pflegegeld

meine tochter 31 ist behindert 100% hat das g ag b h im aus weis stehen beantrage schon sied meheren jahren pflege geld aber es wird immer abgelehnt meine tochter hat eine einseitige spastik und kann kaum noch slbst ständig laufen sie geht zwar bis mittag arbeiten aber braucht zu hause immer noch hilfe und pflege .es wird mit der begründung abgelehnt das ich nicht auf meine minuten komme ich finde das nicht richtig da ich bevor ich meine tochter 1995 operieren lassen habe pflegegeld bekommen habe können sie mir einen rat geben was ich noch machen kann ich dankeim vorraus petra vadder

Antworten

  • Hallo nate,

    der Schwerbehindertenausweis hat nichts mit der Vergabe einer Pflegestufe zu tun. Pflegegeld bekommt man nur, wenn man sich selber nicht mehr alleine versorgen kann. Dabei es es ganz wichtig, daß die Unterstützung daheim und am Arbeitsplatz benötigt wird. Dem MDK kommt es nicht darauf an das man Assistenz benötigt, sondern welche Art der Assistenz notwendig ist.

    Für eine Pflegebedürftigkeit anerkannt wird nur die Grundpflege.
    Grundpflege ist zum Beispiel:

    - Hilfe bei der Körperpflege
    - Hilfe beim An- und Ausziehen
    - Hilfe beim Toilettengang
    - Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
    - Hilfe bei der Nahrungszubereitung
    - Hilfe beim Umsetzten aus oder in den Rollstuhl

    Wichtig ist das diese Assistenz den ganzen Tag über nötig ist. Also auch während der Arbeitszeit. Am besten kann man dies in einem Pflegetagebuch dokumentieren. Ich habe vor einiger Zeit ein tabellarisches Pflegetagbuch entwickelt, daß Du Dir im Anhang runter laden kannst. Meistens reicht es schon auf diese Weise ein oder zwei Wochen zu dokumentieren. Wichtig ist aber, daß man jeden Handgriff der notwendig ist dokumentiert und sei er noch so unwichtig. Für den MDK entsteht so ein Gesammtbild, daß er bei einem kurzen Besuch nie bekommt.

    Schönen Gruß
    Karin
  • Willkommen nate, hier habe ich einen Link, wo du ausrechnen kannst welche Pfelgestufe deiner Tochter zusteht. http://www.pro-vita.info/pflegestufenrechner/zum-rechner/

    Aber das ist nur ein grober Anhaltspunkt, was der MDK sagt das kann abweichen.

    Gruss Ralf
  • Hallo nate,

    Vielleicht wart ihr bei der Antragstellung auch ungeschickt.

    Ihr dürft nicht betonen, was die Tochter alles kann, sondern was sie nicht kann.
    Dokumentiert mal für euch wo ihr überall helft, wirklich alles.
    Vieles passiert nebenbei und unbewußt.
    Auch der Arbeitgeber kann vielleicht sagen wo Assistenz oder Kollegen überall unbewußt helfen.
    Legt dann das vor und noch dazu einfachärzliches Gutachten über die Pflegebeürftigkeit.

    LG

    Surfer
  • Hallo nate,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

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