Neuropsychologisches Gutachten erhalten
Ich habe jetzt auch mein neuropsychologisches Gutachten der Charité erhalten, wo ich im Feb. 12 meine Untersuchung hatte.
Also mein bisheriger GdB von 70% stützt sich zum Großteil auf das ärztliche Gutachten der Charité.
Im neuropsychologischen Gutachten, werden jetzt aber halt auch die psychischen Aspekte dargelegt.
Darin heißt es u.a.:
Fuktionelle ZNS (Zentrales Nerven System) - Dysfuktion: Rank 2-3 (mögliche bis hoch warhscheinliche Dysfunktion)
Lernen/Gedächtnis: Rank 2 (mäßige Beeinträchtigung)
Aufmerksamkeit: Rank 3 (erhebliche Beeinträchtigung)
Visuelle Wahrnehmung: Rank 3 (erhebliche Beeinträchtigung)
Exekutive Fuktionen: Rank 2-3 (mäßige bis erhebliche Beinträchtigungen)
Der vorliegenden Mirkozephalus weist auf struktuelle Veränderungen des ZNS hin. Demnach würde nach einen 4 Digigt Diagnostik Code die Beeinträchtigung des ZNS bei Ihnen zusätzlich mit ZNS Rank 4 (definitive Hirnschädigung) bewertet werden.
Ist es ratsam, dieses Gutachten mit einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt einzureichen obwohl schon im bisherigen Bescheid kognitive Beinträchtigung, auf Basis des ärztlichen Gutachtens (ohne Ranking), genannt wird?
Also mein bisheriger GdB von 70% stützt sich zum Großteil auf das ärztliche Gutachten der Charité.
Im neuropsychologischen Gutachten, werden jetzt aber halt auch die psychischen Aspekte dargelegt.
Darin heißt es u.a.:
Fuktionelle ZNS (Zentrales Nerven System) - Dysfuktion: Rank 2-3 (mögliche bis hoch warhscheinliche Dysfunktion)
Lernen/Gedächtnis: Rank 2 (mäßige Beeinträchtigung)
Aufmerksamkeit: Rank 3 (erhebliche Beeinträchtigung)
Visuelle Wahrnehmung: Rank 3 (erhebliche Beeinträchtigung)
Exekutive Fuktionen: Rank 2-3 (mäßige bis erhebliche Beinträchtigungen)
Der vorliegenden Mirkozephalus weist auf struktuelle Veränderungen des ZNS hin. Demnach würde nach einen 4 Digigt Diagnostik Code die Beeinträchtigung des ZNS bei Ihnen zusätzlich mit ZNS Rank 4 (definitive Hirnschädigung) bewertet werden.
Ist es ratsam, dieses Gutachten mit einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt einzureichen obwohl schon im bisherigen Bescheid kognitive Beinträchtigung, auf Basis des ärztlichen Gutachtens (ohne Ranking), genannt wird?
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Antworten
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Hallo KleineBine,
bitte entschuldige die Verzögerung bei der Antwort, die durch das Wochenende bedingt war.
Ich werde Dein Anliegen an unseren Fachexperten weiterleiten. Bitte hab noch ein wenig Geduld! 😀
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Guten Tag,
ich würde dazu raten mit Ihren behandelnden Ärzten in Kontakt zu treten und zu klären in wie weit ein Verschlechterungsantrag sinnvoll ist. Denn bei der Bewertung der Frage ob eine Verschlechterung eingetreten ist, ist immer zu beachten in wie weit die sog. Alltagskompetenz eingeschränkt ist und Sie die Behinderung im täglichen Leben beeinträchtigt und ob das nun mehr oder weniger geworden ist, kann ich leider nicht beurteilen. Dies wäre eine Aussage welche der behandelnde Arzt zu treffen hat.
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