EU Rente abgelehnt

Hallo ich bin Phyisch am ende ich werde im Juni 61 Jahre und habe 47 Jahre in der RK eingezahlt bin noch bis ende Juni Arbeitslos,dann muß ich Hartz4 beantragen.Deswegen habe ich im November 2011 einen EU antrag gestellt wegen meiner Krankheiten (Bandscheiben OP--Herz-OP-Knie OP Koronare-Artrose usw.)Dann musste ich zum Amtsarzt der für RV arbeitet ich kam mir vor wie bei der Kommis BW untersuchung ich wurde nicht einmal gefragt wie es mir Gesundheitlich geht geschweige geistlich und Phyisch.Dann bekam ich eine Absage ich könne ja einen anderen Berufzweig und noch mehr als 6 Std. arbeiten,habe Wiederspruch eingelegt mit einer Bescheinigung meines Arztes das ich in keinen anderen Berufzweig und nicht mehr als 3 Std. mehr arbeiten kann,wieder bekam ich eine Ablehnung wie die Begründung zuvor.Ich bin fix und fertig muss ich noch von Hartz4 leben die letzten Jahre die mir noch bleiben.Die Leute am Schreibtisch haben ja gar keine ahnung und können einen Kranken Menschen gar nicht beurteilen.????? (Sory über meine schlechte Rechtschreibung.)

Anmerkung der Redaktion

Aufgrund der thematischen Relevanz zu dieser Frage möchten wir auf unseren Artikel hinweisen:

Berufsunfähig wegen einer Behinderung

Antworten

  • Guten Tag Intruder,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum. 😉

    Es gibt immer Möglichkeiten wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden.

    Du hast folgende Möglichkeit, nimm die Bescheinigung vom Arzt das du unter 3 h nur noch Arbeiten kannst und lege diese auf dem Arbeitsamt vor. Gleichzeitig beantragst du beim Arbeitsamt eine Begutachtung und zu folgendes § 125 SGB III (Nahtlosigkeit) - ( damals § 105a AFG)- in Verbindung mit einem neuen Rentenantrag über das Arbeitsamt.

    Kommt der Gutachter der ARGE zu der Auffassung das eine Beschäftigung unter 3 h nur noch besteht wie in der Bescheinigung deines Arztes muss die DRV eine EU Rente gewähren. Stelle den Rentenantrag erneut mit dem SB= Sachbearbeiter der AA zusammen und auch den Antrag zu der Begutachtung durch das AA= Arbeitsamt. ( Sei nett, höflich und du kennst dich nicht so gut aus in den Dingen ) Bist du nämlich unter 3 h Leistungsfähigkeit steht dir per Gesetz kein Alg I zu, sondern eine Rente. Du bist unter drei Stunden gar nicht Vermittlungsfähigkeit und Sorry ( unbrauchbar zur, in der Vermittlung ). Bitte nicht böse sein nur im Amtsdeutsch benennt man dies so.

    Führt allerdings kein Weg auf der Ebene zur Rente, so musst du den Klageweg beschreiten vor dem SG = Sozialgericht. Hier gibt es einen Beratungsschein durch das AA = Arbeitsamt, bekommst du von deinem SB = Sachbearbeiter / rin suche dir dann einem RA = Rechtsanwalt für Sozialrecht und trage dein Anliegen vor.

    Nimm alle Unterlagen mit Gesundheitsnachweis, Bescheinigung vom Arzt zu den 3 h etc. Alles weitere bringt der RA auf den Weg. Die DRV hat Null Chance vor dem SG wenn die Bescheinigung unter 3 h Leistungsfähigkeit auf dem ABM = Arbeitsmarkt über 6 Monate gültig ist oder auf Dauer. da gibt es auch keine Möglichkeit zur Umschulung etc.

