Wann steht mir Zweitrolli zu?

lebe von geburt an mit hsp hereditäre spastische spinalparalyse. habe einen meyra e-fix, den ich für die arbeit benötige. jedoch möchte ich in meinem alltag mobiler sein. sport machen um abzunehmen, in meiner wohnung mobil sein. wie schätzt ihr meine chancen ein? wie könnte ich den widerspruch begründen?

lg bkrolli

Antworten

  • Hallo bkrolli,
    ich selber hatte relativ wenig Probleme beim ersten mal, als ich einen zweitrolli beantragt habe, denn ich hatte stufen zur Wohnungund konnte ihn icht hochtragen, also einen drinnen und einen draußen.
    beim nächsten mal wurde es etwas kompliziert, mittlerweile war der eine mit E-fix ausgestattet. der medizinische dienst behauptete ich könnte ja jedesmal dei reifen wechseln, die Batterie abbauen und dann diesen in der WOhnung benutzen. Ich habe widerspruch eingelegt, dass ich mich freuen würde dass der med. DIenst mich für so fähig halten würde, dass das aber mit der realität mit meinem Körper nichts zu tun hätte. hinzu kommt, dass laut Pflegekasse die Wohnungn ur einmal wöchentlich gereinigt werden dürfte, ich aber mehr als einmal am Tag die Wohnung verlassen würde...
    kein Problem...
    Vielleicht kannst du dich davon ... "inspirieren" lassen.
    LG
    Mona
  • Hallo bkrolli!

    Irgendwie kommt mir der Username bekannt vor..., dann noch die Erwähnung von HSP... Kennen wir uns aus dem Vereinsforum? Hast du dich wegen deiner Frage schon mal an Lothar gewandt oder den Vorstand, der auch gerne bei Widersprüchen hilft?

    Gruß, Katrin
  • Ich würde mir auf jeden Fall einen Zweitrolli verordnen lassen und dabei auf eine gute Begründung auf der Verordnung achten. Helfen kann dann immer auch, wenn du entweder das direkte Gespräch mit mit deinem Sachbearbeiter von der KK suchst oder ein paar Zeilen an ihn schreibst, in denen du genau aufschreibst, weshalb du einen Zweitrolli benötigst.

    Ich habe jetzt gerade selbst von meiner KK zwei identische maßangefertigte Aktivrollis finanziert bekommen! Voraus gegegangen ist ein langes Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin, in der ich ihr vor allem meine Wohnsituation geschildert habe. Einen Tag später hat sie mein Sanihaus angerufen und grünes Licht gegeben. *freu*
  • KatrinHH hat geschrieben:
    Hallo bkrolli!

    Irgendwie kommt mir der Username bekannt vor..., dann noch die Erwähnung von HSP... Kennen wir uns aus dem Vereinsforum? Hast du dich wegen deiner Frage schon mal an Lothar gewandt oder den Vorstand, der auch gerne bei Widersprüchen hilft?

    Gruß, Katrin


    ja auch ich bin im hsp forum angemeldet und hab da auch schon nachgefragt, jedoch noch keine antwort erhalten.

    das rezept gebe ich ja im sanitätshaus ab. den antrag stellen die ja dann. kenne den diesbezüglichen sachbearbeiter da nicht. tu mich in der formulierung irgendwie schwer. da muss man doch ganz schön aufpassen. oder? bin halt nicht hundert pro sicher ob mir wirklich einer zustehen würde, somit kann ich mich da auf (noch) nichts berufen 🙁
  • ady hat geschrieben:
    Ich würde mir auf jeden Fall einen Zweitrolli verordnen lassen und dabei auf eine gute Begründung auf der Verordnung achten. Helfen kann dann immer auch, wenn du entweder das direkte Gespräch mit mit deinem Sachbearbeiter von der KK suchst oder ein paar Zeilen an ihn schreibst, in denen du genau aufschreibst, weshalb du einen Zweitrolli benötigst.

