Ab wann habe ich als Sehbehinderte und Gehebhinderte Anspruch auf eine unangemeßen barrierefreie Woh

hallo
bin Rollator Nutzerin, und Sehbehindert ,teilerblindet, und Gehbehindert ! ab wann und wieviel prozent habe ich an Anspruch auf eine barrierefreie behindertengerechte Wohnung ? was mache ich wenn die Wohnung unangemeßen ist zu teuer und zu groß ?jedoch aber ich schnellstmöglich wegen einer verbesserten lebensqualität dadurch erhalten und bekommen kann ?LG Magdalena

Antworten

  • Hallo magdalena44
    du hast eine ähnliche Frage schon mal gestellt in einem anderen Thread... das verwirrt etwas.
    Unabhängig von den sehr wichtigen sozialen Gründen, warum du umziehen solltest kann es sein, dass du da nicht weiter kommst. Zuminestens für eine behindertengerechte Whg benötigst du aG im AUsweis. D.h. Rollstuhlfahrer.
    als Gehbehinderte benötigst du evtl. lediglich eine barriefreie Whg, und als alleinstehende Person nur 50 qm² (als Rollifahrer bis zu 70 qm², jedenfallsin HH und Umgebung).
    Evtl. ist es möglich in der Stadt, in der du gerne zur Ruhe kommen möchtest einen ANtrag auf Wohnraumvermittlung zu stellen (evtl. mit Dringlichkeitsschein), dein Arzt sollte begründen, dass es wichtig ist, das du umziehst und zwar aus folgenden Gründen...
    Ansonsten kann ich dir auch nur empfehlen, wie in dem anderen Thread, suche dir einen ANwalt, so wie Berlino es dir empfohlen hat.
    LG
    Mona
  • hallo laura Marie,
    Vielen dank für deine Antwort,
    Wie du ja selber weist, ist hier irgendwie in unsere Menschlichkeit von den Sachbearbeitern hier ein knoten oder eine Blockade, denn einerseits sagen Sie das Behinderte hier eine verbesserte slebständige Lebensqualität gegeben werden sollte, und auch muß,aber anderseit ist es doch hier beschämend das man als Behinderte hier nur um sein Wohlergehen noch kämpfen muß,und das auch wegen 22 euro und bei einem gerichtsverfahren was nicht 100 euro kostet sonder einige tausend,unter barrierefrei habe ich durch eine info erhalten , das ich kein Merkz im Ausweis haben muß, aber wie immer ist es hier sehr schwer als hochgradige Sehbehinderte, und auch Gehbehinderte mit Rollator, seit 2009 , eine Wg von 62,25 qm, jedoch ist die Miete unanangemeßen,jedoch aber die NK von 22 Euro zu hoch ! auf Grund der Wohngungsgröße ! und da frage ich mich hier wieso, hier nicht mal die Gesetze so entstehen, das hier nicht noch auf kosten der Gesundheit gekämpft werden muß wenn sich auch noch die Behinderung erheblich verschlimmet !
    Vielen lieben dank ! LG Magdalena
  • Hallo Magdalena,

    hier findest Du alle Informationen zur Wohnungsgröße bei Behinderung:
    http://www.myhandicap.de/wohnungsgroessen-quadratmeter-sozialhilfe-behinderung.html

    Was den Umgang mit Beamten betrifft, so kann ich hier nur auf eigene Erfahrungen verweisen. Da hilft häufig, nicht immer, diplomatisches Vorgehen.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
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