Klage

Hallo,

ist es richtig, dass laut Bescheid des Landessozialgerichtes eine weitere Klage vor dem BSG nicht möglich ist (< 3000 €, SGB §177)?

Gruß
Gabi

Antworten



  • Guten Tag Gabi,..

    so kann niemand definitiv deine Frage leider nicht beantworten.

    Es gibt in Deutschland wenn der Prozess hier stattgefunden hat 12 SGBs - Bücher, zig Richtlinien, etc. und, und. Wenn ich dazu schauen soll bin ich übermorgen noch beschäftigt. Und nur mit dem Betrag 3`000 € die du in den Raum stellst kann ich auch keinen Bezug herstellen. In der Sache zu den Fakten.

    Bitte versuche dich nochmals in der Erklärung, dann kommen bestimmt Hinweise oder alternative Lösungen im Ansatz zusammen. Mfg Lyn😉
  • Hallo Lyn,

    diese Auskunft bekam ich vom Sozialverband.

    Es geht um die Versorgung mit einem Aktivrollstuhl der Firma „Sopur“, Modell „Easy Life“, die vorm LSG auch nicht bewilligt wurde, da ich einen Elektrorollstuhl und einen „Pyrolight“ von der Fa. Bischoff & Bischoff habe. In dem manuellen Rollstuhl sitze ich den ganzen Tag dadurch haben sich die Sehnen arg verkürzt.

    Freundliche Grüße
    Gabi

  • Hallo Gabi,

    verstehe ich das soweit richtig, dass ein Urteil vom LSG gefällt wurde und darin auch steht, dass eine Klage beim BSG nicht möglich ist?

    Freue mich auf Deine Antwort und darauf, Dir helfen zu dürfen 😀
  • Hallo Justin,

    ja so ist es.

    Freu mich auf Antwort.

    Viele Grüße
    Gabi

  • Hallo Gabi,

    bitte entschuldige die verspätete Antwort!

    Wenn es im Urteil des LSG so steht, dass die nächste Instanz ausgeschlossen ist, dann ist das leider in der Tat so...

    Tut mir leid, Dir da keine positivere Nachricht geben zu können 🙁

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist (wenn auch leider nicht positiv), sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
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