wenn ich zu meiner wegen voller Erwerbsminderung 400€ dazu verdiene wenn ich das der Rentenstelle me

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  • Hallo Baffy

    wenn Du die volle Erwerbsminderungsrente erhälst, darfst Du 400 € im Monat hinzuverdienen. 2x im Jahr darf dieser Betrag doppelt so hoch sein. (Ausgleich für Urlaubs und Weihnachtsgeld.)Wenn Du eine Teilrente erhälst, wird Deine persönliche Hinzuverdienstgrenze errechnet. Diese richtet sich nach dem zuletzt erzielten Verdienst vor der Verrentung. Aber schau Dir bitte Deinen Rentenbescheid an, dort ist alles genau beschrieben. Der ist nicht umsonst etwa 40 Seiten stark. Ein kleiner Tipp noch, wenn Du eine 400 € Stelle annimmst, vereinbare mit dem Arbeitgeber ein Gehalt von 399€. Bei der Deutschen Rentenversicherung laufen in Abständen edv-mäßig sogenannte Rundungsprogramme. Das bedeutet : Wenn Du mit nur 1€ über die Verdienstgrenze liegst, wird Dir die Rente um 1/3 gekürzt.

    LG Nobby

    Meldung an die DRV über die Aufnahme einer Beschäftigung muß von Dir aus und von Deinem künftigen Arbeitgeber erfolgen.
  • Hallo Baffy, herzlich Willkommen. 😀

    Du kannst 400 € im Monat hinzuverdienen, aber nicht mehr!
    Zweimal im Jahr kannst du sogar den Betrag verdoppeln also 800 €, ich habe es genauso gemacht.
    Die Arbeit darf nur nicht im Wiederspruch mit dem Grund deiner Berentung stehen, z.B.bei dir sind beide Füsse kaputt und musst viel laufen oder stehen, dann könnte es sein das die RV hellhörig wird.

    LG Ralf
  • Hallo Baffy,

    ja, das darfst Du. Wie Ralf schon richtig geschrieben hat, kannst Du natürlich keinen Job machen, der im Gegensatz zu Deiner Erkrankung steht (z. B. kellnern mit Gehbehinderung).

    Es kann sich zusätzlich lohnen, den Rentenversicherungsbeitrag mit einem geringen Eigenanteil (4,9 % - bei 400 Euro entspricht das 19,60 mtl.) aufzustocken. So lassen sich vollwertige Leistungsansprüche (z. B. für Reha-Maßnahmen) in der Rentenversicherung sichern.

    Dafür musst Du auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dieses Verfahren wird „Aufstocken“ genannt. Du musst das schriftlich machen und das Verfahren kann nicht widerrufen werden, solange Du einen 400 Euro-Job ausführst.

    freundliche Grüße

  • Hallo Baffy,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Aus der Community hast Du schon die gesuchten Antworten erhalten. Hierfür auch ein herzliches Dankeschön an die User 😀

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