Regress auf Schonvermögen durch Privatperson?

Mein behinderter Stiefsohn und ich wohnen gemeinsam in einem Einfamilienhaus, das ihm zu 1/4 gehört.
Da wir gemeinsam wirtschaften, muss ich ihm einen Lebensniveau zugestehen, wie ich es auch habe. Dazu reichen die Sozialleistungen nicht aus. Ich schieße darum laufend zu, wodurch er Schulden bei mir ansammelt.
Wenn ich in einigen Jahren gezwungen bin, das haus zu verkaufen, wird man dan Wert des Viertels von mir fordern und sich 10 Jahre rückwirkend die Sozialleistungen erstatten?
Wie sieht es mit den Schulden bei mir aus? Bleibe ich darauf sitzen?

Antworten

  • Hallo Willi!

    Speziell kann ich deine Frage nicht beantworten. Aber - hast du dir mal Gedanken über ein sog. Behindertentestament gemacht? In deinem Profil steht, dein Stiefsohn ist 43 Jahre alt, woraus ich schließe, dass du das Rentenalter bereits erreicht hast.

    Ein Behindertentestament dient dazu, Eigentum (Haus oder Wohnung) und größere Barbeträge vor dem Staat zu schützen nach Ableben der Eltern. Wie es bei Stiefkindern ist, weiß ich nicht, individuelle Beratung ist auf jeden Fall ratsam bei einem Fachanwalt für Erbrecht. Das behinderte Kind darf einen monatlichen Selbstbehalt von 2600 Euro haben, die vom Staat unantastbar sind. Ich war im Mai bei einem Infoabend zu diesem Thema und mache mir auch jetzt schon Gedanken, ein Behindertentestament aufzusetzen für meine Tochter, die noch minderjährig ist. Gibt es noch andere Geschwister / Kinder, die z.B. die gesetzliche und finanzielle Betreuung übernehmen könnten? Beim Thema Erbrecht muß man viel bedenken und kann viel falsch machen. Z.B. sollte man bei sämtlichen Versicherungen, wo eine Bezugsperson nach Ableben der versicherten Person eingetragen ist, diese Namen entfernen lassen.
    Ist jemand namentlich bestimmt, kann die Summe, die über 2600 Euro hinausgeht, vom Staat abgegriffen werden. Ist niemand eingetragen, fließt das Geld in die Erbmasse und ein Testamentsvollstrecker kann es mit der 2600-Euro-Regelung vor dem Staat schützen.

    Du kannst das Geld, was du deinem Stiefsohn gibst, auch als "warmes Erbe" aus der Erbmasse nehmen, so hat er keine Schulden, weil das Geld ja ihm gehört, z.B. aus dem Pflichtteil.

    Verstehst du, was ich meine?
    Ich habe eine Datei im PC, die ich dir auf deine Privatmail schicken könnte, wenn du das möchtest. Sie stammt vom Infoabend, ist stichwortartig formuliert als Gedankenanstoß und etwa 2 1/2 Seiten lang.

    Gruß, Katrin
  • Hallo, Katrin,

    ja, das Behindertentestament ...., wir hatten uns vor vielen Jahren (15-20) mal bei einem Notar beraten lassen. Damals unterrichtete uns der Notar, dass diese Form des Testaments noch nicht unbestritten geltendes Recht sei und es möglicherweise nicht rechtswirksam würde. Es gab auch andere Gründe, die uns damals Abstand nehmen ließen.

    Aber egal, jetzt ist es zu spät dafür. Mein Sohn hat nun schon geerbt, der Staat hat sich sein Geld geholt. Nun ist noch das 1/4 Haus da.
    An mich hat mein Stiefsohn keinen Erbanspruch und ich werde ihm aus den bekannten Gründen nichts vererben.

    Es geht also wirklich darum , ob ich aus dem geschützten Vermögen jetzt oder später Geld für meine Forderungen bekommen kann, ob ich dasselbe Recht habe, wie der Staat.

    Trotzdem: Danke, dass du cir Gedanken machst und helfen willst, zumal du wohl selbst ausreichend Probleme hast.

    Willi
  • Wichtig!

    Ein Nachlass (Erbe) kann auch Schulden mit beinhalten.

    Vielleicht wäre es in Deinem Fall besser, früh genug das Gut zu verkaufen und damit die Schulden zu tilgen.

    Das Wohnen für Deinen Sohn könnte sich wie folgt realisieren: Betreutes Wohnen (Wohngruppen), Ambulantes Wohnen u. a.

    Zur Beantragung für die Unterkunft und Verpflegung Deine Sohnes, sollten die richtigen Anlaufstellen bekannt sein.

    Das dazu; wenn es beansprucht werden muss.
  • Hallo Willi44,

    ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Willi,

    ich habe eine Rückmeldung von den angefragten Rechtsfachexperten erhalten. Sie empfehlen Dir, vor Ort einen Anwalt aufzusuchen:

    (...) Zunächst ist unklar, in welchem rechtlichen Verhältnis der Fragensteller zu dem Stiefsohn steht. Fraglich ist auch, auf welcher rechtlichen Grundlage der Stiefsohn bei dem Fragensteller Schulden ansammeln soll und ob der Fragensteller das Haus überhaupt für den Stiefsohn verkaufen darf.

    Insgesamt denke ich, dass das Anliegen für eine Forenanfrage nicht geeignet ist, zumal in einem solchen Fall auch die Unterlagen gesichtet werden sollten.

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