Wertmarke für Schwerbehinderten ausweis ohne Buchstaben

Mein Kind braucht die Wertmarke für die Schule, diese hat sie aber bis heute nicht erhalten da sie keinen Buchstaben wie z.b. "B" oder "H" hat. Sie ist 80% behindert. Was kann ich tun und an wen kann ich mich wenden um diese Wertmarke zu bekommen?

Antworten

  • Hallo angel1984,

    herzlich Willkommen hier im Forum.

    Wenn Dein Kind kein Buchstaben im Ausweis hat, bekommst Du bzw. Dein Kind keine Wertmarke. Für die Wertmarke mußt Du meines Wissens mindestens 70% haben und ein G, bzw. AG, oder H wie hilflos. Leider schreibst Du nicht, was Dein Kind für eine Behinderung hat und wie alt es ist. Bei einer Beantragung sollte man immer alle Kreuze machen, was man haben will, was das Versorgungsamt dann genehmigt, ist was anderes. Solltest Du bzw. Dein Kind RF haben, ist es von den Rundfunk- und TV-Gebühren befreit. Lass in solch einem Fall die Gebührenbefreiuung über das Kind laufen.

    Um besser helfen zu können, ist es ratsam, das Profil auszufüllen. Du mußt nicht viel schreiben, aber Alter und Behinderung, evtl. welche Einschränkungen Dein Kind durch die Behinderung hat und den Wohnort, Bundesland reicht. Dann können wir Dir noch gezielter helfen.

    Löchere uns ruhig mit Deinen Fragen, wir helfen immer gerne, wenn wir können.

    http://img1.gbpicsonline.com/gb/05/082.jpg
    GB Pics - Donnerstag GB Pics

  • Hallo Angel,

    die Werkemarke für die unentgeldliche Beförderung im ÖPNV gibt es nur für Menschen mit Gehbehinderung (G oder aG) oder wenn die schwere der Behinderung einer Gehbehinderung gleichgestellt ist. Man erkennt das daran, das der Schwerbehindertenausweis nicht einfarbig grün, sondern auf der Vorderseite rot-grün eingefärbt ist. Sollte Deine Tochter einen rot-grünen Schwerbehindertenausweis haben, steht ihr die Wertmarke zwar zu, aber sie bekommt sie nicht automatisch. Die Wertmarke kostet 60€/Jahr und muß beim Versorgungsamt beantragt werden. Auch wenn man die Wertmarke kostenlos bekommt, muß man sie beantragen, damit sie einem zugeschickt wird.


    Gruß Karin

  • Hoffe das hilft Dir weiter!

    1. Das Wichtigste in Kürze
    Als --Erleichterung im Personenverkehr-- können Schwerbehinderte und Behinderte Verkehrsmittel des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, das
    sind vor allem Busse, Bahnen, Züge und Fähren, vergünstigt oder kostenlos benutzen. Für den Nahverkehr gibt es verschiedene Wertmarken.
    Eine notwendige Begleitperson fährt umsonst mit.

    2. Nahverkehr: Unentgeltliche Beförderung

    2.1. Definition Nahverkehr
    Zum öffentlichen Nahverkehr zählen:

    •Straßenbahnen, Busse, U- und S-Bahnen
    •Züge 2. Klasse, wenn sie in einen Verkehrsverbund einbezogen sind und mit Verbundfahrschein benutzt werden können
    •Züge der Deutschen Bahn in der 2. Klasse im Nahverkehr im gesamten Bundesgebiet.
    •Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich

    2.2. Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung sind:

    •Schwerbehinderte mit Merkzeichen G, Merkzeichen aG, Merkzeichen H, Merkzeichen Bl und
    •Orangefarbener Flächenaufdruck auf dem Schwerbehindertenausweis und
    •Gültiges Beiblatt mit Wertmarke

    2.3. Wertmarken
    Es gibt 2 Wertmarken:

    •Wert 30,- € für die kostenlose Beförderung für 6 Monate
    •Wert 60,- € für die kostenlose Beförderung für 12 Monate

    2.3.1. Kostenlose 60-€-Wertmarke

    Folgende Schwerbehinderte erhalten ein weißes Beiblatt mit 60-€-Wertmarke kostenlos:

    •Schwerbehinderte mit Merkzeichen H oder Merkzeichen Bl
    •Schwerbehinderte, die Arbeitslosengeld II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

    2.3.2. Wertmarken gegen Bezahlung

    Schwerbehinderte mit Merkzeichen G, Merkzeichen aG oder Merkzeichen Gl erhalten ein weißes Beiblatt mit 60-€-Wertmarke oder 30-€-Wertmarke gegen Bezahlung.

    2.3.3. Antrag
    Die Wertmarken, unabhängig ob kostenlos oder kostenpflichtig, müssen beim Versorgungsamt beantragt werden.


