Pflegemittel für Amputierte

Kürzlich hab ich erfahren von meiner BG, dass ich Anspruch auf Pflegemittel habe, wobei die Kosten voll übernommen werden.
Als ich gestern meinen Orthopäden damit konfrontierte, meinte er, nein ich müsse diese selbst bezahlen.
Ok jetzt macht er sich kundig bei der BG. Er meinte, Kassenpatienten müssen das definitiv bezahlen.
Versteh ich nicht, denn nach dem Bundesversorgungsgesetz (Orthopädieverordnung) § 14 stehen jedem doch diese Mittel zur Verfügung.
Mich würde mal interessieren ob Krankenkassen schon bei jemanden solche Kosten übernommen haben.
Mir geht es einfach darum, dass ja nunmal solch § existiert und warum sollen dann Kassenpatienten bezahlen und andere kriegen es so?
Wäre für Infos dankbar.
LG Marry

Antworten

  • Hallo Marry,

    die in Deutschland geltende Orthopädieverordnung steht im Zusammenhang mit dem Bundesversorgungsgesetz.

    Dort ist im §1 geregelt, für welche Personen dieses Gesetz gilt, nämlich:

    (1) Wer durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes oder durch die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung.

    (2) Einer Schädigung im Sinne des Absatzes 1 stehen Schädigungen gleich, die herbeigeführt worden sind durch
    a)
    eine unmittelbare Kriegseinwirkung,
    b)
    eine Kriegsgefangenschaft,
    c)
    eine Internierung im Ausland oder in den nicht unter deutscher Verwaltung stehenden deutschen Gebieten wegen deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit,
    d)
    eine mit militärischem oder militärähnlichem Dienst oder mit den allgemeinen Auflösungserscheinungen zusammenhängende Straf- oder Zwangsmaßnahme, wenn sie den Umständen nach als offensichtliches Unrecht anzusehen ist,
    e)
    einen Unfall, den der Beschädigte auf einem Hin- oder Rückweg erleidet, der notwendig ist, um eine Maßnahme der Heilbehandlung, eine Badekur, Versehrtenleibesübungen als Gruppenbehandlung oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 26 durchzuführen oder um auf Verlangen eines zuständigen Leistungsträgers oder eines Gerichts wegen der Schädigung persönlich zu erscheinen,
    f)
    einen Unfall, den der Beschädigte bei der Durchführung einer der unter Buchstabe e aufgeführten Maßnahmen erleidet.


    Ob und in welchem Umfang Krankenkassen entsprechend zahlen, müsste dir deine Krankenkasse sagen können.

    Viele Grüße
    syvyys
  • marry1 hat geschrieben:
    Kürzlich hab ich erfahren von meiner BG, dass ich Anspruch auf Pflegemittel habe, wobei die Kosten voll übernommen werden.
    Als ich gestern meinen Orthopäden damit konfrontierte, meinte er, nein ich müsse diese selbst bezahlen.
    Ok jetzt macht er sich kundig bei der BG. Er meinte, Kassenpatienten müssen das definitiv bezahlen.
    Versteh ich nicht, denn nach dem Bundesversorgungsgesetz (Orthopädieverordnung) § 14 stehen jedem doch diese Mittel zur Verfügung.
    Mich würde mal interessieren ob Krankenkassen schon bei jemanden solche Kosten übernommen haben.
    Mir geht es einfach darum, dass ja nunmal solch § existiert und warum sollen dann Kassenpatienten bezahlen und andere kriegen es so?
    Wäre für Infos dankbar.
    LG Marry

    hallo marry

    wenn die BG das bezahlt (hattest du einen arbeitsunfall?) ist das doch okay, oder?

    es ist unterschiedlich geregelt je nach kostenträger.

