Bekomme ich einen Zuschuss zum Führerschein / Umbauten?

Ersteinmal weiß ich nicht genau ob ich hier richtig bin, aber ich hoffe trotzdem, dass mir jemand weiter helfen kann. ;) Ich habe eine Gehbehinderung und möchte jetzt meinen Führerschein machen. Zur Zeit bin ich arbeitslos, mit der Arge habe ich schon gesprochen - leider bekomme ich dort nur einen Zuschuss, wenn Aussicht auf Arbeit besteht.

Habe ich die Möglickeit Zuschüsse zum Führerschein oder den Umbauten für ein Fahrzeug anders zu bekommen?

Handgas, "Handbremse"? (Automatik)?

Ich denke so müsste es aussehen! :)

Antworten

  • Hallo Spinchen,

    in Zeiten leerer Sozialkasten ist es in der Praxis tatsächlich so (wenn auch theoretisch anders möglich), dass diese Leistungen nur im Zusammenhang mit einer Arbeit oder Ausbildung (auch Studium) erbracht werden.

    Tut mir leid, dass ich Dir keine positivere Nachricht geben kann!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Das ist mir klar, leider 🙁

    Aber: GIBT ES KEINE ANDEREN STELLEN VON DENEN MAN ZUSCHüSSE BEKOMMEN KÖNNTE????




  • Hi,

    Grundsätzlich denke ich, es wird sehr schwehr werden, aber versuchen sollte man es...

    Keine Ahnung ob es hilft, aber das habe ich gefunden

    Wenn Sie einen Behinderungsgrad (GdB) über 50 haben und im täglichen Leben auf ein Auto angewiesen sind (z.B. für den Weg zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte), werden Sie in der Regel beim Autokauf und beim Führerscheinerwerb von staatlicher Seite unterstützt – vorausgesetzt, Sie können selbst fahren, oder eine dritte Person steuert für Sie den Wagen, der hauptsächlich für Ihre Zwecke genutzt wird. Für körperlich eingeschränkte Kinder gelten meist die gleichen Rechte.
    Allerdings können Sie nur dann staatliche Förderung beantragen, wenn Sie sich einen Neuwagen kaufen. In diesem Fall können Sie in den folgenden drei Bereichen auf Unterstützung hoffen:

    1. Übernahme der Umrüstungskosten
    Wenn Sie gemäß einem Gutachten bestimmte Umrüstungen brauchen, um Ihr neues Fahrzeug zu steuern, können diese Kosten unter Umständen von Kostenträgern übernommen werden.

    2. Zuschüsse zum Autokauf[/b
    Die Höhe des Zuschusses für den Kauf Ihres Neuwagens hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen sowie Ihrem monatlichen Einkommen ab. Um zu erfahren, wie hoch der Zuschuss ist, der Ihnen eventuell zusteht, werfen Sie am besten einen Blick auf unsere Übersicht:

    Monatliches Einkommen gemessen an der monatlichen Bezugsgröße (2.450€) Zuschüsse in Prozent nach § 5 KfzHV höchst möglicher Zuschuss
    40 % ( 980,00 €) 100% 9.500,00 €
    45 % (1.103,00 €) 88% 8.360,00 €
    50 % (1.225,00 €) 76% 7.220,00 €
    55 % (1.348,00 €) 64% 6.080,00 €
    60 % (1.470,00 €) 52% 4.940,00 €
    65 % (1.593,00 €) 40% 3.800,00 €
    70 % (1.715,00 €) 28% 2.660,00 €
    75 % (1.837,00 €) 16% 1.520,00 €
    über 75 % (1.837,00 €) keine Zuschüsse

    [b]Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales


    3. Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheins
    Wie die Zuschüsse zum Autokauf werden auch die möglichen Finanzhilfen für Ihren Führerschein durch Ihr monatliches Einkommen bestimmt.

    Staatliche Unterstützung
    Beim Führerschein stehen Ihnen unter Umständen finanzielle Hilfen zu. Hier ist Ihr monatliches Einkommen ausschlaggebend für Ihren möglichen Anspruch – in einigen Fällen können sogar die gesamten Kosten für den Führerschein übernommen werden. Die mögliche Kostenübernahme beantragen Sie dabei genauso wie die Bezuschussung für den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV).

    Auf der Suche nach einem möglichen Kostenträger für einen Führerschein, den Neuwagenkauf oder einen Umbau, sind unter Umständen folgende Stellen:

    Bei:
    Auszubildende/r
    Arbeitnehmer/in und seit weniger als 15 Jahren im Berufsleben
    Arbeitslose/r mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz

    Agentur für Arbeit / Integrationsämter

    Arbeitnehmer und bereits mehr als 15 Jahre im Berufsleben.

    Deutsche Rentenversicherung Bund

    Opfer eines Arbeits- oder Wegeunfalls

    Berufsgenossenschaften

    Soldaten oder Kriegsversehrte

    Hauptfürsorgestelle/Versorgungsamt

    Schüler / Studenten / Lehrer / Rentner ohne Beschäftigung

    Hauptfürsorgestelle

    Wichtig ist aber das hier immer nach Lage und Situation entschieden wird und ein Rechtsanspruch nun in ganz gezielten Fällen herbeizuführen ist.

    Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen

    Informationsquelle:
    www.behiro.de (Forum - Wiki)
    und Autnomy Unabhängigkeit Leben

  • Hallo Spinchen, ich muss Justin und Gunder leider recht geben 🙁 , aber es ist nicht unmöglich Hilfe zu bekommen. Hier habe ich einen Link der dir hoffentlich hilft.

    http://www.reha.com/beratung/direkt/anschaffung/ohne-leistungstraeger/

    Ich wünsche viel Glück Ralf
  • Vielen Dank für eure Hilfe... mal schauen wie es jetzt weiter geht!? 😀
  • Hallo Spinchen,

    man könnte auch diverse Stiftungen anfragen oder eine Spendenaktion in den Medien starten.

    Ralf, das ist, wie gesagt, zwar grundsätzlich theoretisch möglich, aber uns ist kein Fall bekannt, in dem das in den vergangenen Jahren funktioniert hat. Leider 🙁

    Wenn jemand anderes erlebt hat, freuen wir uns über einen positiven Erfahrungsbericht 😀