    Ich habe jetzt gerade selbst von meiner KK zwei identische maßangefertigte Aktivrollis finanziert bekommen! Voraus gegegangen ist ein langes Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin, in der ich ihr vor allem meine Wohnsituation geschildert habe. Einen Tag später hat sie mein Sanihaus angerufen und grünes Licht gegeben. *freu*


    danke dir, das macht mir irgendwie ein bisschen mut 😀
  • monalisa72 hat geschrieben:
    Hallo bkrolli,
    ich selber hatte relativ wenig Probleme beim ersten mal, als ich einen zweitrolli beantragt habe, denn ich hatte stufen zur Wohnungund konnte ihn icht hochtragen, also einen drinnen und einen draußen.
    beim nächsten mal wurde es etwas kompliziert, mittlerweile war der eine mit E-fix ausgestattet. der medizinische dienst behauptete ich könnte ja jedesmal dei reifen wechseln, die Batterie abbauen und dann diesen in der WOhnung benutzen. Ich habe widerspruch eingelegt, dass ich mich freuen würde dass der med. DIenst mich für so fähig halten würde, dass das aber mit der realität mit meinem Körper nichts zu tun hätte. hinzu kommt, dass laut Pflegekasse die Wohnungn ur einmal wöchentlich gereinigt werden dürfte, ich aber mehr als einmal am Tag die Wohnung verlassen würde...
    kein Problem...
    Vielleicht kannst du dich davon ... "inspirieren" lassen.
    LG
    Mona


    ich danke dir und werde es einfach mal probieren. drück mir bitte die daumen!
  • Hallo bkrolli,

    verstehe ich das richtig, dass Du noch gar keinen Ablehnungsbescheid erhalten hast?

    Wenn Du einen solchen erhältst, steht ja in der Regel auch der Sachbearbeiter drunter 😉

    Richtig ist, dass Du die Verordnung (umgangssprl. Rezept) beim Sanitätshaus abgibst. Dein Arzt sollte diese Verordnung gut begründen, wenn es um einen Zweitrolli geht.

    Grundsätzl. ist es so, dass keine Doppelversorgung erfolgen darf. Vereinfacht ausgedrückt, zwei identische Rollstühle für densenlben Einsatzzweck gehen nicht. Weiterhin ist es so, dass durch Leistungen der Kasse durch Krankheit oder Behinderung bedingte Einschränkungen ausgeglichen werden müssen.

    Ich hoffe meine Antwort war ein klein wenig hilfreich für Dich!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

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  • vielen dank für eure tipps. habe gestern rezept und einen netten brief an die aok ins sanitätshaus gebracht. dieses wird all dies weiterleiten. sobald es was neues gibt werde ich mich melden.

    lg birgit
  • Dann drücke ich dir mal ganz dolle die Daumen!! 😉
  • Hallo Birgit,

    auch ich drücke die Daumen und bin gespannt, wie es weitergeht 😉
  • ablehnung ist heute angekommen

    begründung mehrfachversorgung wäre unwirtschaftlich und würde das maß des notwendigen überschreiten.

    gerade am wochenende war mein rolli wieder kaputt und ich war aufgeschmissen, vorallem auf der arbeit.

    jetzt muss ich mir gut überlegen wie ich den widerspruch formuliere. habt ihr ein paar gute tipps?

    lg birgit 😢
  • Hallo Birgit,

    nun, das war ja leider zu erwarten. Für den Widerspruch solltest Du Rücksprache mit Deinem Arzt halten und Dich mit ihm bei Formulierung des Widerspruchs abstimmen.

    Wie schon einmal geschrieben, ist es wichtig, dass die Rollstuhle nicht für denselben Zweck sind. Auch muss der zweite Rollstuhl medizinisch notwendig sein.

    Falls das nicht klappen sollte, wäre zu prüfen, ob Du nur den zweiten (Haus-)Rolli von der Krankenkasse nimmst und den Arbeitsrolli von der Arbeitsagentur finanzieren lässt. Wenn Du ihn "nur für die Arbeit" brauchst, ist die ARGE der zuständige Kostenträger.

    Es sei denn, Du hast schon 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Dann ist es die Rentenversicherung 😉
  • widerspruch geschrieben, gut formuliert, jedoch wieder keine erfreuliche antwort.

    somit gebe ich mich mit der jetzigen situation zufrieden und spare geld um ihn mir irgendwann mal selbst leisten zu können.
  • Das tut mir sehr leid zu hören 🙁
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