Gehalt überfällig

Hallo liebe Leute ich habe mal eine Frage an euch.Da mir heute aufgefallen ist das mein Gehalt noch nicht drauf ist.Es ist schon 5 tage überfällig.Ich kann jetzt ja nicht bei der Buchhaltung anrufen.Das geht erst Montag oder Dienstag.Die haben immer pünktlich bezahlt aber diesmal...Das Geld müsste eigentlich schon längst drauf sein ist es aber nicht.Mit 1-2 Tagen rechne ich immer aber doch nicht 5.Meine Frage ist wie lange soll ich jetzt noch warten?

Antworten

  • Hallo DJ, Du hattest doch vor einigen Tagen ein Gespräch mit dem Vorgesetzten. Hat der was angedeutet? Wenn Nein, würde ich den am Montag mal ansprechen. Ansonsten Eure Buchhaltung. Es kann ja sein, das die Technik versagt hat. Man soll ja nicht immer gleich das schlimmste vermuten. Was sagt Deine Bank? Ist die Miete überwiesen? Strom? Das wäre das wichtigste, was Du überweisen solltest. Nicht das ihr demnächst keine Wohnung mehr habt...Habt ihr ein Dispo bei der Bank? Sonst wenn Du weißt woran es liegt, mit der Bank sprechen, nicht zulange damit warten...
  • Hallo DJ,

    wenn Dein Gehalt vertraglich auf den 15-ten festgelegt ist, kann es sein da dieser am Sonntag war, das die Überweisungen erst am Montag gebucht wurden. Das bedeutet aber das Geld hätte eigentlich bis am Donnerstag da sein müssen. Ich würde nun noch bis Montag warten und dann die Buchhaltung anrufen und fragen was mit dem gehalt los ist.

    Von Dir wird ordentliche Arbeit erwartet, Du kannst pünktliche Zahlungen erwarten.

    Nicht mehr warten reagieren.....

    Gruß
    Gunder
  • delphisanne63 hat geschrieben:
    Hallo DJ, Du hattest doch vor einigen Tagen ein Gespräch mit dem Vorgesetzten. Hat der was angedeutet? Wenn Nein, würde ich den am Montag mal ansprechen. Ansonsten Eure Buchhaltung. Es kann ja sein, das die Technik versagt hat. Man soll ja nicht immer gleich das schlimmste vermuten. Was sagt Deine Bank? Ist die Miete überwiesen? Strom? Das wäre das wichtigste, was Du überweisen solltest. Nicht das ihr demnächst keine Wohnung mehr habt...Habt ihr ein Dispo bei der Bank? Sonst wenn Du weißt woran es liegt, mit der Bank sprechen, nicht zulange damit warten...


    Hallo Sanne
    Der Vorgesetzte hat nichts gesagt.es war nur weil ich mich beschwert habe.Vom Geld hat er weiter nichts gesagt.Einen dispo habe ich nicht.Ich habe noch ein zweites Konto.Das ist für Notfälle.strom brauche ich erstmal nicht weil ich genug Guthaben habe.Nur die Miete.Das Rätsel ist nur das sie bis jetzt immer pünktlich bezahlt haben.Die Bank hat zu mir gesagt es ist nichts drauf.
  • Gunder hat geschrieben:
    Hallo DJ,

    wenn Dein Gehalt vertraglich auf den 15-ten festgelegt ist, kann es sein da dieser am Sonntag war, das die Überweisungen erst am Montag gebucht wurden. Das bedeutet aber das Geld hätte eigentlich bis am Donnerstag da sein müssen. Ich würde nun noch bis Montag warten und dann die Buchhaltung anrufen und fragen was mit dem gehalt los ist.

    Von Dir wird ordentliche Arbeit erwartet, Du kannst pünktliche Zahlungen erwarten.

    Nicht mehr warten reagieren.....

    Gruß
    Gunder


    Hallo Gunder

    Das hätte gestern drauf sein müssen und mit Verspätung heute.
  • Guten Abend D J,..

    Wann gerät der Arbeitgeber in Zahlungsverzug ?

    Voraussetzung für den Verzug des Arbeitgebers mit der Zahlung der Vergütung (Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung) sind zwei Dinge:

    Erstens muss der Zahlungsanspruch fällig sein. Fälligkeit heißt, dass der Arbeitnehmer die Zahlung seiner Vergütung rechtlich verlangen kann. Zweitens müssen, wenn der Zahlungsanspruch fällig ist, die gesetzlichen Voraussetzungen des Schuldnerverzug vorliegen.

    Wann wird der Anspruch auf die Vergütung fällig ?

    Zur Fälligkeit des Arbeitslohns gibt es eine gesetzliche Vorschrift, § 614 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist die Vergütung nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

    Nach dieser gesetzlichen Regelung sind Arbeitnehmer vorleistungspflichtig: Erst muss gearbeitet werden, danach muss der Arbeitgeber den Lohn bezahlen.

    Ist daher im Arbeitsvertrag beispielsweise eine Monatsvergütung vereinbart ist, d.h. wird die Vergütung nach Zeitabschnitten bzw. Monaten bemessen, muss der Arbeitgeber erst nach Ablauf des jeweiligen Monats, d.h. am ersten Tag des folgenden Monats zahlen. An diesem Tag wird also nach dem Gesetz das Monatsgehalt fällig.

