muss Schwerbehinderung bei Bewerbung angeben? und wann?

Antworten

  • Meine Beraterin von Arbeitsagentur sagte ist beser wie ich ich meine Bewerbung schwerbehinderung nicht angebe aber ich kann nur sitzende tätigkeit machen.
    Was ist soll machen .
    Schwerbehinderung 80% merzeichen Ag und B.
  • Hallo Peterania

    man muss eine Schwerbehinderung nur angeben, wenn man konkret danach gefragt wird. Sonst nicht.

    Wie das aber aussieht, wenn man arbeitstechnisch sehr eingeschränkt ist und wie das mit den durch den Schwerbehindertenausweis gegebenen Nachteilsausgleichen (höherer Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage etc.) aussieht, wenn man die Schwerbehinderung nicht angibt, weiß ich auch nicht.

    LG Xandria
  • Verschweigt man eine Behinderung, ist das ein(fristloser) Kündigungsgrund. Man muß die Behinderung angeben, aber nicht welche Behinderung man hat.
  • Hallo Xandria73,
    ich würde es, und tue es auch, die Schwerbehinderung in der Bewerbung in einem kurzen Satz ansprechen, das keiner beim Vorstellungsgespräch sagen kann, "das hätten Sie uns mitteilen sollen, das Sie eine Behinderung haben; das ändert natürlich die ganze Sache!" das ist meine Meinung und ist für mich auch verständlich; das kann aber jeder selbst entscheiden! Frank
  • Hallo alle zusammen,

    also rechtlich gesehen muss man eine Behinderung nicht von sich aus angeben. Wenn man allerdings danach gefragt wird, muss man die Wahrheit sagen. Wenn man dann lügt und es stellt sich heraus, dass man eine Schwerbehinderung hat - ist das wohl in der Tat ein Grund zur fristlosen Kündigung.

    Ich würde eine Schwerbehinderung nicht bei einer schriftlichen Bewerbung angeben, wohl aber im Vorstellungsgespräch thematisieren.

    Hintergrund ist, dass sich der/die Gegenüber bei der schriftlichen Angabe sich Gott-weiß-was unter der Schwerbehinderung vorstellen kann, was aber vllt. mit der Realität nichts zu tun hat.

    In einem Vorstellungsgespräch lässt sich dann vieles besser erklären.

    Finde ich zumindest.

    LG Xandria
  • Hallo peterania,

    Die Fachexperten hier im Forum haben mal gemeint es sei rechtlich nicht ganz eindeutig geregelt.
    Zunächst mal muß man es von sich aus nicht.

    Aber:

    Wenn konkret nach der Behinderung gefragt wird oder das offensichtlich ist und mit dem Job kollidieren kann, dann muß man es zwingend angeben.

    Sonst ist das ein fristloser Kündigungsgrund mit beliebten Gründen wie Vertrauensbruch, entgangene Eingliederungszuschüsse und zu Unrecht bezahlte Augleichsabgabe, also ein finanzieller Schaden des Arbeitgebers durch Verschweigen, Sicherheitsrisiko für den Betrieb beim Job in Verbindung mit der Behinderung, bis hin zu der Begründung der Arbeitgeber wäre bei Wissen um die Behinderung den Vertrag nicht eingegangen und ist getäuscht worden.

    LG

    Surfer
  • Hallo Peterania

    Zu diesem Thema haben wir eine ganze Reihe Artikel, lies dich da mal durch 😀

    http://www.myhandicap.de/jobsuche-behinderung-bewerbung.html

    Liebe Grüsse und viel Erfolg bei der Stellensuche!

  • Bei der ersten Arbeitsuche nach der Ausbildung bin ich über eine Arbeitsagentur gegangen wo ich mein Stottern angeben habe. Bei der Arbeit wo ich da bekommen habe war ich dann 3 Wochen und dann bekamm ich die Kündigung mit der begründung das sie mich im Service nicht einsetzten könnten. Wo ich später vorbei bin weil ich noch unterlagen für die Steuereklärung gebraucht haben, haben sie sich bei mir noch entschuldigt das sie meine unterlagen nicht genau gelesen haben, ich hab da ja angegeben das ich Stottere.
    Ein Vorstelungsgespräch hat es da gar nicht gegeben.

    Ob du es schon bei der schrieftlichen Bewerbung angeben musst oder nicht weiss ich nicht. Aber meine erfahrung ist das es sehr vorteil haft ist. Bevor du den Vertrag unterschreibst zu fragen ob du dein zukünftigen arbeitsplatz anschauen kannst. Und was du genau machen musst. Meine Erfarung ist das ich dann ein wenig weiss was für arbeit das ich machen muss und ich kann mir auch vorstellen das wenn man dann gezielt fragen stellen kann auch der Arbeitgeber ein wenig mehr weiss. Das so miessverständniesse auch aus dem weg gereumt sind, das der Arbeitgeber gar nichts von der Behinderung weiss.
    Lg Blitz
  • hallo Xandria73,
    du hast wohl recht mit den Angaben machen aber es kommt natürlich auf die Behinderung an, und auf die Arbeit wofür man sich bewirbt dann ist es doch besser, man rückt gleich mit der Wahrheit raus! Gruss Frank
  • Hallo peterania,

    Du hast aus der Community schon die richtigen Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

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