    dein doc wir das hoffentlich herausfinden. 😎

    lg rosi
  • Hallo syvyys,
    danke dir für deine schnelle Antwort.
    O je, ich konnte das leider in meiner rausgesuchten Orthopädieverordnung nicht so erkennen, aber du hast völlig Recht.
    Bei mir läuft alles über meine Berufsgenossenschaft, so dass ich mich in dieser Richtung nie mit der Krankenkasse auseinandersetzen mußte.
    Ich dachte nur, die BG kann ja auch nur Leistungen auf gesetzlicher Grundlage genehmigen, warum werden dann aber solch große Unterschiede zwischen Krankenkasse und BG gemacht?
    Unterschiede gibts überall, aber die BG z.B. sieht es als vorbeugende Maßnahme, warum nicht die Krankenkasse?
    Ich bin eigentlich nur drauf gestoßen, weil ein Sanitätshaus allgemein die Pflegemittel immer verkauft und ich dachte, vielleicht können ja Kassenpatienten dieses gegen Rezept auch kostengünstiger bekommen, nur sie wissen es nicht und das ein Sanitätshaus das natürlich nutzt um ihre Artikel teuer zu verkaufen.
    War nur eine Frage.
    LG Marry

  • Hallo RosiHH,
    gute Idee!! Da werd ich neugierigerweise doch wirklich mal den Dok fragen.
    Ich find es auch toll, dass meine BG sich so kümmert und da bin ich auch sehr dankbar.
    Ja ich hatte einen Wegeunfall.
    Mir ging es einfach nur darum, dass ich es ungerecht finde, dass KK soviel Geld einstreichen, aber wenn man mal krank wird, suchen sie Gründe um so wenig wie möglich für diese Menschen zu tun und wer kann sich schon solch teure Sachen leisten?
    LG Marry
  • hallo marry

    ist das ein neuer doc den du da hast?
    eigentlich müsste er sonst doch wissen wer der kostenträger ist. 😺

    stimmt: vieles ist in unserem gesundheitssystem nicht nachvollziehbar und ungerecht!

    lg rosi
  • Hallo Rosi,
    bei mir ist es bisschen anders. Ich kann nur zu einem Durchgangsarzt oder zu einem Facharzt für Orthopädie gehen. Das Problem an der Sache ist, dass aber viele garnicht für die Berufsgenossenschaft arbeiten, d.h. es gibt in der Nähe wenige die es mir möglich machen vorstellig zu werden, wenn ich was habe bedingt durch den Unfall sind keine Fachärzte gleich greifbar die auch für die BG arbeiten.
    In meinem Fall ist es so das es in der Nähe zwar die entsprechenden Ärzte gibt,welche aber alle nicht für die BG tätig werden, will ich aber gezielt z.B. einen orthopädischen Facharzt, muß ich nach Hamburg ins Krankenhaus. Brauch ich Rezepte zur Reparatur oder Ähnliches, spreche ich das ab mit meinem Orthopäden und gehe dann mit ensprechenden Infos zum Durchgangsarzt, der in meinem Fall ein Chirurg ist und lasse mir ein Rezept ausstellen. Das ist für mich ein sehr großes Problem, weil mich ja mein Hausarzt besser kennt, mich aber in dieser Richtung nicht behandeln darf, ich aber zu einen Arzt gehe der zwar Chirurg ist, aber z.B. in der Prothetik ja keine Ahnung hat ganz zu schweigen wenn ich Rückenprobleme habe.
    Alles Gute ist nie beisammen 😀
    LG Marry
  • Guten Tag,..

    Wenn du einen Wege- Unfall, Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit, ist der Träger die zuständige BG. Und dann greift auch das SGB 7 und der Grundsatz § 26 SGB 7.

    Es gibt gewisse Leistungen die durch die KK = Krankenkasse erbracht werden, dies sind jedoch Solidarisch/sche Verträge unter den Trägern und werden auch im Stillen wie es so schön heisst ausgehandelt. Der Versicherte kennt diese nicht, es sei denn man beschäftigt sich mit den einzelnen SGBs.

    In deinem Fall ist deine für dich zuständige BG je zur Berufsgruppe zuständig. Benötigst du so mit Leistungen aufgrund der Amputation ist die BG der Leistungserbringer.


