Erwerbsunfähigkeitsrente und Abfindung

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  • Hallo Nobby,
    Hallo alle Anderen,

    Nobby hat geschrieben:
    Den Rentenantrag würde ich also erst dann stellen, wenn Du im ALG I Bezug bist.


    Wenn das so einfach wäre ...
    Ich habe heute am 21.05.2012 Post von der Agt.. für Arbeit bekommen.
    Daron wird mir mitgeteilt, dass ich augrund des Mediziners nicht mehr vermittelbar bin (das wurde mir ja schon mitgeteilt), da ich mich aber f. mind. 15 Std.pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle, berechtigt zum Bezug von ALG bin.

    Das ALG 1 wird aber nur gewährt, wenn ich einen Antrag auf Rehabilitationsmassnahme stelle und meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinde.
    Der Antrag ist bei der Arbeitsagentur oder der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.

    Wird (wohl nach Begutachtung der Unterlagen) von einer Rehabilitationsmassnahme abgesehen, gilt dieser Antrag automatisch als Rentenantrag.

    Der Antrag ist innerhalb 1 Monats zu stellen.
    Ganz toll, somit hätte ich sozusagen einen Rentenantrag vor dem Ausscheiden bei meinem AG gestellt, was das Risiko beinhaltet, dass die Abfindung vom AG gestrichen wird.

    Es steht zwar von Letzerem nichts im Aufhebungsertrag, aber wie erwähnt, habe ich so etwas bereits aus anderen Unternehmen gehört ... 🙁


    Liebe Grüße
    Tom
  • Hallo Thom

    sorry das ich mich erst jetzt melde. war ein paar Tage in Urlaub und somit nicht immer online. Ich werde mich in Kürze noch mal bei Dir melden.

    Bis dann Nobby
  • Hallo Thom,

    ich habe Dir 2 pns geschickt.

    LG Nobby
  • MyHandicap User
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    Hallo Thom,

    konnte Nobby helfen?
  • MyHandicap User
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    Hallo Justin, Nobby und alle Anderen,

    vielen Dank für Eure Hilfe.
    Ganz besonderen Dank auch an Dich Nobby.

    Ich habe in der übernächsten Woche einen Termin beim VDK der mir in dieser Sache helfen wird.

    Dennoch habe ich noch eine weitere Frage hierzu, die sich mittlerweile ergeben hat:

    Nachdem meine Frau im Jahr 2007 verstorben ist, habe ich damals für eine begrenzte Zeit die KLEINE WITWENRENTE bekommen.
    Die kleine Witwenrente ist dann nach ca. 1 Jahr ausgelaufen.

    Ich habe jetzt den Tipp bekommen die GROSSE WITWENRENTE zu beantragen, da ich mittlerweile ja auch das 46. Lebensjahr vollendet habe (... wohl eine Vorraussetzung für diese Hinterbliebenenrente)

    Meine Frage nun:
    Wird die Hinterbliebenenrente womöglich auf eine Erwerbsminderungsrente angerechnet ?


    Sorry für meine vielen Fragen, aber ich kenne mich in dieser Thematik nicht aus und das verunsichert mich sehr.

    Lieben Gruß an Euch Alle,
    Tom
  • MyHandicap User
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    Hallo Tom,

    zur besseren Übersicht setze doch bitte diesen Thread hier auf 100% und erstelle für die Frage mit der Witwerrente einen neuen Thread.

    Vielen Dank! 😀
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