Umweltzonen: Ausnahmen für behinderte Autofahrer

Liebe User,

in vielen deutschen Großstädten gibt es seit mehreren Jahren Umweltzonen, die dafür sorgen, dass schadstoffreiche Fahrzeuge von den inneren Stadtkreisen ferngehalten werden und sich die dortige Feinstaubbelastung verringern soll. Für Autoinhaber mit Handicap gelten jedoch Ausnahmeregelungen: Welche es sind, erfahrt Ihr hier:

http://www.myhandicap.de/umweltzone-feinstaubplakette-behinderung.html

Viel Spaß beim Lesen!

Tom
MyHandicap

Antworten

  • ist ja schön und gut aber dann bitte richtige Infos. Nicht immer nur auf aG beschränken!

    http://www.berlin.de/hvp/umweltzone-berlin/umweltzone.index.html

    "Welche generellen Ausnahmen von den Verkehrsverboten der Umweltzone gibt es nach der Kennzeichnungsverordnung für Menschen mit Behinderungen?

    Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" haben, fallen unter die generellen Ausnahmeregelungen der bundesweit gültigen Kennzeichnungsverordnung. und benötigen keine Plakette. Bei den Kontrollen im fließenden Verkehr erfolgt der Nachweis durch den Schwerbehindertenausweis. Im ruhenden Verkehr kann die Berechtigung für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "aG" oder "Bl" durch den Schwerbehinderten-Parkausweis (EU-Parkausweis) nachgewiesen, der hinter der Windschutzscheibe sichtbar ausgelegt wird.

    Berliner können den EU-Parkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde ihres Wohnbezirkes beantragen.
    Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "H", die keinen Parkausweis erhalten, können ersatzweise einen Nachweis für die Befreiung von der Plakettenpflicht bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz beantragen. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie in den folgenden pdf-Dateien:

    Antragsformular für Schwerbehinderte mit Merkzeichen H
    Merkblatt zum Antragsformular für Schwerbehinderte mit Merkzeichen H"

  • Hallo ickenicke,

    es ist natürlich richtig, dass es auch Ausnahmeregelungen bezüglich der Begleitfahrzeuge gibt, insofern kann auch "Bl" und "H" in Frage kommen. Die zuständigen Stellen haben allerdings vor allem das "aG" betont, da es - so die Information der Behörden - der häufigste Fall sei. Inwieweit die Behörden hier die korrekten zahlen haben, lässt sich natürlich nur sehr schwer prüfen.

    Außerdem muss man nochmal darauf hinweisen, dass auch die Behörden in der jeweiligen Stadt die Möglichkeit haben, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Die Kriterien hierfür sind sehr unterschiedlich. Deshalb ist es am besten,wenn man sich hierzu im Bedarfsfall bei der zuständigen Stelle erkundigt.

    Viele Grüße
    Philipp, MyHandicap

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