Schwerbehinderten Ausweis
Wir sind von Wien aus mit einer schwerbehinderten, jungen Frau nach Berlin umgezogen und erhielten hier in Berlin vom Versorgungsamt die Auskunft, dass der österreichische Schwerbehindertenausweis auf die deutsche Form umgeschrieben werden könne, wenn der entsprechende Akt vom Bundessozialamt aus Wien übersendet würde.
Die Wiener gaben an, sie würden das machen ,wenn die deutsche Behörde diesen anfordern würde. Bei erneuter Anfrage in Berlin wurde nun gesagt, dass sei überhaupt nicht möglich und wir müssten alle Untersuchungen in Deutschland neu machen und abwarten, bis sie dies durch ihren ärztlichen Dienst bestätigt haben. Dies würde allerdings Monate dauern und solange müssten wir alle Fahrten voll privat bezahlen, so als sei die Frau nicht behindert!
Darauf erwiderten die Wiener, dort würde genau eine solche Umschreibung von Deutschland nach Österreich laufend vorgenommen und sei im europäischen Recht verankert.
Gibt es so ein Übereinkommen und wer kann da verbindlich Auskunft geben?
Die Wiener gaben an, sie würden das machen ,wenn die deutsche Behörde diesen anfordern würde. Bei erneuter Anfrage in Berlin wurde nun gesagt, dass sei überhaupt nicht möglich und wir müssten alle Untersuchungen in Deutschland neu machen und abwarten, bis sie dies durch ihren ärztlichen Dienst bestätigt haben. Dies würde allerdings Monate dauern und solange müssten wir alle Fahrten voll privat bezahlen, so als sei die Frau nicht behindert!
Darauf erwiderten die Wiener, dort würde genau eine solche Umschreibung von Deutschland nach Österreich laufend vorgenommen und sei im europäischen Recht verankert.
Gibt es so ein Übereinkommen und wer kann da verbindlich Auskunft geben?
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Antworten
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Allso ich habe das jetzt mal gegoggelt, konnte aber Leider auch nichts genaues finden. Doch wenn ich das richtig verstanden habe muss es ein solches Abkommen
geben. Das Versorgungsamt sollte da Auskunft geben können, sollte das nicht so
zufriedenstellend sein, sollten die Herrn aus Wien aber auf jeden Fall eine rechtliche Grundlage nennen können (Gesetzestexte oder so was).
Hoffe Du bekommst bald eine Antwort mit der Du Arbeiten kannst.
Gruß
Gunder
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Hallo hakober,
es ist möglich das die Versorgungsämter das so wünschen. Bitte laß Dich dadurch nicht verunsichern. Du kannst das auch zu Deinem Vorteil nutzen. Wichtig ist nur das Du dich gut vorbereitest. Besorge Dir Kopien aller Diagnose, Arzberichte, Krankenkhausberichte und Rehaberichte. Eine Stellungnahme der östereichischen Physiotherapeuten und Pflegedienste wäre auch gut, wenn möglich. Der Gutachter des Versorgungsanmts kennt diese Frau ja nicht. Er weiß auch nicht wie sich ihr Behinderung auf den Alltag aus wirkt. Wenn Du mit dem Antragsformular alle wichtigen Unterlagen mit sendest, die informieren wie sich die Behinderung dieser Frau aus wirkt, wird das schon gut gehen.
http://www.myhandicap.de/behinderung_soziales.html
Schönen Gruß
Karin
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Hallo hakober,
zunächst einmal herzlich willkommen in der Community und in Deutschland! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
Ich werde Deine Frage an unsere Fachexperten weiterleiten. Bitte hab ein klein wenig Geduld!
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