Ausnahmegenehmigung mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone... Mein Partner ist aG behindert

Mein Lebenspartner ist mit heute 41 Jahren, durch einen nicht verschuldeten Unfall, zu 90 % Schwerbehindert. In seinem Schwerbehindertenausweis ist eine „aG“ Markierung, die besagt, dass er eine außergewöhnlich Gebehinderung hat. Dies stimmt auch!
Mein Lebenspartner kann nicht laufen. Im wurde eine Zehe amputiert und es fehlen Teile der Re. und Li. Ferse, Um sich fortbewegen zu können, ist er auf sein Auto, den Rollstuhl oder aber auch seine Gehhilfen angewiesen. Das eigentliche Problem besteht darin, dass er auch sehr gerne Fahrrad fährt. Leider aber, wird es speziell in Fußgängerzonen nicht gerne gesehen wenn man dort fährt. Aber da er nicht laufen kann bleibt uns nix anderes übrig, als mit Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone zu fahren.
Meine Frage lautet: Kann man eine Sondergenehmigung beantragt, die einem Schwerbehinderten mit Begleitperson erlaubt, in einer Fußgängerzone bei Schrittgeschwindigkeit mit dem Fahrrad zu fahren?
Es ist schon schlimm genug, was man als Schwerbehinderter alles erleben muss, dass man sich als noch junger Mann, der sein Auto auf einem Behindertenparkplatz von einem 60jährigen Rentner beschimpfen lassen muss, ob man zu faul wäre, 10 m laufen zu können und sich immer wieder und wieder Rechtfertigen zu müssen. Man wird leider hier... in Deutschland... wie ein Aussätziger behandelt zu werden.
Alleine, dass man ausgegrenzt wird von der Gesellschaft... und am normalen Leben einfach nicht teilnehmen darf. Denn so empfindet man es, wenn man spontan Freunde triff und mit diesen einen netten Nachmittag im Café verleben möchte aber dieses wiederum im Stadtzentrum liegt, welches ohne Fahrrad für einen noch jungen Mann mit einer Schwerbehinderung spontan... nicht zu erreichen ist.

Antworten

  • Hi CaroMo,

    ich bin in einer ganz ähnlichen Situation. Ich kann keine 10 Schritte mehr frei gehen, aber Radfahren (mit E-Antrieb) geht noch recht gut. Für viele ist das völlig unverständlich und man wird manchmal als Simulant behandelt.

    Zu allererst sollte sich Dein Freund daher ein dickeres Fell zulegen und die (älteren) Damen und Herren, die so unmögliche Äußerungen von sich geben, entweder ganz ignonieren oder entsprechend Paroli bieten. Ich entscheide mich meist für das Erste, schont die Nerven.

    Zum eigentlichen Thema:
    Besteht die Möglichkeit, dass Dein Freund in Fußgängerzonen das Rad schiebt, also sozusagen als "Seitenrollator" benutzt?
    Eine Ausnahmegenehmigung fände ich nicht sehr sinnvoll; zu gefährlich für Deinen Freund und auch für die Fußgänger. Ich glaube nicht, dass es so etwas gibt.

    Beste Grüße

  • Hallo CaroMo!

    Mit aG kann man sich beim Verkehrsamt einen sog. blauen Parkausweis holen, den man auf Rolliparkplätzen vorne sichtbar ins Auto legt und somit die Berechtigung zeigt. Keine Di0skussionen mehr! Wenn der Ausweis ausgestellt wird, kommt auch ein Foto rein, ist also personenbezogen und man bekommt ein Merkblatt, wo Parkerleichterungen erläutert werden, z.B. Parken in Fußgängerzonen begrenzt möglich oder 3 Stunden im eingeschränkten Halteverbot. Wir haben im März diesen Ausweis für meine Tochter beantragt, geht ganz einfach, schnell und formlos. Er hat meistens die gleiche Laufzeit wie der SBA.


