt Lernhilfe i.d.R. nicht die Möglichkeiten für einen regulären Schulabschluss, etwa den Hauptschulabschluss, offen, - eben weil nach einem anderen Lehrplan unterrichtet wird, der für den Hauptschulabschluss notwendige Inhalte nicht vorsieht. Möglich ist – je nach Voraussetzung des Schülers / der Schülerin - das Erreichen des Abschlusses einer Förderschulform, z.B. der Förderschule für Lernhilfe. Dies wird per Zeugnis zertifiziert. Hilfreich für einen Übergang in eine Ausbildung am Ersten Arbeitsmarkt, sind ganz gewiss die Anbahnung persönlicher Kontakte durch verschiedene Praktika.

    Es ist legitim, einen veränderten Förderbedarf erneut feststellen zu lassen. Für die Entscheidung, ob man einen solchen Antrag stellt, halte ich zuerst das Gespräch mit den Lehrkräften des Schülers für sehr wichtig: wie sehen sie die Lernentwicklung? Nach welchem Lehrplan unterrichten sie ihn? Welcher Unterstützungsbedarf ist in den Augen der Lehrkräfte grundlegend für den Antrag eines Integrationshelfers? Wie ist die Perspektive des Unterstützungsbedarfs?

    Sollte die Empfehlung der Lehrkräfte auf erneuter Überprüfung liegen, so ist es sicher gut, wenn mit der Gutachterin / dem Gutachter auch der Unterstützungsbedarf durch einen Integrationshelfer besprochen wird und im Gutachten zur Sprache kommt. Auf diese Weise ist von vornherein mehr fachlicher Nachdruck für die Bewilligung der Leistung vorhanden.

    Sollten die Lehrkräfte eine erneute Überprüfung mit dem Ziel der Änderung des Förderbedarfs nicht befürworten, so bietet es sich an, die Argumente gut anzuhören und in Ruhe abzuwägen, ob man sie nachvollziehen kann. Falls die Argumente einleuchten, jedoch durch die Eltern eine Veränderung des Förderbedarfs wegen des Ziels eines Arbeitsplatzes im ersten Arbeitsmarkt wünschen, könnte man mit Werkstatt-Trägern besprechen, ob diese Außenarbeitplätze haben oder bereit sind, sich um solche zu kümmern. Auf diese Weise ist auch für Menschen mit geistiger Behinderung eine Arbeit außerhalb der Werkstätten möglich. Sollten die Eltern mit der Einschätzung der Lehrkräfte gar nicht einverstanden sein, rate ich zum Gespräch mit der Schulleitung über den zu beschreitenden Weg.

    Hinsichtlich der Leistungen durch ein persönliches Budget rate ich dringend, passgenaue individuelle Unterstützung nachzufragen. Wichtige Hinweise und Kontaktmöglichkeiten bietet die homepage: www.pb-lebenshilfe.de

    Ich hoffe, ich konnte helfen! Herzliche Grüße

    Wiltrud Thies
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