Verladesystem

hallo, ich hab da mal eine frage: Ich bin os-amputiert mit 80% und dem Merkzeichen aG. und habe erwerbsunfähigkeitsrente und Grundsicherung. ich möchte gerne für mein auto ein verladesystem für meinen e-rolli haben,(habe auch schon einen kostenvoranschlag) wo muss ich das beantragen und wie steht mir das in rechtlicher weise zu? zur zeit bin ich nur auf meinen ort mobil mit dem e-rolli und möchte gerne mobiler sein. wer kann mir da weiterhelfen, mein arzt befürwortet das auch da ich dann mehr mobiler werde und somit auch mehr an aktivtäten mit meinen freunden teilnehmen kann.

Antworten

  • Hallo Ronja,

    fahrzeugbezogene Leistungen bei Erwachsenen (also Kredit für die Anschaffung eines Autos oder Umbauten) werden nur noch gewährt, wenn die Mobilität im Zusammenhang mit der Arbeit oder der Ausbildung (auch Studium) steht.

    Auch wenn dies theoretisch anders möglich ist, sieht die Praxis in Zeiten leerer Sozialkassen leider genau so aus.

    Tut mir leid, Dir keine positivere Antwort geben zu können...

    In unserem Info-Bereich findest Du aber ein paar Artikel, wie Du trotzdem mobil sein kannst:
    http://www.myhandicap.de/fahrdienst-rollstuhl-de.html
    http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_freifahrt.html

    Einen kleinen Hoffnungsschimmer bietet vielleicht auch dieser Artikel hier:
    http://www.myhandicap.de/finanzierung-auto-ohne-beruf.html

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Also gelöst ist meine Frage damit nicht, wollte ja auch wissen wo man das beantragen kann.
    Und ich möchte ja auch gerne wieder arbeiten nur so ohne Hilfsmittel wäre es mir nicht möglich.
    Und das mit dem Fahrdienst bringt mir überhaupt nichts hier in meinen ort, habe nur 16 fahrten im Monat und das auch nur in meinem ort, und den kann ich auch ohne fahrdienst erkunden.

    und dann noch eine frage, kann ich die wertmarke auch für den öffentlichen nahverkehr beantragen obwohl mein auto schon von der steuer befreit ist?
  • Ronja1807 hat geschrieben:....und dann noch eine frage, kann ich die wertmarke auch für den öffentlichen nahverkehr beantragen obwohl mein auto schon von der steuer befreit ist?

    Für diesen Teil Deiner Fragen kann ich Dir die Antwort geben:

    leider: "NEIN" 😺
  • Hallo Ronja

    Mit dem Merkzeichen "H" bekommst du die volle Kfz-Steuerbefreiung und die Wertmarke kostenlos.
    Mit dem Merkzeichen "aG" bekommst du die volle Kfz-Steuerbefreiung musst aber für die Wertmarke 60 € bezahlen. Oder du kannst wählen - keine Steuerbefreiung, dafür Wertmarke kostenlos. Letzteres macht für Leute ohne Auto Sinn.

    Das ist Standard. ABER Empfänger von Grusi bekommen die Wertmarke kostenlos. Bei dir heißt das: volle Steuerbefreiung auf Grund des Merkzeichen "aG", kostenlose Wertmarke auf Grund der Grusi. Nachfragen beim Grundsicherungsamt lohnt auf jeden Fall und vielleicht etwas nachhaken. Diese Kombination ist eben nicht Standard und wohl auch nicht jedem Sachbeareiter bekannt

    http://www.versicherung-in.de/schwerbehindertenausweis-einfache-3170/


    Die Kfz Beihilfe über die Rentenversicherung gehört in den Bereich Teilhabe am Arbeitsleben. Vorraussetzung Vollzeit oder Teilzeitarbeitsplatz - Minijob reicht nicht. Du schreibst du würdest gerne wieder arbeite, Wenn du ganz konkret also unterschriftreif einen Arbeitsplatz in Aussicht hast, wäre dies eine Möglichkeit. Allerdings ist das dann eine ganz neue Situation und du würdest min. die Hälfte deiner EM Rente verlieren.


    Für die Kfz Beihilfe über das Sozialamt im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (SGB IX §55) bedarf es außergewöhnliche Umstände. Das sind Einzelfallentscheidungen, liegen also im Ermessen des Sozialamtes. Zudem besteht im Gegensatz zur obiger Beihilfe kein Rechtsanspruch.
    Ich habe mal eine Arbeitanweisung für die Sozialämter hierzu gelesen. An zwei Beispiele kann ich mich noch erinnern. Geschiedenes Paar, die beiden minderjährigen Kinder leben beim einen Partner. der andere Partner ist "ag". Dieser bekam den Zuschuß zur Aufrechterhaltung der Bindung zu seinen Kindern. Das andere waren außergewöhnlich umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeiten, die einen hohen Wert für die Gemeinschaft darstellen.
    Mit im weitesten Sinne persönlichen Gründen (Freunde, Ausflüge, Theaterbesuch) wird es nicht klappen. Für Besuche beim Arzt oder Therapie ist die Krankenkasse zuständig.


    Klaus-Uwe
  • Klaus123 hat geschrieben:
    Hallo Ronja

    Mit dem Merkzeichen "H" bekommst du die volle Kfz-Steuerbefreiung und die Wertmarke kostenlos.
    Mit dem Merkzeichen "aG" bekommst du die volle Kfz-Steuerbefreiung musst aber für die Wertmarke 60 € bezahlen. Oder du kannst wählen - keine Steuerbefreiung, dafür Wertmarke kostenlos. Letzteres macht für Leute ohne Auto Sinn.

    Klaus-Uwe


    Hallo Klaus,

    bist Du Dir da ganz sicher? Ich habe ein aG im Ausweis und kein Auto, aber die 60 Euro muß ich trotzdem jedes Jahr zahlen. Kann es sein das es da bei den Bundesländern Unterschiede gibt?

    Gruß Karin
  • Tigerchen hat geschrieben:
    Ronja1807 hat geschrieben:....und dann noch eine frage, kann ich die wertmarke auch für den öffentlichen nahverkehr beantragen obwohl mein auto schon von der steuer befreit ist?

    Für diesen Teil Deiner Fragen kann ich Dir die Antwort geben:

    leider: "NEIN" 😺


    Doch das geht. Tigerchen liegt falsch. 😉 Wer ein aG im Ausweis hat darf beide Nachteilsausgleiche nutzen. Es kann nur sein das Du die Wertmarke bezahlen mußt. Das kostet aber nur 5€ pro Monat bzw. 60€ im Jahr.

    Gruß Karin
  • Hallo Ronja,

    Näheres zum Thema KFZ-Hilfe findest Du ebenfalls in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html

    Auch der Beitrag von Klaus ist sehr beachtenswert. (Vielen Dank dafür, Klaus 😀 ).
  • KarinM hat geschrieben:
    Doch das geht. Tigerchen liegt falsch....

    Sorry, aber da kannte Tigerchen wohl ihre eigenen Rechte (noch) nicht! 😺
    Gut, jetzt Bescheid zu wissen.

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