@Herr Tessmer, Gdb, Arbeitsagentur

hallo erneut,
ich hatte den Treat schonmal heut drin. Etwas netter formuliert nun nochmal drin.
Ich habe Ihren Artikel gelesen, GdB bei Neu-Bewerbung oder Einstellung mitteilen, ja oder nein.
Nun, gerade bei Menschen mit nichtsichtbaren Behinderungen ist diese Überlegung ja viel Wert.

Dennoch, ich denke, den wenigsten hier auf dem Board berufstätigen in der freien Wirtschaft ist bekannt, dass die Arbeitsagentur OHNE das Wissen der Menschen die Lebensläufe zum Abgleich an die Arbeitgeber herausgibt. Ok, sollen sie machen.
Bei Vermittlungsvorschlägen jedoch Eingliederungsvereinbarungen mit Arbeitgebern macht und denen Geld/Kohle für mit Gdb versehene Menschen vereinbart. Der "Kunde/sprich Arbeitslose" weiss nichts davon.
Er weiss auch nichts, wenn der Arbeitgeber bei Bewerbung von allein bei der Arbeitsagentur nach Geld für eine Person fragt.

Nun meine Fragen zu unserem deutschen Rechtssystem:

1.) Ist es nach deutschem Recht einer Arbeitsagentur in der sogenannten "Reha-Abteilung" (alle Leute dort unter 50% und über 50% GdB, dies mit sichtbarer oder auch nicht sichtbaren Dingen, somit alle möglichen Diagnosen)erlaubt, OHNE das Wissen des Menschen selbst eine Ingetrationssumme mit einem evtl./potentiellen Arbeitgeber oder auf Arbeitgeber-Anfrage zu vereinbaren?
muss der Mensch/Arbeitslose (spreche hier von ALG I) nicht eine Information erhalten? Wieso gilt hier nur der Datenschutz für den Arbeitgeber, nicht jedoch für den mit Gdb-versehenen arbeitslosen Menschen?

2.)ist es der Arbeitsagentur erlaubt bei über 50% diesen sogenannten Schwerbehindertenstatus (wenngleich auch nicht sichtbar) auf einem Formular explizit zu erwähnen? somit sieht ein Arbeitgeber dies SOFORT, denn unter 50% wird eine "Behinderung" nicht erwähnt. (bei manchen Krankheiten gibts direkt für eine Diagnose 30%...ohne etwas zu haben)

3.) sogar bei nichtvorhandensein eines GdB oder Ausweis, da äußerlich nichts sichtbar, Arbeitgebern in diesem Fall einen Integrationszuschuss zu gewähren (in dem Falle kein SB-Zuschuss), weil denen die Gesundheitsdaten vorliegen (man frage sich woher??wahrscheinlich Krankenkasse)

Ist das ernsthaft unser System in Deutschland?

man darf zwar "lügen" beim Vorstellungsgespräch, sofern die Fähigkeit den geforderten Job pflichtgemäß auszuüben nicht beeinträchtigt ist, aber eine Arbeitsagentur dennoch die Daten sprich einen GdB an den Arbeitgeber weitergibt? bzw. Arbeitgeber entsprechend bei der Agentur abfragen können??

Ist das rechtens in Deutschland und entspricht wahrhaftig dem deutschen Gesetz? Ist das so hier?
oder ist es eigentlich nicht erlaubt in Deutschland? (aber erlaubt und dennoch tun ist ja bekanntlich ein anderer Schuh)


Besten Dank und Gruss
bluemoon

PS: Das die Post von Arbeitslosen, egal ob gesund oder krank, egal ob ALG I oder ALG II bei evtl. Korrespondenz mit der Argentur in den existierenden Scanzentren in D geöffnet werden und kein Briefgeheimnis mehr existiert, erwähne ich mal nebenbei am Rande!

Antworten

  • Hallo bluemoon,

    Die Fachexperten haben schon mal dazu gemeint, daß die Rechtslage bei Angaben zur Behinderung nicht eindeutig ist.
    Praxis ist allerdings, wenn man ausdrücklich danach gefragt wird,muß man es angeben, sonst ist das ein Kündigungsgrund.

    Begründungen

    Vertrauensbruch
    Zu Unrecht gezahlte Ausgleichsabgabe
    Entgangene Ringliederungszuschüsse für Arbeitgeber
    Risiko wenn Aufgabe zugewiesen wird die durch die Behinderung gefährlich werden könnte für Betroffene oder Andere.

    LG

    Surfer


  • hallo Surfer,
    Danke für Deine Information, die jedoch meine Fragen nicht beantworten
    und die betreffen den Datenschutz und das Recht in Deutschland.

