Ist es erlaubt, bei der DB eigene mobile Rolli-Rampen einzusetzen?

Die Deutsche Bahn hat im Nahverkehr, selbst in ihren neuen Wagen (vectus-ähnliche Züge) keine eingebauten Rolli-Lifte oder Personal mit passendem "Führerschein", der das bedienen darf, + führt keine mobilen Rolli-Rampen mit,
+ laut Mobilitäts-Zentrale hört man oft:
"Wir haben kein Personal vor Ort".

Da wir aber 3 Personen (2 davon Rollstuhl-Fahrer + 1 von den Rollstuhl-Fahrern ein eFix-Fahrer = ca. 100kg schwer einschließlich Rolli) sind, möchten wir nun wissen:

Ist es erlaubt, bei der DB eigene mobile Rolli-Rampen (60cm lang, 73cm breit) einzusetzen?

Vielen Dank für eine schnelle Antwort!

Antworten

  • Hallo Schnellstdenker,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Gerne leite ich Deine Anfrage an unsere Fachexperten bei der DB weiter.

    Bitte habe jedoch ein klein wenig Geduld bis zur Antwort.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wünsche Dir erstmal ein schönes Wochenende 😀


  • Hallo Justin,

    dann warten wir mal die DB-Antwort ab.
    Normalerweise antworten die entweder gar nicht
    oder viel zu langsam.
    Aber wenn es Euer Spezialist ist... dann wird es vielleicht schneller gehen. 😀

    Wir kennen Euch von der RehaCare 2007 oder 2008,
    als Ihr MyHandicap-Website angefangen habt.

    Vielen Dank für Eure Arbeit!
    Das Schnellstdenker-Team
  • Hallo Schnellstdenker,

    ich bin Rollifahrerin und ausschließlich mit dem ÖPNV mobil. Ich benutze den Schinennahverkehr nicht nur in meiner Region, sondern Deutschland weit. Ich habe in den letzten Jahren keinen der neuen Hoch- oder Niederflurzüge ohne Rampe erlebt. Sogar die neuen S-Bahnen haben ihre eigenen Rampen im Zug. Zugegeben, manchmal sind sie sehr versteckt und man muß wissen wo man einsteigen muß und wie man sich bemerkbar macht, damit der Zugbelgeiter/Zugführer einem Rollifahrer in den Zug helfen kann, aber wenn man das mal weiß, kann man sich eigentlich auf die Hilfe des Zugpersonals verlassen. Diese Hilfe funktioniert auch an Bahnhöfen, an denen es keinen Mobilitätsservice gibt.

    Beim Zug fahren habe ich es noch nicht erlebt, aber bevor es im ÖPNV Niederflurbusse mit ausklappbarer Rampe gab, war es für E-Rollifahrer sehr schwer, in die alten Niederflurbusse hinein zu kommen. Eine E-Rollifahrerin in meiner Stadt hatte deshalb immer eine 60cm faltbare Rampe dabei, mit der sie in den Bus gelangte. Doch 60cm reicht für einen Zug nicht aus. Die neuen S-Bahn Züge führen eine 2m lange Rampe mit sich. Trotzdem ist das Gefälle immer noch so stark, daß die meisten Rollifahrer vom Zugführer hinein geschoben werden müssen.

    Rampenbeispiel neue S-Bahn Züge. Diese Rampen sind faltbar und in einem sehr unscheinbaren Schrank verstaut, so daß man schnell darauf kommt das dieser Zug über keine Rampe verfügt.

    http://www.rmv.de/linkableblob/de/37344-1433/original/S-Bahn_ET_423_Rampe.jpg


    Diese Rampen gibt es nicht nur in Niederflurbussen, sondern auch in Niederflustraßenbahnen und einigen Zügen. Sie sind im Fußboden des Eingangs integriert und werden wie der Deckel eines Buches ausgeklappt.

    http://www.bus-bild.de/bilder/mercedes-benz-o-530-i-citaro-2640.jpg

    Auch das ist ein Rollstuhlrampenversteck.

    http://www.kobinet-nachrichten.org/cache/pica/5/2/7/0/4/295471273607121/Talent2BfLichtenbergPrivat.jpg

    Gruß Karin

  • Hallo Karin,
    danke für Deine Antwort.