    3. Kostenlose Mitbeförderung
    Personen, die unentgeltlich befördert werden, dürfen zusätzlich kostenlos mitnehmen:

    •Handgepäck
    •Rollstuhl, sofern das Verkehrsmittel diesen aufnehmen kann. Zu beachten ist, dass der Rollstuhl bei einer Bahnreise die Maße der ISO-Norm (Breite max. 70 cm, Länge max. 1,2 m, Gewicht max. 250 kg) nicht überschreiten sollte.
    •Führhund

    Wichtig bei der Nutzung öffentlicher Verkersmittel
    > Immer darauf achten das in dem Verkehrsmittel das ich nutzen möchte, auch ausreichend Sicherungsmöglichkeiten (z.B. Rollstuhlsicherung) vorhanden sind.
    > Gibt es in dem Verkehrsmittel geschultes Personal, das mich ggf. Unterstützen kann.
    > Habe ich einen guten Zugang und Ausgang zum Verkehrsmittel und zwar an allen Haltestellen (lieber nochmals Nachfragen).

    Referat:
    Gunder Brückmann
    BeHiRo Wiki

  • Liebe angel1984,

    herzlich willkommen bei MyHandicap!

    Meine Vorposter haben Dir bereits gute Antworten auf den Weg gegeben. Diese möchte ich hiermit mit ein paar Links ergänzen. Viele Informationen rund um den Schwerbehindertenausweis - auch zum Antragsprocedere - findest Du hier:

    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis.html

    Die Anspruchsvoraussetzungen zum Erwerb einer Wertmarke findest Du hier:

    http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_freifahrt.html

    Solltest Du nachher noch Fragen zum Thema haben, fühl Dich frei, diese hier zu stellen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Angel

    Als Mindestvoraussetzung für eine Wertmarke zu dem Schwerbehindertenausweis muß Merkzeichen mindestens das Kennzeichen G oder AG vorhanden sein. Der Schwerbehindertenausweis ist dann rot/grün gefärbt. Die Wertmarke kostet 60 € pro Jahr und muß beim Versorgungsamt beantragt werden. Kostenfrei bekommt die Wertmarke, wer Leistungen nach dem SGB II (Hartzt IV) oder Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung) erhält.

    LG Nobby
  • Ergänzung: Weitere umfangreiche Infos hat behiro schon gepostet.

    Nobby
  • Hallo Angel,

    Liegt ein aG vor und mind. 80%, oder Erblindung oder geistige Behinderung kann alternativ zur Wertmarke ein Antrag auf Taxigelder gestellt werden.
    Weitere Voraussetzunen sind ein fachärztliches Attest, daß die öffentlichen Verkehrsmittel behinderungsbedingt nicht genutzt werden können, nicht genügend EK da ist und auch kein für den Behinderten nutzbarer PKW im Haushalt ist.

    Zuständig ist de Bezirk Deiner Heimatregion als überörtlicher Sozialhilfeträger für die Eingliederungshilfe zur Teilnahme am Leben in der Gesellschaft.

    LG

    Surfer
  • Hallo ihr allen,

    ich bin neu hier. Und habe eine Frage, die zu dem Thema genau passt.

    Mein Freund ist jetzt 22 Jahre alt(1990).
    1998 bekam er Schwerbehindertausweis mit 60%.
    Und seit 2006 bekam er 80%.
    Dennoch ist sein Schwerbehindertausweis in vollgrün und hat NUR RF im Rückseite.
    AN WEM soll ich antrag stellen, dass sein ausweis in halbgrün und halbrot stehen soll und er hat ein Recht auf Wertmarke (steht auch im Gesetzbuch).

    Und WIE soll ich einen Antrag stellen?

    Hoffentlich könnt ihr mir helfen, denn wir wären sehr dankbar sein !!!!!


  • Hallo Tanja, hat Dein Freund Buchstaben im Ausweis stehen? Also G, AG, H? Wenn nein, hat er keinen Anspruch auf eine Wertmarke. Mein Partner hat selbst 100%, sein Ausweis ist auch nur in grün, weil er conterganbehindert ist, hat demnach keine Gehbehinderung...Ein Verschlimmerungsantrag hat nix gebracht, leider.
  • Hallo Tanja,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    In unserem Info-Bereich findest Du Näheres zum Thema Schwerbehindertenausweis:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis.html

    Im Falle Deines Freundes wäre ggf. ein Verschlimmerungsantrag mitsamt aller vorliegenden medizinischen Unterlagen und einer detaillierten Beschreibung der Einschränkungen Deines Freundes beim Versorgungsamt sinnvoll.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Bitte sei dabei so lieb und eröffne einen neuen Thread hierfür. Dann bleibt das Thema übersichtlicher und Dir kann schneller geholfen werden 😉
  • Einige Beiträge wurden entfernt, da es hierzu einen separaten Thread gibt.
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