Grundsicherung

Hallo ,

ich hatte bisher Wohngeld und danun mein Sohn zum Studium geht ,soll ich Grundsicherung beantragen .
Da ich Rollstuhlfahrer bin u. einen erhöhten Anspruch auf die
qm habe ,ist die Wohngeldstelle nicht mehr zuständig .

Nun meine Frage:
Was wird bei der Grundsicherung angerechnet?
Die ausgezahlte Rente oder die Rente , wo noch kein Beitrag zur KV
und Pflegeversicherung abgezogen wurde ?
Wird bei der Grundsicherung auch der erhöhte Bedarf an Strom
ein angerechnet ,der durch 2 Rollstühle und andere med.
Geräte entsteht angerechnet ?
Kann man neben der Grundsicherung auch Hilfe zur Pflege beantragen ?

gruß
Lieselotte

Antworten

  • Hallo guten Morgen ;
    So zu deinen Mehrstromverbrauch von Elektro Rolstühlen, ja natürlich, da diese Notwenigkeit sind und auch beim SGBXII mit einer Pauschale von ..... ca 10 Euro,
    2.
    Natürlich kannst du wenn du einen Rollstuhlfahrerin bist eine Pflegestufe beantragen und Pflege geld, aber diese Kosten kannst du dann mit dem Pflegedienst persnlich abrechnung oder direkt über die Pflegekasse,

    Ebenso kannst du auch das Persönliche Büdget beantragen, das bezieht sich auch auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben , für immer wieder kehrende Leistungen, die du im Monat hast !
    LG Magdalena
  • Hallo Lieselotte,

    zunächst einmal: Bei Bedarf kannst Du selbstverständlich auch Hilfe zur Pflege beantragen.

    Rentenbezüge werden nicht berücksichtigt.

    Ein evtl. Mehrbedarf wird in § 30 SGB XII geregelt. In Deinem Fall trifft dieser jedoch leider, nach meiner Kenntnislage, nicht zu.

    Allerdings hast Du wahrscheinlich einen berechtigten Mehrbedarf bei der Wohnungsgröße. Näheres hierzu findest Du auch in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/wohnungsgroessen-quadratmeter-sozialhilfe-behinderung.html

    Für die Stromkosten kannst Du außerdem bei Deiner Krankenkasse einmal im Jahr (rückwirkend) einen Antrag auf Erstattung/Zuschuss stellen.

    Ich hoffe, meine Antwort war hilfreich für Dich!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo ,

    danke für die beiden Antworten.

    Wer kann mir die <Fragen zur Grundsicherung beantworten ?

    Weiß jemand den Unterschied zwischen Sozialhilfe und Grundsicherung


    Magdalena , ich habe Pflegestufe 2 . Wie funktioniert da das persönliche
    Budget ? Bekomme ich da das Geld der Pflegedienst bekommt und kann mir selbst
    meine Pflegekräfte suchen? Mit nur den Pflegegeld von 440 ,00 Euro finde
    ich niemand der mich am Tag pflegt.

    Gruß Lieselotte

  • Hallo Liselotte

    den Begriff der Sozialhilfe gibt es meines Wissens nicht mehr. Heute unterscheidet man die Leistungen nach SGB II ( Hartz IV) und Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung). Hartz IV erhalten alle erwerbsfä#higen Menschen. Grundsicherung erhalten alle Menschen, die erwerbsunfähig sind und keine oder sehr geringe Rentenansprüche haben. Die Regelsätze, die Übernahme der angemessenen Wohnkosten und eventueller Mehrbedarf sind bei beiden Leistungsarten identisch. Unterschiedlich geregelt sind die Vermögensanrechnung und Selbstbehaltsregelungen.

    LG Nobby
  • Hallo Lieselotte,

    zu den Begrifflichkeiten hat Nobby schon etwas gesagt. Grundsätzlich fallen verschiedene Leistungen unter die Art der Sozialhilfeleistungen. Darunter z.B. auch Leistungen der Grundsicherung, der Teilhabe oder eben auch Hilfe zur Pflege.

    Was das Persönliche Budget (PB) betrifft, so ist dies keine neue Leistungsform, sondern lediglich eine andere Form der Leistungserbringung. Diese soll den Betroffenen mehr Selbstbestimmung ermöglichen.

    Beim PB bekommt der Budgetnehmer die Leistungen, um den festgestellten notwendigen Bedarf zu decken, ausgezahlt und kann damit selbst die Assistenz/Hilfe buchen.

    Das Geld ist selbstverständlich nur für Assistenz/Hilfe einzusetzen. Diese Verwendung muss auch nachgewiesen werden.

    Das PB kann auch trägerübergreifend erbracht werden. In Deinem Fall also bspw. von der Pflegekasse (Pflegegeld) und vom örtlichen Sozialhilfeträger (Hilfe zur Pflege).

    Soviel erstmal in aller kürze. Bei weiteren Fragen zum Thema PB wende dich gern jederzeit an mich 😀

  • magdalena44 hat geschrieben:
    Hallo guten Morgen ;
    So zu deinen Mehrstromverbrauch von Elektro Rolstühlen, ja natürlich, da diese Notwenigkeit sind und auch beim SGBXII mit einer Pauschale von ..... ca 10 Euro,
    2.
    Natürlich kannst du wenn du einen Rollstuhlfahrerin bist eine Pflegestufe beantragen und Pflege geld, aber diese Kosten kannst du dann mit dem Pflegedienst persnlich abrechnung oder direkt über die Pflegekasse,

    Ebenso kannst du auch das Persönliche Büdget beantragen, das bezieht sich auch auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben , für immer wieder kehrende Leistungen, die du im Monat hast !
    LG Magdalena



    Hallo,

    ich habe eine Frage zu dem ersten Absatz.


    So zu deinen Mehrstromverbrauch von Elektro Rolstühlen, ja natürlich, da diese Notwenigkeit sind und auch beim SGBXII mit einer Pauschale von ..... ca 10 Euro,

    Bedeutet das, man ca. 10 Euro mehr Grundsicherung erhält, wenn man einen Elektrorollstuhl fährt? Wäre über eine baldige Antwort dankbar.

    LG Kerstin

  • Hallo Kerstin,

    nein, leider gibt es keine höhere Grundsicherung für Elektrorollstuhlfahrer. Denn dies fällt nicht unter die in § 30 SGB XII aufgeführten Regelungen.

    Bzgl. eines Stromkostenzuschusses wende Dich, wie oben beschrieben, an die Krankenkasse 😉


  • Danke für den Tipp Justin.

    LG Kerstin
  • Gerne. Ich freue mich, wenn ich helfen kann 😀