    In diesem Fall handelt es sich um Diesel-Züge,
    zum Beispiel auf der Strecke RB21 Bonn - Euskirchen.

    Wir sind diese Strecke neulich (Probe-) gefahren mit normal-Rolli ohne eFix 😀
    + haben uns anschliessend an der End-Station mit diesem Lokführer unterhalten.
    **********
    Zum Beispiel auf einigen Bahnhöfen auf dieser Strecke
    ist es für eFix-Rolli-Fahrer,
    zwischen der neuen höher-gelegten Bahnsteig-Kante + dem Zug

    durch einen Spalt, von etwas grösser (ca. 25cm "Loch") als die kleinen Vorderräder des eFix-Rollis (20cm)
    selbst mit Begleitung nicht möglich, auch nicht im Rückwärtsgang,
    wo die grossen Hinter-Räder zuerst kommen,

    dieses "Loch" zu überfahren, da der eFix-Rolli + Fahrer
    mit dem Gewicht von ca. 120kg nicht kippbar ist.

    Hier ist ja kein oder kaum Gefälle, sondern hier geht es darum,
    mit einer 60cm mobilen faltbaren Rolli-Rampe
    eine Überfahr-Möglichkeit herzustellen.

    Der Lokführer meinte, da die Mobilitätszentrale sagt,
    es gibt kein Personal vor Ort,
    + diese Diesel-Züge (noch) nicht mobile Rolli-Rampen mitführen.

    Zitat: "Die DB-Bahn muss sich da was einfallen lassen......"
    *************
    Daher die Frage: Ist eine 60cm mobile faltbare Rolli-Rampe (die wir ja auch ständig mitführen können) bei der DB erlaubt,
    oder gibt es irgendeinen DB-Beförderungs-Artikel dagegen?

    Wir haben die PDF der DB-Beförderungs-Bestimmungen heruntergeladen,
    da steht eher drin, dass das DB-Personal uns helfen müsste
    (siehe dort besonders Kapitel V).

    Unsere Erfahrung ist eher so, dass das Personal "aus personell + haftungs-rechtlichen Gründen" nicht behilflich sein möchte.
    (Zitat: "Die Gewerkschaft verbietet es dem Zug-Personal, sogar einen LEEREN Rolli in den Zug hinauf zu heben, denn dann würde sonst das DB-Personal bei z.B. einem Bandscheiben-Vorfall die DB dafür nicht haftend machen können.")

    Oder habt Ihr noch bessere Artikel oder Entscheidungen, die man anführen kann?
  • Hallo Schnellstdenker,

    beim Zugfahren gibt es zwei Arten der Mobilitätshilfe. Die Ein- und Ausstieghilfe durch das Bahnhofspersonal am Bahnsteig und die Ein- und Ausstieghilfe durch das Zugpersonal im Zug. Die Bahnsteghilfe kann nur dort ermöglicht werden, wo die Mobilitätszentrale Leute hat. Für die Ein- und Ausstieghilfe, die durch das Zugpersonal erfolgt, brauchst Du keine Anmeldung. Wenn Du nur die Rampe brauchst, die zum Zug gehört, benötigst Du die Mobilitätazentrale nicht zwangsläufig. Die Mobiltätszentrale kann auch gar nicht mit dem Zugpersonal Kontakt auf nehmen. Das muß der Rollifahrer selber machen. Bei mir funktioniert das gut. Ich wohne auch in NRW. Im Kreis Bonn-Euskirchen bin ich auch schon Zug gefahren. Wenn die Bahnhöfe stufenfrei erreichbar sind, benötige ich die Mobilitätszentrale oder die Bahnsteighilfe nicht, wenn ich die modernen Züge benutze. Auch dann nicht, wenn ich die Rampe die zum Zug gehört benutzen möchte.

    Gruß Karin
  • Hallo Karin,
    danke für Deine Posting-Antwort!

    Was fährst Du für einen Rolli?
    Vermutlich, vom Schreibstil, 😎
    einen tiefergelegten Sport-Rolli oder einen ähnlichen Rolli?

