Zugang von Bürgern mit Behinderungen zur Justiz

Damit in der Justiz die Bedürfnisse von Menschen/ Bürgern mit Behinderungen möglichst sachgerecht berücksichtigen werden können, ist hier die Bitte, Anregungen aus der Sicht der Betroffenen zu nennen,
Dabei geht es auch um Fragen der Inklusion.

- Was umfasst der Begriff der Behinderung?
- Ist Behinderung von Amts wegen zu beachten?
- Was umfasst der Begriff "Zugang" zur Justiz?
- Beim rein körperlichen Zugang, wenn das Gerichtsgebäude nur über Treppen erreicht werden kann: Verstößt es gegen die Menschenwürde, wenn ein Rollstuhlfahrer als Partei, als Zeuge, als Zuschauer oder als Rechtsanwalt in den Gerichtssaal getragen wird? Hat er einen Rechtsanspruch auf barrierefreien Zugang? Kann er die Verlegung der Verhandlung in einen Saal (auch außerhalb des Gerichts) mit barrierefreien Zugang verlangen? Wenn ja, wer zahlt die (Miet-)Kosten?
- Wie muss die Ausschilderung im Gericht aussehen?
- Wer trägt die Kosten für eine Übertragung in Blindenschrift, für den Gebärdendolmetscher uvm.?
- Inwieweit sind geistige und seelische Behinderungen zu berücksichtigen?
- Inwieweit sind Betreuungskräfte im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot zu berücksichtigen?
- Wer zahlt die Kosten für betreuende Begleitpersonen?
- Worüber und ggfls. wie (in Blindenschrift, durch Gebärdensprache?) ist ein Behinderter in der Justiz zu belehren?

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