    § 31 Hilfsmittel

    SGB VII § 31 Hilfsmittel

    Gemeinsame Richtlinien der Unfallversicherungsträger über Hilfsmittel (UV-Hilfsmittelrichtlinien; VB 102/02). Die Richtlinien bewirken eine Selbstbindung der UV-Träger und binden nicht die Gerichte. Sie beziehen sich allein auf den Leistungsinhalt, dürfen daher nicht den Anspruch begrenzen (BSG, 6. 5. 2002, Breith. 2003, 672 = HV-Info 21/2003, 1980). Ihre Anwendung erfolgt nicht schematisch, sondern orientiert sich im Rahmen eines Ermessensspielraums an den besonderen Umständen des Einzelfalls. Deshalb kann in atypischen Fällen davon abgewichen werden (vom Hofe, SdL 1999, 157, 159 = VB 102/02).

    Gesetzliche Unfallversicherung
    UV A 580a / SGB VII § 31 Hilfsmittel
    --------------

    Außerdem steht dir auch dies zu zum SGB 7 § 31 ;

    Entschädigung für Kleider- und Wäscheverschleiß:
    Für die Voraussetzungen der Gewährung und Höhe der Entschädigung für Kleider- und Wäscheverschleiß gilt nach § 7 der VO über die orth. Vers. Unfallverletzter (s. Anm. 9) die Vorschrift des § 15 BVG. Die Aufwendungspauschale soll nach der Zweckbestimmung des Gesetzes eine Bedarfslage abdecken, die sich nicht an dem gesamten Leidens-zustand orientiert, sondern funktionsbezogen nur den durch die Schädigungsfolgen bedingten anteiligen Verschleiß umfasst (BSG, 9. 7. 1980, BArbBl. 1981 Nr. 12 S. 119). Überschreitung der Pauschsätze bei nachgewiesenem höheren Aufwand zulässig (§ 15 Satz 3 BVG, § 4 der o. a. VO). Die Höhe der zu zahlenden Pauschbeträge wird jährlich durch das Gesetz zur Anpassung der Leistungen des BVG bestimmt: ab 1. 7. 2001 = 34 bis 218 DM = 17 bis 111 € ab 1. 7. 2002 = 18 bis 114 € ab 1. 7. 2003 = 18 bis 115 €.
    Beitrittsländer: ab 1. 7. 2001 = 29 bis 190 DM = 15 bis 97 € ab 1. 7. 2002 = 15 bis 100 € ab 1. 7. 2003 = 16 bis 101 €.

    Gesetzliche Unfallversicherung
    Herausgeber: Bereiter-Hahn / Mehrtens
    © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin
    UV A 580a / SGB VII § 31 Hilfsmittel

    Allerdings benötigst du einen D oder H Arzt der das Rezept ausstellt etc. Mfg Lyn


  • Liebe Lyn,
    erstmal danke für deine liebe Antwort.
    Mit der Zuständigkeit der BG kenn ich mit jetzt schon aus, da ich ja gute 25 Jahre schon mit denen aufgrund meines Wegeunfalls zusammenarbeite. Ich geb zu, sicher nicht mit jeden einzelnen §§§, aber soviel das ich persönlich damit zurecht komme, ok bis eben auf diese Ärztereduzierung.
    Ich hatte nur ein Gespräch mit meinen Orthopäden der meinte, das Pflegemittel allgemein bezahlt werden müssen für eine Stumpfbehandlung z.B.. Als ich ihm mitteilte, dass die BG diese Kosten 100% übernimmt wollte er es nicht glauben. Als Beispiel nannte er Kassenpatienten die bei ihm diese stets selbst zahlen müssen und dachte wohl bei mir wär es genauso.
    Ich wollte nur wissen ob es Kassenpatienten hier vielleicht gibt die eben genau das eben nicht bezahlen müssen und der Orthopäde das nur annimmt.
    Wenn es nämlich Einzelfälle gibt wo die Kassen doch bezahlen, wäre es doch schön, wenn man dann den Orthopäden darauf hinweisen könnte, das der Einzelne gezielt erstmal seine Kasse fragt, bevor er es selbst zahlt aus Unwissenheit.
    LG Marry
  • Hallöchen, Marry,

    du hast gefragt:
    "warum werden dann aber solch große Unterschiede zwischen Krankenkasse und BG gemacht?"