    Mein Sohn fährt einen normalen (Falt-) Rolli, der geschoben wird.
    Da sind auch 30cm-Spalten oder Abstände kein Problem, weil ich ihn kippen kann
    + mit dem großen Hinter-Rad so hinüberfahren kann.

    Mit dem eFix-Rolli geht das leider nicht, da er 100-120kg (mit nicht lauffähigem Mann drin) wiegt. Auch der Akku befindet sich genau hinter den Beinen, + dieser eFix-Rolli hat einen ganz anderen Schwerpunkt + ist deshalb auch nicht kippbar.
    Einfach mit Schwung über den Abstand zu ziehen, dass das kleine Vorder-Rad in der Luft über das Loch fliegt + dann wieder aufsetzt - geht leider wegen dieses falschen Schwerpunkts + Gewichts des eFix-Rollis nicht.

    Aber das war ja auch gar nicht die Frage... 😉

    Die Frage war:
    Darf ich aus Beförderungs-Gründen eine selbst mitgeführte Falt-Rampe einsetzen?

    Besten Dank,
    Schnellstdenker
  • Schnellstdenker hat geschrieben:
    Hallo Karin,
    danke für Deine Posting-Antwort!

    Was fährst Du für einen Rolli?
    Vermutlich, vom Schreibstil, 😎
    einen tiefergelegten Sport-Rolli oder einen ähnlichen Rolli?

    Mein Sohn fährt einen normalen (Falt-) Rolli, der geschoben wird.
    Da sind auch 30cm-Spalten oder Abstände kein Problem, weil ich ihn kippen kann
    + mit dem großen Hinter-Rad so hinüberfahren kann.

    Mit dem eFix-Rolli geht das leider nicht, da er 100-120kg (mit nicht lauffähigem Mann drin) wiegt. Auch der Akku befindet sich genau hinter den Beinen, + dieser eFix-Rolli hat einen ganz anderen Schwerpunkt + ist deshalb auch nicht kippbar.
    Einfach mit Schwung über den Abstand zu ziehen, dass das kleine Vorder-Rad in der Luft über das Loch fliegt + dann wieder aufsetzt - geht leider wegen dieses falschen Schwerpunkts + Gewichts des eFix-Rollis nicht.

    Aber das war ja auch gar nicht die Frage... 😉

    Die Frage war:
    Darf ich aus Beförderungs-Gründen eine selbst mitgeführte Falt-Rampe einsetzen?

    Besten Dank,
    Schnellstdenker


    Hallo Schnellstdenker,

    es ist egal welchen Rolli man hat, wenn man über eine Rampe fährt. Nein, mein Rolli ist nicht tiefer gelegt. Er ist in seiner Höhe weder einstellbar noch in verschiedenen Sitzhöhen lieferbar. Hast Du denn schon einmal versucht heraus zu finden ob die Züge die Du benutzt eine eigene Rampe mit sich führen? So gut wie alle modernen Regionalzüge haben eine Rampe. S Bahnen führen auch Rampen mit sich. Wenn man weiß wo im Zug sich diese Rampe befinden, ist man unabhängig von diesen Hunrampen der Mobilitätszentrale. Diese Hubrampen, die es auf größeren Bahnhöfe mit Mobilitätsservice gibt, benötigt man eigentlich nur noch, wenn mit dem IC, EC oder dem ICE fährt. Es kann also gut sein, daß Du mit Hilfe des Zugpersonals problemlos in den Zug hinein kommst und die Anschaffung einer eigenen Rampe überflüssig ist.

    Gruß Karin
  • Schnellstdenker hat geschrieben:

    ...der Akku befindet sich genau hinter den Beinen, + dieser eFix-Rolli hat einen ganz anderen Schwerpunkt + ist deshalb auch nicht kippbar.
    Einfach mit Schwung über den Abstand zu ziehen, dass das kleine Vorder-Rad in der Luft über das Loch fliegt + dann wieder aufsetzt - geht leider wegen dieses falschen Schwerpunkts + Gewichts des eFix-Rollis nicht.

