Prozente nach Darmkrebsoperation

Nach einer Darmkrebsoperation habe ich 100 GBD erhalten. Nun nach fünf Jahren hat das Versorgungsamt nur noch 30 % festgesetzt. Darauf habe ich natürlich Einspruch eingelegt und sofort anstandslos 40% bekommen. Das Leben nach der Operation ist völlig auf den Kopf gestellt. Ständige Toilettengänge auch in der Nacht lassen mich nicht zur Ruhe kommen. Mein Arbeitgeber hat mich aufs Abstellgleis geparkt. Meine Wöchendliche Arbeitszeit zusammengerechnet ergibt max. 5 Std. Sex ist nach der Bestrahlung und Chemo nicht mehr möglich. Darunter leidet natürlich die Beziehung und die Psyche. Ich war 6 Wochen in psychischer Behandlung. Selbst eine Klage vor dem Sozialgericht hat nicht geholfen. Die vom Gericht bestimmten Ärzte haben auch nur 40% bescheinigt. Was kann ich noch tun?

Antworten

  • Hallo Christian,

    willkommen bei MyHandicap. Es ist völlig normal das 100% Behinderung anerkannt werden, so lange man in einer Krebstherapie ist. Nach beendigung der Therapie und einer angemessenen Erholungszeit, wird man automatisch zurück gestuft. Da es auch Darmkrebspatienten gibt, die nach der akuten Phase relativ normal weiter leben können, nehme ich mal an, daß dem Versorgungsamt nicht genügend Informationen vorgelegen haben, um Deine Situation richtig ein zu schätzen.

    Wie bist Du vor gegangen? Hast du den Antrag ausgefüllt und dem Versorgungsamt und Deinen Ärzten die medizinische Kommunikation selbst überlassen? Das sollte man nie tun. Gehe immer davon aus das der Gutachter des Versorgungs keine medizinische Fachkraft ist und Erkrankungen wie Deine, nur aus Büchern kennt. Aber auch Deine behandelnden Ärzte kennen Deine Alltagssituation nicht wirklich. Ihr Schwerpunkt ist ausschließlich die medizinische Beurteilung und nicht die Beurteilung Deiner Alltagsproblematik. Deshalb empfehle ich Betroffenen bei der Antragstellung immer selber dafür zu sorgen, was dem Versorgungsamt zum Lesen auf den Schreibtisch gelegt wird. Bereite Dich so vor, als wenn Du jemanden Deine Situation schildern möchtest, der noch nie etwas von Deiner Erkrankung und Deinen Alltagsschwierigkeiten gehört hat. Laß Dir Kopien von allen Arzt- Krankenhaus- und Rehaberichten geben und füge sie dem Antrag bei (oder reiche sie nach). Um noch genauer Deine Alltagssituation zu schildern kannst Du auch selber einen Bericht über Deine Alltagsprobleme schreiben und diesen vom behandelnden Arzt gegenzeichnen lassen. Therapeuten kann man auch bitten einen kleinen Situationsbericht zu schreiben. Je mehr Infos das Versorgungsamt bekommt, umso besser.

    Schöne Grüße
    Karin
  • Hallo Karin,
    Danke für deine schnelle Antwort!
    zunächst habe ich wie vom Amt gefordert den Antrag ausgefüllt und die Ärzte benannt mit denen ich zu tun gehabt habe. Zum Teil hast du Recht, waren die Arztberichte die dem Amt abgegeben wurden sehr einfach formuliert. Ich habe dann nach weiteren Einsprüchen aber versucht meinen Gesundheitszustand besser und auch mit Unterlagen zu präsentieren. Das hat damit geendet, dass das Sozialgericht zwei Gutachter bei denen ich mich vorstellen musste beauftragt hat, mich zu untersuchen. Für beide Termine hatte ich mich sehr gut vorbereitet und der Psychologe hat mir in seinem Schlußsatz sogar gesagt, dass die Bemessung von nur 40% zu wenig seien. Dem Gericht gegenüber hat er dann aber in seinem Gutachten geschrieben, dass 40% angemessen sind. Was nun? Ich habe sogar Buchgeführt und eine kleine Exeltabelle erstellt, in der genau zu sehen war, wie oft ich die Toilette besuchen muss. Mein Anwalt hat mir geraten, dass Verfahren einzustellen, weitere Ärzte aufzusuchen, um in einem halben oder einem Jahr, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Was denkst du ist der richtige Weg.

    Gruß
    Christian
  • christianhuesgen53 hat geschrieben:
    zunächst habe ich wie vom Amt gefordert den Antrag ausgefüllt und die Ärzte benannt mit denen ich zu tun gehabt habe.

    Hallo Christian,

    früher war das auch o.k. so, denn da mußten die Ärzte dem Versorgungsamt die ganze Krankenakte des Betroffenen schicken. Doch das wurde abgeschafft, weil es dann ja die Praxis keine Unterlagen mehr hat. Vieleicht sollte man diese Formulare ändern und hinein schreiben, daß man so viele Kopien wie möglich mit dem Formular versenden soll.
    christianhuesgen53 hat geschrieben:
    Mein Anwalt hat mir geraten, dass Verfahren einzustellen, weitere Ärzte aufzusuchen, um in einem halben oder einem Jahr, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Was denkst du ist der richtige Weg.

    Das würde ich Dir auch raten. Ich bin nie bis zum Sozialgericht gegangen. Wenn die Gutachter sich einmal etwas in den Kopf gesetzt haben, lassen sie es sich fast nicht mehr nehmen. Das ist vor allem bei Diagnosen die sich bei jedem Betroffen anders auswirken so. Ich habe lieber eine akute Verschlechterung genutzt, am besten ein Krankenhausaufenthalt oder eine schlecht verlaufende Reha, um mich beim Versorgungsamt durch zu setzen.

    Schönen Gruß
    Karin
  • Hallo Christian,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Die Vorgehensweise mit dem Verschlimmerungsantrag scheint in der Tat die aussichtsreichste Variante zu sein. Manchmal gelangt man eben über Umwege zum Ziel 😉



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