    Hinzu: Es gibt verdammt viele Menschen, denen Du NICHTS aber auch GAR NICHTS
    ansiehst. Jemand mit einer Narbe z.B. auf dem Rücken wegen einem Malignem Melanom
    im absoluten Anfangsstadium herausgeschnitten, ist zu 100% arbeitsfähig
    und "seine beschi...30% sind wohl für keinen Beruf der Welt hinderlich.
    Könnte jetzt noch mehrere solcher Beispiele aufzählen.

    Auch wie sich manche mit einem Versorgungsamt herumschlagen um möglichst
    mehr Prozente zu erhalten. Nun, passende Diagnose, schwerwiegend genug und
    es ist das leichteste der Welt. Es gibt immer Menschen, die möchten unbedingt
    solch Prozente und andere wollen kein einziges Prozent haben, und bekommen
    es sozusagen "aufgedrückt".

    Ich hoffe, das GdB s nur noch für diejenigen Menschen verfügbar gemacht wird,
    die ernsthaft eingeschränkt sind und Unterstützung benötigen und nicht mehr
    für Leute, die sich das "blaue aus den Fingern saugen" und den "sterbenden Schwan" spielen, um soziale Vorteile zu genießen, was dieser Gruppe nicht zusteht.

    Spreche hier nur von MEINER MEINUNG, in England ist es schon so und in weiteren
    EU-Ländern dto.

    dennoch Danke Dir und ich hoffe, die Experten können sich zu meinen Fragen
    äußern.

    Gruss
    bluemoon




    surfer hat geschrieben:
    Hallo bluemoon,

    Die Fachexperten haben schon mal dazu gemeint, daß die Rechtslage bei Angaben zur Behinderung nicht eindeutig ist.
    Praxis ist allerdings, wenn man ausdrücklich danach gefragt wird,muß man es angeben, sonst ist das ein Kündigungsgrund.

    Begründungen

    Vertrauensbruch
    Zu Unrecht gezahlte Ausgleichsabgabe
    Entgangene Ringliederungszuschüsse für Arbeitgeber
    Risiko wenn Aufgabe zugewiesen wird die durch die Behinderung gefährlich werden könnte für Betroffene oder Andere.

    LG

    Surfer



  • hallo Herr Tessmer,
    könnten Sie bitte meine Fragen beantworten.

    Die Dinge die ich geschrieben habe, sind belegbar und vor einer Arbeitsagentur
    kann MENSCH nur Angst haben. Dies sind meine Erfahrungen und die sind schlimm.

    Bei einer Arge ist es wahrscheinlich noch schlimmer.

    Besten Dank somit für Ihre Antwort hinsichtlich Datenschutz und der gesetzlichen
    Vorgaben dafür.

    Wer einmal nur ein einziges Mal dort war, weiss auch, wo er sich in Wirklichkeit
    befindet. Der NAME Arbeitsagentur ist ein netter Ausdruck für eine ganz andere
    Organisation.
  • Hallo bluemoon!

    Ich finde es ist etwas durcheinander, was du so schreibst,
    Zu einem Teilaspekt kann ich vielleicht etwas Aufklärung bringen.

    Datenaustausch mit der Agentur für Arbeit.

    1.) aus Sicht Betroffener(Arbeitssuchender)
    Ich melde mich als Arbeitssuchend und kann angeben, ob ich Einschränkungen habe,
    ob ich einen SB-Ausweis habe (GdB >= 50, ich kann mich auch "gleichstellen"
    lassen §2.3 SGB IX, (GdB < 50, werde aber so behandelt wie ein SB, GdB >= 50)
    Damit bin ich in einer besonderen Gruppe von Arbeitssuchenden ("REHA"-Gruppe
    nennst du dies).
    2.) aus Sicht des Arbeitgebers
    Als Arbeitgeber bin ich gesetzlich verpflichtet (§81 SGB IX) zu prüfen, ob eine
    offene Stelle mit einer SB Person besetzt werden kann, insbesondere muss er dafür
    bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob geeignete Personen arbeitssuchend sind.
    3.) Was du als "Integrationszuschuss" bezeichnest, ist ein weites Feld von
    verschiedensten Massnahmen. Diese sollen ein Anreiz für den Arbeitgeber sein, SB
    Menschen einzustellen oder weiter zu beschäftigen (fängt bei behindertengerechten
    Ausstattung Arbeitsplatz an, Rampen und geht bis Lohnzuschuss)
    4.) ab §101 ff SGB IX kannst du weitere Regelungen finden, vor allem in Bezug auf
    Integrationsamt.

    Ich hoffe, damit konnte ich etwas Klarheit und Ordnung in deine Aussagen bringen.

    Gruß, Josef

  • Hallo Josef,
    FALSCH!
    Du konntest leider KEINE Klarheit und Ordnung, wie Du es am Ende Deines Textes so putzig schreibst in die Thematik bringen, denn Du bist am Thema vorbei, somit nicht korrekt gelesen.
    Ich sprach von einer Person, die ausser einer Diagnose im Ordner nichts (weder Gdb, noch sichtbare Dinge hat)und ich spreche von Datenschutz für Arbeitssuchende egal
    ob mit oder ohne Gdb.