    Sicher bin ich mir nicht, aber ich meine, bei der BG oder zum Beispiel bei der von dir ursprünglich gennanten Versorgung von Bundeswehrsoldaten, geht es um so etwas wie das "Verursacherprinzip".

    Also, wenn du nicht auf dem Weg zur Arbeit gewesen wärst (vergleichsweise: Wenn der Mensch XY nicht bei der Bundeswehr gewesen wäre), hättest du diesen Unfall nicht gehabt.


    Das sind im Prinzip die sogenannten Ausnahmefälle, wo sich jemand für "zuständig" (ich will jetzt nicht gerade "schuldig" sagen...) hält und deshalb Kosten übernimmt, die normalerweise nicht übernommen werden.

    Wahrscheinlich zahlt die Krankenkasse deshalb nichts, weil die für alle da ist und nicht im Zusammenhang mit dem Unfall steht, während die BG bei Arbeits- oder Wegeunfällen (als Ausnahmen) zahlt.


    Aber, wie gesagt, sicher bin ich nicht-
    und vielleicht finden wir ja noch jemanden, bei dem die Krankenkasse die Kosten trägt.
    Ich würde mich darüber freuen, wenn es so wäre - und du hast Recht, dann müsste man es noch publik machen!

  • Hallöchen syvyys,
    ja das mit dem "Verursacherprinzip" könnte durchaus sein.

    Mal angenommen, ich fahre zum einkaufen und mir gnufft einer ins Auto und ich habe dadurch genau dasselbe Problem? Gut dann bezahlt die Gegenseite, wenn er schuld hat, aber das ist ja dann auch nicht die BG. Dann hätte ich doch im Endeffekt genau dieselben Probleme, als wenn ich selbst den Unfall verursacht hätte, nur das es eben nicht selbst verschuldet ist, was mir aber wenig hilft, weil letztendlich die Versorgung auch über die Krankenkasse laufen würde, oder lieg ich falsch?
    Das wär dann doch auch ein Ausnahmefall oder?
    Ich hab echt null Ahnung, aber für mich ist es einfach unverständlich, das einer zahlt und einer das nicht für nötig hält. Für mich ist es unerheblich ob ich ein Bein durch Unfall oder Krankheit z.B. verliere, denn bei beiden kommt dasselbe raus und beides hat man sich nicht ausgesucht und trotzdem wird es unterschiedlich behandelt.

    Bin auch gespannt, ob es doch Krankenkassen gibt die diese Kosten übernehmen.
    LG Marry
  • Guten Abend,..

    Marry es regelt sich zum Haftungsprinzip. Die BG ist der / die gesetzliche Haftpflichtversicherer / Versicherung für den AG = Arbeitgeber. Das Grundprinzip / Grundgedanke von dieser Form der Regulierung ist im finden zur Gründung durch Bismark zu den einzelnen BGs zu finden.

    Unter folgendem Link kannst du es nachlesen sollte es dich interessieren "Sozialgesetzgebung und Staatsstreichpläne" ;

    http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_von_Bismarck#Sozialgesetzgebung_und_Staatsstreichpl.C3.A4ne

    Mit diesem Grund / Leitgedanken soll der Betriebs - Firmenfrieden gewahrt / aufrecht erhalten bleiben. Und es soll / darf keine Schuldzuweisung aufkommen durch beide Parteien = Arbeitnehmer / Arbeitgeber.

    -----------

    Was deine Frage betrifft zu der KK = Krankenkassen, nein diese leisten sehr oft nicht , sondern nur das was zum Leistungskatalog bestimmt ist. Auch hier gibt es einen Grundgedanken zum Sozialprinzip aller Versicherten. Der Leistungskatalog ist nicht bei allen KK gleich, sondern sehr unterschiedlich. Bevor man denkt die zahlen nicht, sollte man immer nachfragen. Da es immer wieder Fälle gibt die so individuell sind, das man wenn man hartnäckig ist durchaus erfolgreich sein kann oder zusammen eine alternative Lösung findet.

