Kostenträger für Reha bei Verlängerung der EM-Rente?

Ich will jetzt nicht nachlesen, ob diese Frage schon mal gestellt wurde.

Also, meine EM-Rente läuft bis 30.06.2013. Wenn ich nächstes Jahr, damit die Bewilligung der Verlängerung zügiger geht, wieder zur Reha gehen möchte, wer ist dann der Kostenträger? Die Krankenkasse oder die Rentenversicherung?

Wenn die Krankenkasse zuständig ist, hab ich da eine Chance auf eine Reha vor den 4 Jahren Wartezeit? Meine letzte Reha war in 07/2011.

Es handelt sich um eine Neurologische Erkrankung. Die Berufstätigen bekommen damit jährlich eine Reha.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Antworten

  • Hallo Sissi,

    ja das geht. Ich bin trotz Frührente viele Jahre jährlich zu Reha gefahren. Jetzt fahre ich nur noch alle 2-4 Jahre. Aber nicht weil das nicht anders geht, sonden weil ich mich durch die Frührente gesundheitlich stabilisiert habe. Ich kenne auch viele andere chronisch Kranke die sowohl als Arbeitnehmer und später als Frührentner ihre jährliche Kur bekamen und auch heute noch bekommen. Wenn eine Erkrankung so schwer ist, daß eine jährliche Reha notwendig ist, bedeutet eine jährliche Reha ja nicht nur das sie den Betreffenen arbeitsfährig bleiben läßt, sondern auch das schwere gesundheitliche Entgleisungen vermieden werden. Das spart nicht nur Kosten, es erhält auch die aktive Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben. Dieses Recht am Leben teil nehmen zu können bedeutet Lebensqualität und eine besser Lebensqualität isst genauso eine Begründung wie die Senkung von Kosten.

    Du brauchst aber zum Durchsetzten einen Arzt der das genauso sieht und Dir hilft diese jährlichen Anträge durch zu setzten, denn manchmal muß man mit den Krankenkassen ein bischen kämpfen. Doch wenn Du die letzten Jahre als Arbeitnehmer immer sehr regelmäßig in der Reha warst, hast Du es als Frührentner etwas leichter als die, die bisher nie zur Reha gefahren sind. 😉

    Schönen Gruß
    Karin
  • Hallo Karin,

    zu diesem Thema habe ich auch noch eine Frage. Bin auich Erwerbsminderungsrenter zur Zeit bis April 2014. Mir ist auch bekannt, daß man als Rentner eine Reha machen kann und zwar unter dem Aspekt der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. Kostenträger wäre dann die Krankenkasse. Kann oder darf die Krankenkasse den Rehaantrag an die Rentenversicherung weiterleiten mit der Begründung "warum sollen wir die Vermeidung der Pflegebedürdtigkeit prüfen. Die Rentenversicherung kann ja prüfen, ob der Betreffende erwerbsfähig ist. Über Infos, eventuell mit entsprechenden Verlinkungen z.B. zum Sozialgesetzbuch würde ich mich freuen. Wer etwas weiß, darf mir gerne auch eine pn. schicken.

    In diesem Sinne frohe Ostern

    LG Nobby
  • Hallo Nobby,

    ob Deine Krankenkasse das darf, weiß ich nicht. Aber Krankenkassen machen das hin und wieder um sich vor den Kosten zu drücken. In der Regel schicken die Rentenkasse den Antrag zurück, weil der Betreffende ja Frührentner ist und deshalb in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen fällt. Manchmal ebtsteht so ein Ping Pong Spiel. Dann hilft es nur hartnäckig sein und die Krankenkasse in ihre Pflicht nehmen. 😉

    Gruß Karin
  • Hallo Sissi66,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

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  • Hallo Karin,

    ich danke Dir ersteinmal für Deine Info

    LG Nobby
  • Danke für Eure Antworten und die Klärung meiner Frage. Ich habe mir den Sachverhalt schon so gedacht, war mir aber nicht ganz sicher.

    Frohe Ostern!!
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