Witwenrente und Erwerbsminderungsrente

Hallo zusammen,

Nachdem meine Frau im Jahr 2007 verstorben ist, habe ich damals für eine begrenzte Zeit die KLEINE WITWENRENTE bekommen.
Die kleine Witwenrente ist dann nach ca. 1 Jahr ausgelaufen.

Ich habe jetzt den Tipp bekommen die GROSSE WITWENRENTE zu beantragen, da ich mittlerweile ja auch das 46. Lebensjahr vollendet habe (... wohl eine Vorraussetzung für diese Hinterbliebenenrente)

Meine Frage nun:
Wird die Hinterbliebenenrente womöglich auf eine Erwerbsminderungsrente angerechnet ?


Sorry für meine vielen Fragen, aber ich kenne mich in dieser Thematik nicht aus und das verunsichert mich sehr.

Lieben Gruß an Euch Alle,
Tom

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Antworten

  • Hi Tom

    Deine Witwenrente wird dir hinsichtlich deiner EM Rente nicht als Einkommen angerechnet. Bsp. Wenn du 600€ Witwenrente erhälts läge diese hinsichtlich deiner vollen EM Rente über den rentenunschädlichen 400€. Macht aber überhaupt nichts, da sie nicht angerechnet wird. Sprich deine EM Rente wird nicht gekürzt.

    Umgekehrt sieht das anderst aus. Die Witwenrente erhälts du ja nur wenn dein Einkommen weniger als ca 700€ beträgt. Was darüber liegt wird mit 40% auf deine Witwenrente angerechnet - sprich abgezogen.

    Bsp. mit Zahlen

    840,00€ eigene Netto-EM-Rente ( 934,90 Brutto - KK/PV)
    701,18€ geltend für West sind anrechnungsfrei somit liegst du um
    138,82€ darüber. Dieser Betrag ist mit 40% anrechnungspflichtig, d.h. sind dies 55,53 Euro.


    Bekämst du jetzt 500,53€ Brutto-Witwen-Rente, werden die 55,53€ abgezogen. Du erhälts also nur 445€ hier von sind noch ca. 10,5% Kranken/Pflegervers. abzuziehen.

    Klaus



  • Hallo Klaus,

    vielen Dank für Deine Antwort.
    Nun ist aber schon sät und ich muss erst mal drüber schlafen. 😉

    Gute Nacht,
    Tom
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