    Schnellstdenker



    Hallo-
    ich weiss ja nicht, warum du/ ihr es nicht mal versucht habt, den e-fix über ein Hindernis zu kippen. Bei mir geht das tadellos, natürlich in dem Moment ohne die Kippsicherung und auch der Motor ist ausgeschaltet, also kein Problem.
    Du gehst auch mit keinem Gedanken auf zB Karins Hinweise und Erklärungen ein.



  • Danke für die Postings!
    @Karin:

    ==>
    ".....haben uns anschliessend an der End-Station mit diesem Lokführer unterhalten."

    Dieser Lokführer der DB,sagte, dass die DB auf dieser Strecke das nicht hat.

    ********************
    @sie135:

    Wir haben 2 Rollis =!=
    + ich als Begleitung eine operierte Schulter...
    auch ohne könnte ich nicht 100-120kg kippen.
    😳

    ********************
    Danke für die Antworten!
    Schnellstdenker
  • Schnellstdenker hat geschrieben:
    Dieser Lokführer der DB,sagte, dass die DB auf dieser Strecke das nicht hat.



    Hallo Schnellstdenker,

    meinst Du damit die Rampen auf dem Bahnsteig oder die Rampen im Zug?

    Du schreibst die ganze Zeit davon das Du Stufenfrei in diesen Zug hinein rollen kannst und das einzige Hindernis der Spalt zwischen Bahnsteig und Zug ist. Diese Spalten sind je nach Bahnsteig und je nach Zug, unterschiedlich groß, aber nicht unüberwindbar. Die Hilfe einer Rampe benötigt man eigentlich nur, wenn das Bahnsteigniveau nicht dem Zug entspricht. Leider bist Du nie auf meine Erklärungen zu diesen moderne Niederflur- oder Hochflur- Regionalzügen eingegangen, deshalb ging ich davon aus das es einer dieser Züge ist. Kann es sein das auf Deiner Strecke gar keine für Rollifahrer geeigneten Züge fahren? In NRW sind im Regionalverkehr noch ein paar dieser sehr alten Reginalzüge unterwegs, bei denen nie eine Benutzung durch Rollifahrer vorgesehen war. Bei diesen Zügen fuktionieren trotz breiter Türen die Hubrampen in den meisten Fällen nicht. Ein Zugbegleiter hat mir vor kurzem aber erzählt, daß diese Züge nur noch bis 2016 fahren sollen. Dann gibt es nur noch rollstuhlgerechte Züge auf allen Strecken im Regionalverkehr in NRW.
    Schnellstdenker hat geschrieben:
    ich als Begleitung eine operierte Schulter...auch ohne könnte ich nicht 100-120kg kippen.

    Auch ich habe Probleme mit den oberen Extremitäten, aber wenn ich früh genug andere Fahrgäste bitte, dann habe ich immer eine Helfer. Nicht selten hilft mir auch der Lockführer. 😉

    Gruß Karin


  • Hallo zusammen,

    nachfolgend die Antwort von Ellen Engel, Leiterin Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten:

    Anliegend aktuelle Informationen
    zum Sachverhalt. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückantwort
    aufgrund der juristischen Abklärung.

    Die Mitnahme eigener Rampen, möglicherweise zugeschnitten auf einen
    speziellen Rollstuhl und zur Herstellung der Zugänglichkeit (außerhalb des
    Eisenbahnbereiches) ist
    grundsätzlich möglich. Die Nutzung als Einstiegshilfe ist dagegen nicht
    zulässig. Wenn eigene Rampen dennoch verbotswidrig als Einstiegshilfe
    verwendet werden, ist der
    Nutzer für evtl. entstehende Schäden selbst verantwortlich. Dabei sind
    Unfallfolgen für den Nutzer selbst, für andere Kunden oder für das
    Eisenbahnpersonal, aber auch
    Schäden an den Eisenbahnfahrzeugen, der Infrastruktur oder betriebliche
    Folgen, z. B. durch Störungen, die sich auf andere Züge übertragen können,
    denkbar.

    Rampen, die bei der Deutschen Bahn AG verwendet werden, müssen TÜV-geprüft
    sein und die Bedienung muss durch dafür geschultes Personal durchgeführt
    werden. Selbst
    die gut gemeinte Unterstützung kann bei unsachgemäßer Bedienung oder bei
    ungeeigneten Rampen zur Haftung der Helfer führen.

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