Wer Haftet eigentlich bei einem Rollstuhlunfall

Meine Frage ist....

Wer haftet (richtiger wäre die Frage "Wer Zahlt") eigentlich wenn ein Rollstuhlfahrer einen Unfall verursacht? - Hier gibt es ja keine Kfz Haftpflichtversicherung - oder?

Gibt es hier eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung die ein Rollstuhlfahrer haben sollte bzw. muss?

Wenn ich mir vorstelle das ein E-Rollstuhlfahrer auf einem Gehweg ein Kind mit einem Fahrad anfahren würde, können da doch schon große Schäden evtl. sogar Körperschäden entstehen!

Gruß
Gunder

Antworten

  • Hallo Gunder Nach meiner Meinung müsste er oder sie eine privat Haftpflichtversicherung haben.Aber 100%ig kann ich dir das nicht sagen.Ich denke mal wenn ein Rollifaher einen Unfall baut dann ist er genauso Dran wie wir.Ich will nicht alle Rollifahrer angreifen aber einige sind völlig rüchsichtslos.Ich habe täglich mit Rollstuhlfahrern zu tun.Da sind einige dabei die sind sehr rücksichtsvoll.
  • Habe das hier gefunden...

    Wer haftet eigentlich, wenn ich mit meinem Rollstuhl einen Unfall habe?

    Haftpflichtversicherung:

    Standard-Elektrorollstühle, die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden, haben eine Höchstgeschwindigkeit von max. 6 km/h und sind daher von der Versicherungspflicht ausgenommen. Dennoch erscheint eine Haftpflichtversicherung sinnvoll, falls es bei der Benutzung des Rollstuhls zu einem Unfall kommt. Nicht versicherungspflichtige Rollstühle können in eine Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden; dem Versicherer ist dies allerdings anzuzeigen (Die Kosten liegen hier ab 8,50 € aufwärts). Die werden von der Kasse aber nicht übernommen. Die Versicherung kann im Schadensfall aber vor weit größeren Kostenforderungen Schützen.

    Jahreskennzeichen:

    Bauartbedingte schnellere Rollstühle (schneller als 6 km/h) unterliegen jedoch der Versicherungspflicht, d. h. es muss eine spezielle „Krankenfahrstuhl-Versicherung“ (bei manchen Versicherern werden diese unter der Bezeichnung „Moped-Versicherung“ angeboten) abgeschlossen werden. Diese ist jeweils für ein Jahr bis zum Ende Februar eines jeden Jahres. gültig und mit dem Anbringen eines Jahreskennzeichens verbunden (Unterscheidung jeweils durch Jahresaufdruck und Farbe). Die Kosten für die Versicherung liegen hier bei etwa 50,00 € pro Jahr

    Diese Elektrorollstühle über 6 km/h erfordern in Deutschland zusätzlich eine Bauart-Einzel-TÜV-Prüfung (Lichtanlage nach STVZO und EU-Norm und geprüftes Bremsverhalten etc.) und dieses muss einmalig (meist bei der Erstauslieferung vom Hersteller oder Importeur) durch ein schriftliches Gutachten nachgewiesen und dem Benutzer mitgegeben werden. Dieses Gutachten muss auch bei der Erstellung der Versicherungspolice vorliegen. Der Rollstuhlhalter ist für die überwachung der Betriebstauglichkeit selber Verantwortlich.

    Wurde von der Krankenkasse ein Rollstuhl, der der Versicherungspflicht unterliegt, aus medizinischen oder besonderen verkehrsmäßigen Gründen bewilligt, so hat die Krankenkasse das Fahrzeug zu versichern und hierfür die Kosten zu tragen. Denn zur Hilfsmittelversorgung gehört auch, dass es in betriebsfähigen Zustand bereitgestellt wird und dazu gehört auch die Pflichtversicherung. (Vgl. Bundessozialgericht vom 14. September 1994, AZ:3/1 RK 56/93)

    Zusammenfassung:

    Wer einen Rollstuhl hat, gleich ob Elektrorollstuhl (max. 6 km/h), Greifringrollstuhl oder Elektrorollstuhl (über 6km/h der ja generell Versichert werden muss), sollte eine entsprechende Haftpflichtversicherung machen, nur so kann sich der Besitzer vor größeren Kosten bei einem Unfall schützen. Kosten die ganz schnell dreistellig sein können.

  • Lieber Gunder,

    auch wenn Du bereits die Antwort auf Deine Frage gefunden hast:

    Dieselbe Frage stellt sich auch bei nichtbehinderten Straßenverkehrsteilnehmern - egal, ob sie zu Fuß, auf dem Fahrrad oder im Rollstuhl unterwegs sind. Hierfür sollte jeder eine Haftpflichtversicherung im Rücken haben, da man mit etwas Pech nach einem Verkehrsunfall schnell über eine hohe Schadenssumme haften muss.

    Für alles Weitere rund um die Hilfsmittelversicherung empfiehlt sich folgender Artikel:

    http://www.myhandicap.de/hilfsmittel-versicherung-schaden-verlust.html

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Tom,

    da gebe ich Dir natürlich zu 100% recht, das trifft jeden, gleich ob mit oder ohne Handicap, doch ist das nicht jedem klar. Eine Versicherungspflicht gibt es ja nur für Rollstühle über 6 km/h (Versicherungskennzeichenpflicht).

    Für Rollstühle unter 6 km/h gibt es ja keine Versicherungspflicht u. Besitzer solcher Rollstühle werden auch nicht ausreichend darüber aufgeklärt, was für Folgen es haben kann wenn man keine Haftpflichtversicherung für seinen Rollstuhl hat.

    Und auch wenn ich Dir oben zu 100% Recht gebe, so denke ich doch das Menschen mit Handicaps hier, gerade auf Grund der häufig nicht so guten finanziellen Situation in einem Schadensfall die schlechteren Karten haben werden.

    Bitte verstehe mich hier nun nicht falsch, aber ich denke es geht hier doch mehr um die Rollstuhfahrer und nicht um die Fahradfahrer, die natürlich das gleiche Problem hätten. Oder sehe ich das falsch? - dann bitte ich um eine kurze Antwort.

    Gruß
    Gunder
  • Lieber Gunder,

    danke für Deine Anmerkungen!

    Es stimmt, dass eine Haftpflichtversicherung bei Elektrorollstühlen ab 6 km/h Pflicht ist - bei langsameren aber nicht.

    Mir ging es bei meinem letzten Posting aber eher um die Haftungsfrage und auch um eine grundlegende Empfehlung an jeden regelmäßigen Straßenverkehrsteilnehmer. Ob behinderte Menschen mit knapp bemessenen finanziellen Situationen eine Haftpflichtversicherung leisten können und ob diese bei einem E-Rollstuhl mit weniger als 6 km/h auch in eine Pflichthaftpflichtversicherung (man möge mir dieses Wortungetüm verzeihen 😀) kommen sollten, kann natürlich auch hier diskutiert werden.

    Es reicht ja bereits der bloße Gehweg um die Ecke bis zum nächsten Supermarkt und schon nimmt man am Straßenverkehr teil. Dies gilt aber für alle Menschen, ob mit oder ohne Handicap.

    Auf jeden Fall stimme ich Dir zu, dass neue E-Rollstuhlnutzer ausreichend aufgeklärt werden müssen, was die Haftung angeht.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
Diese Diskussion wurde geschlossen.