rolltator tausch
hallo zusammen
meine schwiegermutter hatte einen rolltator verschrieben bekommen. den ganz normalen von der krankenkasse.etwas später hatten wir einen gebrauchten leichtrolltator gekauft. die demz´betreung der mutter meint das sie mit den breiteren sitzpfläche besser zurecht kommen würde. für diesen gebrauchten haben wir 99.- euro gezahlt. meine frage da ich den andern rollator bezahlt durch die krankenkasse wieder zurück gebe gibt es da vielleicht eine möglichkeit der verrechung oder zuzahlung . wer weiß rat? .lg erika
meine schwiegermutter hatte einen rolltator verschrieben bekommen. den ganz normalen von der krankenkasse.etwas später hatten wir einen gebrauchten leichtrolltator gekauft. die demz´betreung der mutter meint das sie mit den breiteren sitzpfläche besser zurecht kommen würde. für diesen gebrauchten haben wir 99.- euro gezahlt. meine frage da ich den andern rollator bezahlt durch die krankenkasse wieder zurück gebe gibt es da vielleicht eine möglichkeit der verrechung oder zuzahlung . wer weiß rat? .lg erika
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Antworten
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Hallo Erika,
einen Rollator umtauschen oder Ansprüche nachträglich geltend machen geht nicht. Du hättest Dich nach dem passenden Rollator für Deine Mutter erkundigen müssen bevor das Rezept bei der Krankenkasse eingereicht wurde. (Hilfsmittel vorher kennen lernen und ausprobieren sollte man immer machen. Das erspart Entäuschung und Ärger.) Außerdem bezahlen die Krankenkassen für Rollatoren nur eine Pauschale, die gerade mal für einen Standard Rollator reicht. Möchte man einen hochwertigeren Rollator haben, wie z.B. den Topo Troja, muß man die Differenz selber zahlen und die ist beim Torpo Troja, so weit ich weiß, sogar höher als 99€.
Generell fährt man nicht gut, wenn man versucht ein benutzes Hilfsmittel um zu tauschen. Es sei denn man hat etwas falsches geliefert bekommen. Besser ist immer das Hilfsmittel neu zu beantragen. Wenn man das neue Hilfmittel bekommt, holt sich die Krankenasse neuwertige gebrauchte Hilfsmittel sowieso zurück. Doch beim Rollator lohnt sich so eine neue Verordnung nicht. Es würde keinen besseren Rolltator geben. Hier gibt es von den Krankenkassen sowieso nur das Standardmodell.
Du könntest den "alten" Rollator Deiner Mutter verkaufen. Entweder hier im Forum bei uns im unter Suche & Biete oder bei der Hilfsmittelbörse. Bei ebay lassen sich Hilfsmittel auch ganz gut verkaufen.
Gruß Karin
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Hallo,
nein, das geht nicht.
Für den Zuschuss, den Ihre Krankenkasse an das versorgende Sanitätshaus gezahlt hat, sind Reparatur/Wartung für einen bestimmten Zeitraum inbegriffen.
Das gilt nicht für den von Ihnen gekauften gebrauchten Rollator. Daher wird keine Verrechnung möglich sein.
Mfg
O. Barth
http://www.sanivit.eu/
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ich danke euch für die infos .
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