Lohnfortzahlung und Krankenkasse

Darf eine Krankenkasse nach deutschem Recht innerhalb der 6-wöchigen Lohnfortzahlung bis zum Krankengeld sofort bzw. "im Ermessen einjeder Krankenkasse in Deutschland"

1.) sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen (telefonisch) und sofort schriftlich ein Arbeitsplatzbeschreibungsformular anfordern?

2.) und vom krankgeschriebenen die sofortige Einverständniserklärung zum Kontakt von Ärzten/Krankenhaus für die Herausgabe von Befunden anfordern?

DARF dies eine Krankenkasse (egal welche in Deutschland), obwohl diese für eine Zahlung erst ab der 6. Woche zuständig ist?
Wie lautet hier das deutsche Gesetz? oder gibt es dafür keines?

Vor allem, was wenn bei der krankgeschriebenen Person äußerlich nichts sichtbar ist? und somit ein Arbeitgeber nichts weiss/wußte von einer Diagnose bzw. überhaupt Krankheit?

Besten Dank auch für die Beantwortung dieser Frage!

Gruss
bluemoon

Antworten

  • Hallo bluemoon,

    ich werde Dein Anliegen an unsere Fachexperten weiterleiten. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo Bluemoon,
    die Kasse darf das, weil der Krankengeldanspruch grundsätzlich - ab dem Tag der auf die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt - besteht, auch wenn Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt wird. Im Fachchinesisch spricht man von einem sog. "ruhenden Krankengeldanspruch". Der Vorteil für den Versicherten ist eine Sicherstellung der Geldleistung, wenn z.B. der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert. Aber auch dann wenn der Arbeitgeber zahlt, besteht dieser grundsätzliche Krankengeldanspruch.
    LG F. Fiedler
Diese Diskussion wurde geschlossen.