IV - Leistungsanspruch

Kann mir jemand beim "übersetzen" dieses Textes helfen?:liebguck:

Art. 231 Leistungsanspruch

Anspruch auf Invalidenleistungen haben Personen, die:

a. im Sinne der IV zu mindestens 40 Prozent invalid sind und bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, versichert waren;

b. infolge eines Geburtsgebrechens bei Aufnahme der Erwerbstätigkeit zu mindestens 20 Prozent, aber weniger als 40 Prozent arbeitsunfähig waren und bei Erhöhung der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, auf mindestens 40 Prozent versichert waren;

c. als Minderjährige invalid (Art. 8 Abs. 2 ATSG2) wurden und deshalb bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu mindestens 20 Prozent, aber weniger als 40 Prozent arbeitsunfähig waren und bei Erhöhung der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, auf mindestens 40 Prozent versichert waren.

Quelle

Bei diesem Rechts-Deutsch beginnt mein Kopf zu vibrieren.. 😺

Die IV-Vertrauensärzte schrieben in ihrem Bericht, dass ich zu 20% arbeitsunfähig sei. Nun frage ich mich, ob das reicht um Unterstützung zu bekommen.. (meine Randdaten: Geburtsgebrechen; Ausbildungsplatz verloren (zu viele Fehlstunden); möchte berufliche Wiedereingliederung, keine IV-Rente.)

Weiss da jemand Bescheid..?

Antworten

  • Hallo nerdie

    Abschliessend kann dir nur dein zuständiger IV-Berater sagen, was du bekommst und was nicht. Für eine IV-Rente reichen 20% nicht, du kannst jedoch Hilfsmittel beantragen und als Hilfe zur Wiedereingliederung kannst du an unserem Programm "Jobs für Behinderte - Behinderte für Jobs" teilnehmen.

    Wie die IV dir helfen kann, hat unsere Fachexpertin in diesem [urhttp://www.myhandicap.ch/forum-ch.html?&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=25033&tx_mmforum_pi1[page]=1#pid104930l=]Thread [/url]schön beschrieben.

    Sehr empfehlenswert ist auch das Buch "Invalidität" vom Beobachter.

    Bei weiteren Fragen einfach wieder fragen 😀

    Liebe Grüsse
  • Hallo Maggie

    Vielen Dank für deine rasche Antwort! (:

    Maggie_MyHandicap hat geschrieben:
    Abschliessend kann dir nur dein zuständiger IV-Berater sagen, was du bekommst und was nicht.

    Ja, das ist so. Aber da ich noch keine abgeschlossene Ausbildung hab und nun schon seit zwei Jahren daheim sitz, möchte ich endlich mal wissen wie's weiter geht. Mein zuständiger Berater meinte bereits, dass es noch etwas dauern könne, bis ich definitv Bescheid bekomme. Vorher könne er nix für mich tun, nicht einmal einen Termin dürfe er mir geben.
    Sprich: Wenn ich jetzt schon anhand Art. 23 merke, dass da nix zu wollen ist, könnte ich jetzt rechtzeitig reagieren und noch für diesen Sommer versuchen eine Lehrstelle zu bekommen..


    Für eine IV-Rente reichen 20% nicht, du kannst jedoch Hilfsmittel beantragen (...)

    Eine Rente hab ich auch von Anfang an betont abgelehnt und dies der IV auch so vermittelt. Ich bin noch viel zu jung und es geht mir auch viel zu gut, für ne Rente..!
    Aber leider nicht gut genug um es komplett alleine zu schaffen. Ich habs zwei Mal versucht und bin beides mal gescheitert.... Aber das gehört ja nicht hier rein..(:

    (...)und als Hilfe zur Wiedereingliederung kannst du an unserem Programm "Jobs für Behinderte - Behinderte für Jobs" teilnehmen.

    Aus diesem Grund bin ich ursprünglich auf dieser Seite gelandet. Ich habe sofort eine job.DNA erstellt, aber bisher wusste ich noch nicht wirklich was damit anfangen...😺

    Wie die IV dir helfen kann, hat unsere Fachexpertin in diesem Thread (http://www.myhandicap.ch/forum-ch.html?&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=25033&tx_mmforum_pi1[page]=1#pid104930l) schön beschrieben.


    Also wenn ich das richtig verstehe: Wenn man sowieso "nur" Unterstützung braucht um zu einer Arbeit (bzw. in meinem Fall einer Ausbildung) zu gelangen, bekommt man auf jeden Fall Hilfe sofern die drei Bedingungen (Arbeitsunfähigkeit, Vermittlungsfähigkeit und angepasste Tätigkeit) erfüllt sind..?
    Sprich: der oben gepostete Gesetzesauszug gilt nur im Falle eines Renten-Antrages..?
    Das wäre natürlich toll...:hoff:

    Und nochmals danke! Weiss es sehr zu schätzen, dass ich mich mit meinen Fragen an euch wenden kann..! (:

    LG, nerdie
  • Hallo nerdie

    Wenn du bei der IV bereits angemeldet bist (Erstanmeldung, dürfte bei dir bereits der Fall sein), kannst deine DNA an jobmyhandicap[dot]ch schicken. Bitte vergiss nicht, deine Postleitzahl anzugeben, damit meine Kollegin weiss, welchem IV-Berater sie deine Unterlagen zustellen soll.

    Viel Erfolg!
  • Sehr geehrte(r) Nerdie

    Die Invalidität bestimmt sich in erster Linie nach dem IVG in Verbindung mit dem ATSG. Der von dir angefragte Artikel stammt aber aus dem BVG. Ich habe also den Eindruck, Sie stützen sich auf die falschen Gesetzesartikel.

    Im IVG sind dann auch die weiteren Ansprüche wie berufliche Massnahmen (z. B. verspätete Erstausbildung, Arbeitsversuch, Umschulung) geregelt.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
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