    Wenn du etwas nicht verstanden hast melde dich bitte nochmals. Gib diese Bescheinigung nur an alle Behörden / Ämter in Kopie raus, das Original behalte bitte. Es hat einen sehr hohen Stellenwert und könnte verloren gehen. 😺 ( Ein Schelm der böses denkt !)

    Schaue bitte nach vorn, ein sonniges Wochenende und ganz viel Kraft, positive Gedanken, Mfg Lyn 😉

    Nachtrag !

    Drucke dir bitte dieses Urteil aus und nimm es mit zum AA = Arbeitsamt. Sorry ich habe schlicht zu viel Papier auf meinem Schreibtisch, finde nicht immer alles sofort !

    http://www.ra-buechner.de/meldungen/M121-Arbeitslosengeld-nach---125-SGB-III-muss-solange-gezahlt-werden,-bis-die-Rentenversicherung-Erwerbsminderung-positiv-festgestellt-hat-.php

    Mit dem Urteil kommst du zu deiner EU - Rente, auch ich habe dies geschafft, so schaffst du es auch. Bitte sei geduldig mit dir selbst, auch dann wenn die Dinge nicht immer sofort gelingen, - " Unsere Antworten liegen in der Zeit ". Mfg Lyn
  • Hallo erst einmal vielen Dank für das Schreiben jetzt habe ich wenigsten wieder Hoffnung ich werde mich auf jedenfall nochmal bei dir melden ich hoffe im Positiven.Gruss:Intruder
  • Hallo Lyn

    vielen Dank für die umfangreiche Information zur Nahtlosigkeitsregelung.

    LG Nobby
  • Guten Tag Nobby,..

    für sehr viele ist es ein ganz gravierendes Urteil was hier durch den BSG für den betroffenen Personenkreis erging. Leider findet es kaum Anwendung durch den Träger AA= Arbeitsamt, - weil es zu wenig bekannt ist beim SB = Sachbearbeiter. Es fehlt auch das Rechtsverständnis in der jeweiligen Umsetzung zur Situation.

    Mit diesem Urteil soll vermieden werden das der / die Betroffene Personenkreis, Mittellos wird oder durch die KK = Krankenkasse aus gesteuert wird. Oder das eine Leistung gewährt wird die dem Betroffenen gar nicht zusteht ( nur als Übergangsleistung ) bis der Verwaltungsakt abgeschlossen ist.( in diesem Fall o.g. zum DRV- Träger = Rentenkasse ). Eine Verrechnung findet durch einen bestehenden Sozialvertrag, zum Sozialprinzip unter den einzelnen Trägern / in der Regress- Forderung statt. Auch dazu muss dann ein Aufhebungsbescheid durch das AA ergehen an Intruder wenn die Rente gewährt wurde und ein Änderungsbescheid. All diese Bescheide sind wichtig um so einen lückenlosen Nachweis zu haben wenn dann der Übergang zur Altersrente ( Umwandlung EU Rente zur Altersrente etc. ) erfolgt.

    Oft ist das ein Teufelskreis der kaum durchbrochen werden kann vom Betroffenen selbst. Nur auch da gibt es Möglichkeiten in dem man das Verwaltungsverfahren in den alten Stand zurück versetzt. Nur auch da macht kaum eine Behörde / Amt freiwillig von Gebrauch. Oft muss dieser Vorgang durch ein Gericht entschieden oder angeordnet werden in dem der Betroffene zuvor den Klageweg beschreitet.

    Wenn der Betroffene jedoch keine Kenntnis hat als Laie, dann entsteht sehr schnell Verzweiflung und Ratlosigkeit. Und Er / Sie kann so sein Recht auch nicht gegenüber der Behörde einfordern. Kaum eine Behörde sagt zum Kunden , " Sorry " uns ist da ein Fehler unterlaufen. An dem Punkt sage ich mir immer warum nicht, ? - es ist doch nur Menschlich. Schwächen & Fehler, Stärken haben wir alle, auch Du und Ich, Jeder.