    Und wird auch durch die Gesetzliche oder private Versicherung zum Beitritt nochmals unterteilt, unterschieden, auch zu den einzelnen Leistungen etc..

    Ein Nein in dem Sinne nicht persönlich nehmen wenn eine Leistung begehrt, beantragt wird zur KK, sondern ins Detail gehen und nochmals in eigener Sache nachfragen. Mfg Lyn
  • Hallo Lyn,
    hab mir den Link mal zu Gemüte geführt. War sehr interessant und aufschlußreich.

    Du hast Recht, dass Krankenkassen Sachen unterschiedlich handhaben und man braucht sicher in mancher Sache einen langen Atem, ist leider aber für so manch Patienten zu langwierig oder nervenaufreibend das sie eher selbst zahlen, wenns ihnen möglich ist, bevor sie ihre Nerven verlieren.
    Klar gibt es sicher Fälle die die Kassen irgendwann genehmigen, aber ich glaube auch, dass sie einfach damit rechnen, dass viele den Kampf erst garnicht aufnehmen.

    Wär sicher interessant zu wissen, ob es eben genau diese Ausnahmen gibt oder eben nicht, so könnte man zu mindest sagen man versucht es bei der KK.

    Wie gesagt, es betrifft mich nicht direkt selbst, aber es wäre sicher sehr nützlich für viele die es betrifft.
    LG Marry

  • marry1 hat geschrieben:
    Hallo Lyn,
    hab mir den Link mal zu Gemüte geführt. War sehr interessant und aufschlußreich.

    Du hast Recht, dass Krankenkassen Sachen unterschiedlich handhaben und man braucht sicher in mancher Sache einen langen Atem, ist leider aber für so manch Patienten zu langwierig oder nervenaufreibend das sie eher selbst zahlen, wenns ihnen möglich ist, bevor sie ihre Nerven verlieren.
    Klar gibt es sicher Fälle die die Kassen irgendwann genehmigen, aber ich glaube auch, dass sie einfach damit rechnen, dass viele den Kampf erst garnicht aufnehmen.

    Wär sicher interessant zu wissen, ob es eben genau diese Ausnahmen gibt oder eben nicht, so könnte man zu mindest sagen man versucht es bei der KK.

    Wie gesagt, es betrifft mich nicht direkt selbst, aber es wäre sicher sehr nützlich für viele die es betrifft.
    LG Marry


    hallo marry

    vielleicht melden sich ja noch user (wäre schön!)

    gemütlichen abend
    rosi
  • Guten Abend Mary,..

    es gibt bereits sehr viele Urteile in der Rechtsprechung zu dem einzelnen sehr individuellen Fall. Wenn du eine gute Argumentation hast, kann man sich selbst oder der Einzelne zu diesen Urteilen anlehnen. ( wird so bezeichnet im Recht )

    Ich habe sehr viele Widersprüche gegen alle möglichen Träger führen müssen bis ich das ein oder andere bekam. Heute wo ich durch meine mir zuständige BG nach über 9 Jahren Verfahren am SG, LSG anerkannt wurde muss ich dies nicht mehr.

    Und ja ich gebe dir gern recht es ist oft sehr schwer für den Einzelnen seinen Anspruch umzusetzen, nur dies in allen Lebensbereichen so und wird durch den jeweiligen Träger in Kauf genommen. Für mich nicht tragbar und so unterstütze ich Personen die sich in einer derartigen Situation befinden. Dir einen schönen Feiertag morgen, einen schönen Abend, - Mfg Lyn 😉
  • Hallo,

    ich weiß nicht ob das hilft, aber es gibt ein Pflege und Hilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegeversicherung. Wenn du eine Pflegepflichtversicherung hast ( Entweder GKV - oder PKV - auch bei Beihilfe) kannst du da nachsehen und dir die HMV Nummer heraussuchen.
    Diese Verzeichnisse sollten eine allgemeine Gültigkeit haben.HIer findest du eins,ziemilch in der Mitte der Seite unter dem Punkt "ABV und Tarifbedinugngen Deutscher Ring Esprit"

    Viel Erfolg!
    http://www.transparent24.de/Tarifreihe%20Esprit/