    In einem Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag können jedoch durch den § 614 BGB abweichende Regelungen über die Fälligkeit der Vergütung enthalten sein. Es ist sogar recht häufig so, dass die Vergütung gemäß Arbeits- oder Tarifvertrag zum Beispiel bis zum 15. Kalendertag des laufenden Monats, am Monats-letzten oder auch erst am 10. Arbeitstag des folgenden Monats gezahlt werden muss. Dann gilt nicht § 614 BGB, sondern die arbeitsvertragliche bzw. tarifliche Regelung.

    Sieh dazu daher zunächst in deinen Arbeitsvertrag oder einem auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag nach, bis zu welchem Monatstag die Vergütung gezahlt haben muss.

    Welche Voraussetzungen verlangt das Gesetz für den Schuldnerverzug?

    Wie gesagt muss für den Eintritt des Verzugs die Forderung zunächst einmal fällig sein. Welche Voraussetzungen über die Fälligkeit hinaus für den Verzug erforderlich sind, ist in § 286 BGB geregelt. Diese Vorschrift lautet auszugsweise:

    (1)
    Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

    (2)
    Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,

    (4)
    Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

    Da für die Leistung des Arbeitgebers, d.h. die Lohnzahlung, in aller Regel eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, ist es für den Eintritt des Verzugs nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer ein Mahnschreiben verfasst.

    So gilt;

    Der Arbeitgeber kommt automatisch in Verzug, wenn er den "nach dem Kalender bestimmten" Fälligkeitstermin für die Lohnzahlung verstreichen läßt. Ist im Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag keine von § 614 BGB abweichende Regelung über die Fälligkeit der Vergütung enthalten, kommt der Arbeitgeber daher am zweiten Kalendertag des folgenden Monats mit der Lohnzahlung in Verzug.

    Können Arbeitnehmer Zinsen für die Zeit des Lohnverzugs verlangen ?

    Ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung in Verzug geraten ist, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verzugszinsen. Wenn die Höhe der Zinsen nicht ausnahmsweise einmal im Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag geregelt ist, bestimmt dies nach dem Gesetz.

    Dieses sieht in § 288 BGB vor, dass für die Dauer des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr beansprucht werden können.

    Der Basiszinssatz ist eine veränderliche Größe, die jeweils am 01. Januar und am 01. Juli eines jeden Jahres neu festgesetzt wird. Die Änderungen bzw. der aktuelle Basiszinssatz werden von der Bundesbank bekanntgegeben. Derzeit, d.h. für die Zeit ab dem 01.01.2010, bewegt sich der Basiszinssatz aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise, d.h. der weltweit niedrigen Zinssätze, immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau von nur 0,12 % pro Jahr, d.h. der für die zweite Hälfte des Jahres 2009 geltende Basiszinssatz von 0,12 % wurde nicht geändert. Im Vergleich zu dem in der 2008 geltenden Basiszinssatz ist dies eine Verringerung um mehr als drei Prozentpunkte, d.h. der Basiszinssatz wurde im Vergleich zu den Vorjahren auf einen kleinen Bruchteil reduziert.

    Der gesetzliche Verzugszins beträgt daher zur Zeit 5,12 % pro Jahr.

    Den jeweils aktuellen Basiszinssatz sowie seine Veränderungen in den letzten Jahren findet Ihr im Internet auf der Website der Bundesbank unter http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php.

    Sind Zinsen vom Bruttolohn oder vom Nettolohn geschuldet ?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kannst du die dir zustehenden Verzugszinsen aus dem Bruttolohn berechnen (BAG, Großer Senat, Beschl. vom 07.03.2001, GS 1/00).

    Sollte zu einer Lohnklage beachtet werden, für den Fall es kommt so, da das Arbeitsgericht nur diejenigen Ansprüche durch Urteil zusprechen kann, die von dir als Kläger beantragt wurde.

    --------------

    Das ist es in Kürze zu Lohnverzug, doch ich hoffe das es nur eine technische Panne in deinem Fall im Geschäft ist. Unbedingt am Montag in der Lohnabteilung / Buchhaltung vorsprechen und abklären. Mfg Lyn
  • Hallo Dunja

    da Dein Arbeitgeber bislang zuverlässig die Gehaltszahlung vorgenommen hat, würde ich erst einmal freundlich in der Personalabteilung Deines Betriebes nachfragen. Manchmal gibt es technische Probleme bei der Überweidsung. Diese können im Betrieb als auch bei der Bank entstanden sein. (z. B. abgestürzte EDV-Programme)

    @ Lyn vielen Dank für den ausführlichen Beitrag.

    LG Nobby
  • Hallo liebe Lyn
    Vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht.

    P.S.Ich werde mich montag bei meiner Buchhaltung melden wegen meinem Gehalt.Dann werde ich euch berichten was daraus geworden ist.Vielen Dank für die Tipps.
  • Hallo ihr lieben

    Ich habe eben mit der Buchhaltung telefoniert und die haben gesagt das Geld ist definitiv rausgegangen.Ich soll bis heute warten und wenn nichts angekommen ist dann soll ich mich nochmal melden.
  • Hallo DunjaJess

    da ist ja alles gut ausgegangen. Habe ich wahrscheinlich recht gehabt, daß es sich nur um ein edv-technisches Problem gehandelt. Wen es daran gelegen hat, haben wahrscheinlich Deine Kollegen/innen ihr Gehalt auch verspätet bekommen.

    Schönen Abend.

    LG Nobby
  • Hallo und guten Abend

    Dieses Thema ist zu 100% gelöst.Mein Gehalt war gestern Abend drauf.
  • Schön zu lesen 😀
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