    Und so haben beide Träger im o.g. Beitrag von Intruder Fehler gemacht. Der Umkehrschluss davon, wenn Er / Sie nur unter 3 Stunden Arbeitsfähig ist über 6 Monate, besteht in dem Sinne keine Arbeitsfähigkeit, keine Vermittlungsfähigkeit durch das Amt AA, kein Anspruch auf Alg I. Und so muss der Rentenantrag folgen.

    Gleiches gilt auch zum Träger DRV , bei unter 3 h Leistungsfähigkeit besteht ein Anspruch auf volle Rente, wenn die Grundsatz Bedingungen erfüllt sind zum R- Antrag im Umfang. Bei 47 J. Einzahlung sind diese erfüllt, denke ich mal.

    Reicht die EU - Rente nicht aus gibt es auch da weitere Möglichkeiten, doch dies ist bereits eine andere Thematik. Ich wünsche dir einen guten Wochenstart, viele positive Gedanken, Mfg Lyn 😉


  • Hallo,

    noch ein Tipp von mir den hat mir damals der Rentenberater der VDK gesagt. Wenn man uber die DRV eine Reha beantragt und in dieser dann festgestellt wird das man nicht mehr erwerbsfähig ist ist es für die RV dann bindend. So ist es bei mir beim ersten mal gewesen in der Reha wurde festgestellt das die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist und die Rente ging ruckzuck ohne Gutachter durch.
    Die Verlängerungen waren dann nach 2 Jahren mit Gutachter. Der hat dann aber volle Eu-Rente auf Dauer festgestellt.

    Gruß Sonnenscheinhsk
  • Hallo Intruder

    für Dich sollte eigentlich die 61iger Regelung in Frage kommen. Da Du 47Jahre gearbeitet hast, hast die Voraussetzungen für langjährig Versichte erfüllt. Du schreibst nicht ob Du einen Schwerbehindertenausweis hast und ob und wie lange Du noch Krankengeld beziehst. Der Schwerbehindertenausweis muß mindestens einen Grad der Behinderung von 50% aufweisuen. Du hast dann die Möglichkeit, die Alterrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen. Bei dieser Rentenart darfst Du 2 Jahre früher die Rente beziehen als bei der Regelaltersrente. Allerdings gilt auch hier die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalter. Das Renteneintrittsalter für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird in diesem Fall schrittweise vom 63igsten auf das 65igste Lebensalter erhöht.

    LG Nobby

    PS. Die 61iger Regelung bedeutet das für Menschen die bis einschließlich 31.12.1961 geboren worden sind, in der Rentenversicherung eine VBertrauensschutzregelung besteht. Diese besagt, daß Du Dich im Falle der Erwerbsunfähigkeit nicht auf irgendeinen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen lassen mußt. Du brauchst Dich nur auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit verweisen lassen. Außerdem erhälst Du in diesem Falle auch die volle Erwerbsminderungsrente, auch wenn Du noch 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig bist.
  • Hallo Zusammen

    Irgendwie scheinen die Aussagen nicht ganz zu Stimmen.

    Die feststellung einer EM trift nur die DRV sie ist nicht verpflichtet sich an das Schreiben des Behandelnden Arztes und das Gutachten der AFA zu richten.

    Allerdings hat man damit bessere Chancen auch ein Rehabericht ist auch nur eine Empfehlung an die sich die DRV nicht halten muss.

    Die DRV lässt alles von ihrem Medizinischem Dienst prüfen und beurteilt das ganze.

    Ich habe das selber erlebt allerdings nicht wegen EM Rente sondern wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,

    Mein Behandelnder Arzt, Arzt der AFA und Reha sagten letzte Tätigkeit unter 3 Stunden Alle Berichte enthielten nahzu identische Beurteilung meines Leistungsvermögens. Dennoch kamm eine Ablehnung von der DRV. Erst im wiederspruch nach einer Erneuten Begutachtung wurde dann die Leistung bewilligt.