    Sicherlich weisst Du auch, dass 57.000 BA-Mitarbeiter alle miteinander Zugriff auf sensible Daten von Arbeitslosen haben, oder? gerne sende ich Dir dazu den passenden link! und ich bleibe bei meiner Aussage: Vor einer Arbeitsagentur bzw. dieser Organisation MUSS man ANGST haben.

    Somit, Du hast "fein" geantwortet, mehr möchte ich Dir dazu besser nicht sagen, denn Du kennst meinen Sachverhalt nicht und bist einfach zu sehr am Thema vorbei.

    Übrigens ist es nicht mein Ausdruck "Reha-Gruppe", diese Abteilung nennt sich
    ernsthaft Reha-Abteilung. Meine Ausdrücke für diesen Verein teile ich Dir besser
    nicht mit, viel zu viele negative Erfahrungen gemacht und Kompetenzen werden bei weitem überschritten.


    Mein Thema nach wie vor Datenschutz:
    a.) darf ein Arbeitgeber Abfragen zu Arbeitssuchenden machen (mit und ohne Gdb)
    Geldverhandlungen führen (egal ob SB oder Integrationszuschüsse) und dem
    b.) Arbeitslosen MUSS darüber keine Auskunft gegeben werden, somit
    c.) der Datenschutz besteht für einen Arbeitgeber, nicht aber für
    einen Arbeitssuchenden
    (egal ob mit oder ohne Gdb)

    Also, Herr Tessmer, könnten Sie bitte meine Fragen zum Thema
    Datenschutz bei Arbeitssuchenden mit und ohne GdB und unserem rechtssystem
    in Deutschland dazu erklären. Vielen Dank!

    bluemoon

  • Hallo bluemoon,

    ich kann verstehen, dass Dich dieses Thema aufwühlt. Ich möchte Dich dennoch bitten, darauf zu achten, wie Du hier (in diesem Thread) auftrittst.

    Wie alle unsere Fachexperten unterstützt auch RA Teßmer MyHandicap und die User unserer Community ehrenamtlich und unentgeltlich.
    Ein Anspruch auf Beantwortung einer Anfrage durch unsere Fachexperten besteht nicht. Weiterhin ist es angebracht, den Fachexperten (und auch anderen Usern der Community) gegenüber angemessen (will meinen: freundlich und respektvoll) aufzutreten.

    Bitte beachte dies bei Deinen zukünftigen Postings!

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen können und leisten unsere Arbeit bzw. Beiträge nach bestem Wissen, Gewissen und Möglichkeiten.

    Herr Teßmer war bereits auf Dein Anliegen hingewiesen worden. Gerne werde ich ihn nach dem Wochenende diesbzgl. noch einmal kontaktieren.

    Ob und wann er jedoch antwortet, liegt einzig in seinem eigenen Ermessen.
  • hallo Justin,
    diese Angelegenheit hat mit aufwühlen meinerseits nicht mehr viel zu tun,
    sondern betrifft wohl sehr sehr viele Menschen, denn es handelt sich um
    Datenschutz, der ganz sicher nicht nur mich betrifft.

    Anhand der Antworten merke ich, dass man damit nicht viel zu tun haben möchte.

    Somit habe ich größtes Verständnis für Deine gut formulierte Antwort an mich.

    Der Thread kann geschlossen werden oder auch komplett gelöscht werden.

    Auch wenn es keiner wahr haben möchte, so ist das System in Deutschland und
    das betrifft ganz sicher nicht nur mich.

    Besten Dank und Alles Gute
    bluemoon




  • bluemoon hat geschrieben:
    ...denn es handelt sich um
    Datenschutz, der ganz sicher nicht nur mich betrifft.

    Anhand der Antworten merke ich, dass man damit nicht viel zu tun haben möchte.

    Auch wenn es keiner wahr haben möchte, so ist das System in Deutschland und
    das betrifft ganz sicher nicht nur mich.

    Besten Dank und Alles Gute
    bluemoon



    Auf das Geschmiere von bluemoon gehe ich nicht ein, aber zum Thema Datenschutz sei gesagt, dass es häufig nötig ist, (teils auch sehr intime) Dinge von sich preiszugeben, damit überhaupt geholfen werden kann.

    Wie soll beispielsweise ein Hilfsmittel oder eine Reha genehmigt werden, wenn die behandelnden Ärzte, Sachbearbeiter bei der Rentenkasse oder Versorgungsamt etc. so gut wie nix über den Antragsteller wissen? Ich muss mich auch jedesmal "bis auf den Slip" ausziehen, wenn ich etwas beantrage und Hilfe benötige. Anders geht’s halt nicht. Redenden Menschen ist zu helfen. So sehe ich das.

    Liebe Grüße 😺
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