Einkommenssteuererklärung - Fahrtkostenpauschale ohne eigenes KfZ

Hallo zusammen,

auch nach längerem Suchen bin ich zu diesem Thema hier im Forum nicht fündig geworden und poste daher mal mein Anliegen.

Bei der Erstellung der Einkommensstuererklärung für 2011 bin ich drauf gekommen, dass man mit einem GdB von 100 und dem Merkzeichen "G" pauschal 3000 km Fahrtkosten pro Jahr zu 0,30 € ansetzen kann.

Meine Frage ist nun, ob das auch dann möglich und gestattet ist, wenn ich kein eigenes KfZ benutze sondern mich immer mal wieder von Freunden und Bekannten fahren lasse (n muss). Auf Grund meiner Sehbehinderung darf ich keinen Führerschein machen, habe kein Auto und auch keinen Partner mit PKW, hatte wegen einer Krebserkrankung im letzten Jahr jedoch sehr viele Wege zu Ärzten, zu Therapieeinheiten, ins Krankenhaus u. dgl.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir zu dieser Frage rechtlich fundiert weitergeholfen werden könnte.

Viele Grüße
Sandra

Antworten

  • MyHandicap User
    MyHandicap User ✭✭✭
    bearbeitet 7. Jun 2024
    Hallo sk27,

    herzlich Willkommen hier im Forum. Ich würde an Deiner Stelle einfach mal beim Finanzamt anrufen, die müssen einem Auskunft geben. Fragen kostet nix. Ich selbst bin Fußgänger, habe keinen Führerschein und die Wertmarke für den ÖPNV.
  • Hallo Sandra,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Nun, auch durch die Nutzung von fremden Fahrzeugen entstehen Dir ja (theoretisch) Kosten. Die Fahrtkosten können daher, meines Wissens nach, auch ohne eigenes Fahrzeug geltend gemacht werden, da Du den Aufwand ja plausibel darlegen kannst.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo,

    ja rein theoretisch geht das. Nur bist du dazu verpflichtet auf verlangen dem Finanzamt die Kilometer nachzuweisen. Das kannst du für 2011 schlecht da ich nicht annehme das du eine Art Fahrtenbuch geführt hast. Ich würde dir raten für 2012 eine Art Fahrtenbuch zu führen einfach jede Fahrt kurz aufschreiben wieviel Kilometer und wer dich gefahren hat.
    Ein Fahrtenbuch reicht als Nachweis. Wir mussten unsere Kilometer anhand von Tüvberichten Tankquittungen etc. nachweisen. Nun führen wir freiwillig auch Fahrtenbuch ist einfacher. Du kannst natürlich auch nur die Kilometer ansetzen die auch wirklich anfallen die 3000 ist ein Richtwert, wenn das Finanzamt prüft und feststellt du bist nur zweitausend gefahren, werden auch nur die zweitausend angesetzt.

    Fazit ich würde die Kilometer für 2011 schätzen und ansetzen, wenn das Finanzamt nachfragt und du kannst nichts nachweisen ist das schlimmste was passiert das sie die Kilometer streichen.

    Gruß Sonnenscheinhsk
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