E-Rollstuhl und Alkohol geht das gut?

Ein E-Rollifahrer hat abends noch ein paar Freunde getroffen und fährt gegen 22:00 Uhr in Richtung Heimat. Auf einem öffentlichen Radweg wird er von einer Polizeistreife angehalten weil er durch seinen Fahrstil aufgefallen ist.

Ein Alkoholtest zeigt das er über 1,0 Promille hatte, es kommt zu einem Gerichtsverfahren wegen Fahren unter Alkoholeinfluss...

...Was denkt Ihr, das bei dem Urteil entschieden wurde?...

Gruß
Gunder

Antworten

  • ?? keine Ahnung??

  • Guten Tag Gunder,

    er wird bestraft wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Wer betrunken oder unter Einwirkung von Alkohol am Straßenverkehr aktiv teilnimmt wird bestraft. Auch ein Rollstuhlfahrer / rin, Fahrradfahrer etc.

    Ist der Rollifahrer im Besitz eines Führerscheins kann auch der je zur überschrittenen Promille grenze zum Verlust führen, Fahrverbot je was angemessen zum vergehen ist in diesem Fall etc.

    Schöne Ostern und Osterwasser bitte in Maßen und wenn es Heimwerts geht besser ein Taxi rufen. Mfg Lyn 😺
  • Bei 6 KMH gilt Er eigentlich als Fussgänger die dürfen auch torkeln. 😀 Nur mal so am Rande ein Autofahrer ist betrunken und lässt sein Auto stehen,unterwegs verursacht Er einen Unfall weil Er auf die Strasse torkelt.Ergebniss Führerschein weg,klingt komisch war aber so,also warum besoffen laufen wen das Ergebniss das gleiche ist als wenn man fährt? Erich
  • Gunder, wenn Du das Urteil kennst, sei doch bitte so lieb und verrate es uns auch - wir sind hier schließlich nicht in einer Quizshow 😉
  • Hallo Gunder,

    das Urteil würde mich auch interessieren

    LG Nobby
  • muss ein E-Rollifahrer (6kmh) auf dem Radweg oder Straße fahren? ich meine das ernst, ich würde es nicht wagen, denn in meiner Umgebung wird der Radweg auch gerne für haltende und auch parkende KFZ`s genutzt und ich müsste auf einer stark befahrenen Strasse fahren (ausweichen) und würde mich extrem ängstigen.

    Hätte ich meine Frage extra in einer anderen Rubrik stellen müssen oder kann sie gleich hier von jemand mit Fachwissen beantwortet werden?

    Dieses Urteil würde mich auch ingteressieren obwohl ich keinen Alkohol trinke.

    Gute Zeit für alle

    2346hasi
  • Wer mit mehr als 1,1 promille mit seinem Rollstuhl im Straßenverkehr angetroffen wird, gegen den kann ein Fahrverbot verhängt werden(Amtsgericht Löbau Az.: 5 Ds 430 Js 17736/06)

    Begründung:
    Wer sich im öffentlichen Verkehrsraum mit einem Fahrzeug bewegt, gleich ob Auto,
    Motorad, Fahrad Rollstuhl oder sonstiges Fahrzeug muss mit Konsequenzen rechnen,
    wenn er dieses unter Alkoholeinfluss tut.

    Nach einem Wiederspruchsverfahren wurde das Urteil des Amtsgericht Löbau auch durch den BGH nocheinmal bestätigt (leider liegt mir da das Az. nicht vor, bin da aber noch auf der Suche).

  • Bei Radfahrern liegt der entsprechende Grenzwert bei 1,6 Promille. Darauf hatte sich ein Betroffener Rollstuhlfahrer berufen, der im Zuge der Verhandlung schließlich zu 60 Tagessätzen je 25 Euro verurteilt worden war.

    Er war mit seinem elektrischen Rollstuhl zur nächsten Tankstelle gefahren, um Zigaretten zu kaufen. Das waren laut Deutscher Anwaltshotline etwa 300 m. Dabei kontrollierte ihn die Polizei und stellte einen Alkoholblutwert von 1,25 Promille fest. Dem Rollstuhlfahrer wurden daraufhin zwar keine alkoholbedingten Fahrfehler vorgeworfen, aber er habe die Öffentlichkeit dennoch wegen einer absoluten Fahruntüchtigkeit gefährdet.


  • Hallo 2346 Hasi, hoffe das hilft bei Deiner Frage...

    Auszug aus der Straßenverkehrsordnung (StVO)
    Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr


    Sämtliche Elektrorollstühle sind Kraftfahrzeuge im Sinne der StVZO, auch ein Zimmer- Elektrorollstuhl, der auf öffentlichen Wegen verwendet wird!

    Sie unterliegen mit Ihrem Fahrzeug der Straßenverkehrsordnung, weshalb der Elektrorollstuhl, sobald er im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird, mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein muss. Dazu gehören die Fahrscheinwerfer, die Rückleuchten, die Blinker und Rück- und Seitenstrahler (Reflektoren).

    Straßenverkehrsordnung (StVO)I.Allgemeine Verkehrsregeln

    §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
    (2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.


    §24 Besondere Fortbewegungsmittel

    (1) Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

    Gruß
    Gunder


  • Super mit 6 KMH auf der Strasse.Mit 6 KMH 1,25 Promille im E-Rolli eine Gefahr im Strassenvekehr aber mit 1,5 Auf dem Fahrrad legal.Will nicht heissen das ich Alllohol im Strassenverkehr gut heisse.Bin mit meinem manuellen Rolli aber schneller als die 6Kmh E-Rolli!Das Gericht entscheidet aber das man als AGler nur amspruch auf einen 6Kmh Rolli anspruch hat weil das die Geschwindigkeit eines Fussgängers ist,daher sei nur diese Geschwindigkeit beim verordnen relevant.Mal so mal so,Deutschland halt.Noch eine beknackte Sache in meinem Fall,sollte wegen dem 6 Kmh Rolli nach Dortmund zum Tüv um zu beweisen das ich mit so einem Rolli auch fahren kann meine Reflexe gut sind.Soweit so gut,aber von mir bis zu dem Tüv sind es 80 Km,die ich mit meinem Auto 170Ps Zeitweise über 200 zrücklegen hätte müssen beknackt oder?LG Erich
  • hallo behiro,

    vielen Dank für Deine Ausführungen, bei meinen seltenen Ausfahrten werde ich nach wie vor auf dem Bürgersteig fahren. Für mich ist es allgemein so, dass man
    auf andere Rücksicht nimmt wie man sie für sich selbst auch wünscht.

    Eine gute Zeit wünscht

    2346hasi
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