    Es ist echt Ätzend das die DRV eine Solche Monopol stellung hat das müsste dringen geändert werden.
    Viele EM Renten werden deswegen auch vor Gericht erstritten.

    LG Martin
  • Hallo seit 2010 beziehe ich Arbeitslosengeld,da mein Arbeitgeber keine arbeit mehr für mich hatte,im Juni läuft das aus und beim Versorungsamt kämpfe ich schon drei Jahre aber immer wieder abgelehnt trotz Wiederspruch mehr wie 40% sind nicht.Gestern hat mir mein Hausarzt der voll hinter mir steht eine Überweisung zum Neurologen ausgestellt mal sehen vieleicht stellt der mir ja ein Gutachten aus.PS Der SOZ.VERB.hatt für mich Wiederspruch eingereicht durch die Ablehnung muss ich bis zum 10.05.2012 meine Klage einreichen oder soll ich noch warten was das Arbeitsamt meint.Du hast bestimmt auch gelesen was mir Nobby geschieben hat.Gruss:Intruder 😀 😀 😀
  • Hallo

    die Aussage bzgl. meiner EU-Rente kam damals von einem Berater der DRV und die Reha lief auch direkt über die Rentenversicherung. Ich denke wenn ich über die Krankenkasse in der Reha gewesen wäre wäre es etwas anderes gewesen. wichtig ist dabei das die Rentenkasse der Kostenträger ist.

    Ich weiß auch von unserem Sohn der aufgrund einer Hüfterkrankung in der Reha war das dort Entscheidungen getroffen werden können. Reha bezahlt durch die Rentenkasse dort wurde gesagt Umschulung somit war für die Umschulung die Rentenkasse Kostenträger. Obwohl er die Umschulung direkt nach seiner Ausbildung gemacht hat und eigentlich die Versicherungsjahre nicht voll hat (somit eigentlich AA zuständig) da in der Reha empfohlen LVA zuständig.

    LG Sonnenscheinhsk


  • Hallo Sonnenschein

    Der Kostenträger meiner Reha war die DRV nicht die Krankenkasse.

    Es ist mit sicherheit nicht die Regel aber die DRV kann auch gegend den Rehabericht
    entscheiden. Es kann natürlich auch sein das ein Sachbearbeiter bei der DRV geschlafen hatt und das ganze durch eine Erneute begutachtung verschleiern wollte.


    LG Martin
  • Hallo Intruder,

    Du bist auf dem richtigen Weg alg I ist fast abgelaufen, jetzt meldest Du Dich krank. Krankengeld darfst Du 18 Monate lang beziehen. Wenn dann noch Zeiten bis zum Bezug der Regelaltersrente fehlen sollten, muß es möglich sein, daß bis dahin die erwerbsminderungsrente bezahlt wird. Ich kenne mich jetzt rechtlich nicht genau aus. Es kann sein das man Dich auffordert, die vorgezogene Altersrente zu beantragen. Hier sind dann im Zweifel die entsprechenden Abschläge hinzunehmen. Ich weiß jetzt nicht,ob man rechtlich gezwungen werden kann, Rente mit Abschläge zu beziehen oder man in Rente zum frühst möglichen Termin beantragen kann, ohne Abschläge hinzunehmen. Du bist derzeit in einer Situation, wo Du mehrere Optionen offen hast. Ich würde zu einer unabhängigen Rentenberatung gehen um das Ganze mal abzuklären. Wenn Du Mitglied in einer Gewerkschaft, des VDK oder Sovd ist die Beratung für Dich kostenfrei. Auch die Verbrauerzentrale kann unter Umständen weiterhelfen.

    Wie gesagt, u hast mehrere Optionen offen, da ich vermute das Du zu den Menschen gehörst die (noch) einen lücklenlosen Rentenversicherungsvberlauf aufweisen können.

    LG Nobby
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