    Gruß, Katrin
  • Handbike am Rolli und gut ist gibt es auch mit Elektro unterstützung,einziger Haken das liebe Geld.LG Erich
  • Hallo CaroMo,

    willkommen bei MyHandicap. Ein Fahhrad (Zweirad) ist leider kein Behindertenfahrzeug. Deshalb wird es als Fahrradfahrer sehr schwer sein eine Sondergenehmigung für die Fußgängerzone zu bekommen. Anders ist das beim Auto. Autobesitzer die einen blauen oder organgenen Parkausweis haben dürfen während der Be- und Endladezeiten auch in die Fußgängerzone hinein fahren. Dafür durfen aber alle Behindertenfahrzeuge wann immer sie wollen durch die Fußgängerzone fahren. Da Dein Lebensgefährte einen Rollstuhl hat, könnte er sich ein Handbike, daß wie ein Rollstuhlzuggerät funktioniert, verschreiben lassen. Man muß zwar bei der Krankenkasse ein bischen Überzeugungsarbeit leisten, aber mit der richtigen Argumentation sollte er ein Handbike für seinen Rollstuhl durchsetzen können. Wie Magic schon schrieb. Handbikes gibt es auch mit Elektrounterstützung.

    Schönen Gruß
    Karin
  • Hallo CaroMo,
    warum hier auf deine Anfrage eine Erläuterung zum blauen Parkausweis erfolgt... das verstehe ich nicht....

    Ich habe mir jetzt an mein Fahrrad einen Rollstuhlaufkleber geklebt und (juchhu) in der kommenden Woche wird eine Halterung fertig, wo ich dann hinten an mein Rad meinen Rolli befestigen kann.

    Ich kann auch nur noch ein paar Meter gehen und es nervt mich, dass ich für die Fahrt zur Eisdiele, 400 m, das Auto nehmen muss nur weil ich vor Ort den Rolli benötige.
    Ab nächste Woche kann ich zuhause einfach den Rolli dran hängen, dann ab die Post und vor Ort Fahrrad parken, Rolli ab und in die Eisdiele.
    Ich denke mit diesen zwei "Zeichen" wird sich keiner beschweren, wenn ich durch eine Fußgängerzone fahren würde.

    Ich bin auch früher schon durch Fußgängerzonen gefahren, defensiv, nie die Klingel benutzend... allerdings auch nie zur Haupteinkaufszeit. Ging bislang gut.

    Hätte aber auch Lust einen Antrag zu stellen, dass das Fahrrad als "Behindertenfahrzeug" anerkannt wird. So z.B. auch bei der Benutzung von S- und U-Bahn, Bus und Bahn... Aber ... nicht jetzt.

    Lieben Gruß
    Mona
  • Hallo Mona!

    Den blauen Parkausweis habe ich erwähnt, weil CaroMo schrieb, es gebe immer Probleme mit anderen Personen, wenn ihr Partner sich mit dem Auto auf einen Rolliparkplatz stellt. Darher dachte ich mir, dass die beiden evtl. noch nicht diesen Ausweis haben. Zusätzlich kann man damit auch begrenzt in Fußgängerzonen parken, um dichter an Geschäfte heranzukommen.

    Gruß, Katrin
  • monalisa72 hat geschrieben:
    Hallo CaroMo,
    warum hier auf deine Anfrage eine Erläuterung zum blauen Parkausweis erfolgt... das verstehe ich nicht....


    ...weil man mit dem blauen Parkausweis in die Fußgängerzone fahren darf. 😉
  • Hallo CaroMo,

    mir ist auch keine Sonderregelung bekannt, wonach dein Partner mitdem Fahrrad in einer Fußgängerzone fahren darf. Die Idee mit dem Aufkleber ist aber recht gut. Ich denke, dass dein Partner wenig Probleme bekommen wird, wenn er sehr langsam (das ist wichtig) in der Fußgängerzone fährt. Dabei ist es wichtig, dass andere erkennen, dass es für ihn eine Erleichterung ist und er nicht so gut gehen kann. Die meisten Menschen haben dafür Verständnis - einige Kritiker gibt es leider auch immer.

    Wenn dein Partner den Behindertenausweis mit sich führt und bei Bedarf zeigen kann, dass er eine Einschränkung hat, wird er in der Regel auch bei einer Kontrolle Verständnis erfahren. Allerdings ist es sehr wichtig, dass er auf dem Rad keine anderen Menschen gefährdet oder behindert. Daher bitte langsam fahren.

    Alles Gute.
    Philipp, Myhandicap