sind hier die gesetzlichen Vorgaben bei kostenaufwendiger Ernährung, bei einer chronischen Erkrankun

der Gesetzgeber hat hier den Mehrbedarf für chronische Erkrankungen gegeben,jedoch sieht man ja wohl den insulinpflichtigen Diabetes nicht als chronische Erkrankung an in den richterlichen Urteilen !Der Diabetes Typ 1,insulinpflichtig ist nach den richterlichen Urteilen somit wohl keine chronische Erkrankung !der Gesetzgeber hat bis heute den insulinpflichtigen Diabetes nicht ab erkanntals Mehrbedarf ! sowie auch das BVGG oder der europäischer Gerichtshof !daher wäre hier dieser Mehrbedarf somit noch immer vom Gesetzgeber gegeben !

Antworten

  • Hallo Magdalena,

    wer einen Diabetes hat, braucht keine speziellen Nahrungsmittel. Du kannst ganz normale Lebensmittel essen. Du mußt Dir keine Diätprodukte kaufen. Du mußt Dir nur Deine Nahrung dem Zuckerstoffwechsel entsprechend zusammen stellen. Das verursacht keine extra Kosten. Deshalb glaube ich nicht, daß Du wegen Deiner Diabetes berücksichtigenden Ernährung irgend welche Ansprüche geltend machen kannst. Aber es könnte sein, daß Du Dich wegen des regelmäßig benötigten Insulins und der benötigten Teststreifen von der Rezeptgebühr befreien lassen kannst.

    Gruß Karin
  • hallo Karin, danke für dein Antwort ! Bis 2007 wurde hier Ein mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung gegeben und es wurde auch medezinisch geprüft , und auch somit bewürwortet,
    Es kann nicht sein , das einmal hier der deutsche Verein hier die gesetzlichen Regelungen, beeinflust , denn Sie haben hier schonmal bewürtet, Hinzu sind hier besonders ballaststoffreiche ,vitamin Kost in der heutigen wirtschaftlichen lage mit dem hier enthaltenden Regelsatz Anteil von 121 Euro nicht möglich ,denn in diesem nteil ist auch noch hier der Hygienebedarf mit einbezogen, Waschmittel, und ähnliches ! und das man dann von 100 Euro den Nahrungsmittelbedarf abdecken kann ist ja wohl nachvollziehbar,
    Zumal wurde hier vom Gesetzgeber ,diese Richtlinien bis heute von der kostenaufwendige Ernährung,einer chronischen Erkrankung hier herausgenommen !
    Der Gesetzgeber hätte hier somitschon seit 2007 , auch für insulinpflichtige Diabetiker streichen müßen, hier handelt es sich nicht um gesetzliche Richtlinien, sondern nur um empfhehlungen von einem Verein für Ernährung, die bis aber 2007 diesen Mehrbedarf befürwortet hatten !!! ?????
    Mahsgebend sind hier die gesetzlichen Regelungen ! und nicht hier Urteile und auch nicht Empfehlungen ! hinzu kommt auch noch die derzeitige wirtschaftliche Lage an !
    LG Magdalena
  • ich möche noch einshinzu fügen, wieso würde dann hier der Gesetgeber , gerade bei insulinpflichtigen Diabetes als chronische Erkrankung einbeziehen, und somit hier ausstufen ?laut meines Diabetologen würde aber doch hier eine kostenaufwendige Ernährung bestehen,und ich glaube das er hier wohl , eindeutig diesen Mehrbedarf nur befürwortet, wenn die keine medezinsche Notwendigkeit gegeben ist !


  • Hallo Magdalena!

    Leider verstehe ich Deine Beiträge nicht so ganz und hoffe richtig zu liegen wenn ich es so deute das Dich beschäftigt weil es keinen Mehrbedarf mehr gibt.
    Karin hat es bereits auf den Punkt gebracht.

    Mein Mann und ich sind Diabetiker und finanziel nicht gerade auf Rosen gebetet wie die meisten hier.
    Wir versuchen uns ausgewogen zu ernähren was bisher gut gelingt
    Eine gute Planung und Organisation ist alles sowie eigene Kochkünste.

    Auch glauben wir wenn wir die Situation in der EU betrachten das es uns nocht gut geht was soziale Bereiche anbelangt.Deshalb sind wir dankbar und genießen jeden Tag.
    Irgendwann wird uns das Sparpaket wie in Grichenland und in anderen EU Ländern erreichen.
    LG
    SENDRINE 😺
  • Hallo Magdalena,

    ich kann mich noch gut an diese Zeit erinnern, als man jedem Diabetiker riet, gewöhnliche kohlehydrathaltige Nahrungsmittel diesen teuren Diabetes-Nahrungsmittel vor zu ziehen. Früher dachte man, Diabetiker müssen spezielle Diabetesnahrungsmittel zu sich nehmen. Aus diesen Gründen gab es mal diesen Mehrbedarfsanspruch. Er galt aber nur für die Ernährung, nicht für die medikamentöse Therapie und nicht für die Blutzuckerüberwachung. Heute weiß man, daß diese speziellen Diabetesprdukte nicht nur unnötig sind, sondern sogar die Betroffenen verwirren und davon abhalten sich ausgewogen zu ernähren. Deshalb wird heute von diesen relativ teuren Diatprodukte abgeraten. So weit ich weiß, gibt seit ein paar Jahren sogar ein EU weites Verkaufs- und Werbeverbot für Diabetikerkekse, Diabetikermarmelade und Co.

    Die Insulin Therpie und die BZ-Teststreifen müssen bei insulinpflichtigen Diabetikern komplett von den Krankenkassen übernommen werden. Natürlich bleibt der Eigenanteil, den alle Versicherten bis zu 1% oder 2% des Bruttoeinkommens selber tragen muß. Doch hat man das Limit erreicht, kann man sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Wer schwer chronisch Krank ist, dazu gehören glaube ich auch Diabetiker, kann schon im Dezember seinen Eigenanteil von 1% im Vorraus für das kommende Jahr zahlen. Einige Krankenkassen, die TK z.B. genehmigen bei chronisch Kranken diese Zuzahlungsbefreiung sogar gleich für zwei Jahre im voraus.

    Natürlich ist es schön wenn man alles umsonst bekommt oder einem für besondere Dinge mehr Geld zur Verfügung steht. Sendrine hat aber Recht, uns Deutschen geht es bei der medizinischen Versorgung gegenüber anderen EU Bürgern immer noch besser als den meisten anderen chronisch kranken oder behinderten Menschen in Europa. Weltweit gesehem sowieso. Das sollten wir nie vergessen. 😉

    Gruß Karin

  • Hallo Magdalena,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können - bei Bedarf - die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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