Umbau auf Schiebetüre

Hallo

Letzte Woche hat jemand meinen heißgeliebten japanischen Reiskocher (Mitshubishi Space Runner mit Schiebetüre) zusammengefahren. Heftiger Auffahrunfall von hinten, so dass es mich auch auf den Vordermann aufgeschoen hat - hinten wie vorne Totalschaden. Erstaunlicherweise ist mir nichts passiert.

Ich bin zwar gehfähig, aber doch Tetra (d.h auch Lähmungen im Arm und Fingerbereich), daher benötige ich unbedingt ein Auto mit Schiebetüre. In die Heckklappe kann ich den Rolli nicht heben, vom Fahrersitz aus sowieso nicht. Mit den wochenlangen Lieferzeiten für einen Neuwagen kann ich auch nicht leben, weil ich das Fahrzeug täglich zur Arbeit benötige - ohne Auto kann ich nichteinmal einkaufen.

Ich habe jetzt ein Angebot für einen sofort verfügbaren wunderschönen Combi zu einem zu einem ebenso wunderschönen Preis, allerdings müßte die Schiebetüre extra eingebaut werden (7500€). Mein sonstiger Umbau (Pedalverlegung, Handgabel usw.) wird von der Rentenversicherung übernommen, bei der Schiebetüre bin ich mir nicht sicher. Brauchen tue ich sie, entweder Schiebetüre oder eine Verladehilfe.

Wer hat Erfahrung mit der Kostenübernahme einer nachträglich eingebauten Schiebetüre?

- besten Dank -

Klaus



Antworten

  • Hallo Klaus,
    die Schiebetür oder eine Ladehilfe ist behinderungsbedingt bei dir notwendig. D.h. nach Paragraph 7 KfzHV muss die Rentenversicherung auch die Kosten für die Zusatzausstattung übernehmen. Weil, sonst kannst du mit dem Auto nix anfangen.

    Meine Frage ist aber, hattest du Schuld an dem Unfall oder dein Unfallgegner? Entweder müsste die Versicherung des Gegners die Kosten übernehmen oder evt. deine Vollkaskoversicherung?

    LG, Fluse
  • Hi Fluse

    - ging ja flott -

    "also" Wie geschrieben ich hatte von hinten einen harten Einschlag und wurde dann auf den Vordermann geschoben, also keimerlei eigenen Schuld. Polzei meinte auch ich war der "Spielball" in der Mitte, wird auch von der gegnerischen Versicherung (DEVK) nicht beschritten. Gutachter war inzwischen da und Auto ist ein Totalschaden.

    Standardmäßig geht es dann so Wiederbeschaffungswert nach Alter/Zustand (mein Auto war Bj. 1996) abzüglich Rest bzw. Schrottwert. Schon was die Umbauten angeht musste ich den Gutachter hinten etwas rumlupfen. Bsp. meine angeschraubte Handgabel ließe sich an jedes Lenkrad schrauben. Aber inzwischen ist es Vorschrift, dass eine Handgabel abnehmbar sein muß und TÜV eingetragen. Das heißt eine Wiederverwendung scheidet aus bzw. die Wiedereschaffung einer gesetzeskonformen Handgabel bedeutet eine Neue (geschätzt ca. 300€)
    Da schon die Bewertung der eingebauten Sondereinrichtungen unklar bis strittig ist, wird die Schiebetüre sicherlich Thema. Notwendig ist sie, es ist ja kein Zufall dass mein Space Runner wie auch der Vorgänger Space Wagon eine hatte.
    Am Dienstag bekomme ich Nachricht von der Versicherung. Bin mal gespannt, auch was die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung angeht. Standard ist max. 14 Tage, aber das Auto ist kein Standard und muss ja auch noch umgebaut werden.

    Klaus
  • Hallo Klaus,

    erstmal sehr schön zu lesen, dass es "nur" Blechschaden war und Dir nichts passiert ist!

    Die rechtlichen Bestimmungen hat Dir Fluse schon genannt. (Vielen Dank dafür! 😀 ) Allerdings hängt das auch immer ein wenig von der Auslegung durch den Sachbearbeiter ab. Oder davon, wieviel Zeit man hat, sich ggf. vor Gericht zu streiten.

    Eine verbindliche Antwort können wir Dir hier leider nicht geben.

    Meine Empfehlung daher: Nimm direkten Kontakt mit der RV ab.

    Halte uns auf dem Laufenden,wie es weitergeht 😉
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