Kann mein Vater meine Ausbildungs- und Medizinkosten steuerlich absetzen??

Hallo!

Ich bin 28 und mit 50% GdB und Merkzeichen G behindert.
Ich bin Studentin und bekomme ja kein Kindergeld mehr, nun wüsste ich gerne, ob mein Vater die Kosten, die er durch mich hat (Studiengebühren, Fortbilsungskosten, medizinische Artikel usw.) als Vater eines behinderten Kindes steuerlich geltend machen darf oder ob es da eine Altersgrenze o.ä. gibt??

LG Annika

Antworten

  • hallo anika
    mein sohn ist auch in deinem alter.wieso bekommst du kein kindergeld mehr solange du in der ausbildung bist hast du normal ein recht darauf . dann kommt es auf die höhe des einkommen deines vater an somit hast du ein recht auf barfög.dein behinderten ausweis kann dir in dieser angelegenheit weiter helfe.versuche es beim landesamt .lg erika
  • zu der steuerkarte. solage du in der steuerkarte deines vaters eingetragen bist kann er das unter sonderausgaben gelten machen. es gibt beim finanzamt eine auskunft stelle die dir weitere tips geben können lg erika
  • Danke schon mal!

    Ich bin Jahrgang 1983, damit habe ich nur bis 25 Kindergeld bekommen, mit den Studium habe ich erst mit 26 begonnen (beginnen können).
    Ich würde kaum Bafög bekommen, weil unser Haus inzwischen auf mich überschrieben ist.
    Da ich ein Nchzüglerkind war, sind meine Eltern beide jetzt fast 70 und mein Vater schon fast in Rente (selbstständig), daher wollte ich wissen, ob man ihn da etwas entlasten kann, weil ich eben kaum was dazuverdienen kann.

    LG Anka
  • Ausnahmsweise wird Kindergeld auch nach Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt, wenn das Kind aufgrund seiner Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Entscheidend ist der Zusammenhang zwischen Behinderung und Unfähigkeit zum Selbstunterhalt. Nicht unbedingt maßgebend ist also der festgestellte Grad der Behinderung. Befindet sich das Kind in einem Studium, ist es in jedem Fall als unfähig zur Ausübung einer Erwerbtätigkeit anzusehen. Es kann unterstellt werden, dass die Behinderung der Grund für die Verlängerung ist, wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt. Die Behinderung muss jedoch bereits vor Beendigung des 27. Lebensjahres eingetreten sein, nicht jedoch die Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten.


  • @ nocheinmal

    Danke für den Hinweis, weißt du zufällig, wo das steht und wie ich diese Unfähigkeit nachweise? Vermute im Sozialgesetzbuch o.ä.?
    Rückwirkend wird da sicher nix laufen, aber ja vielleicht, bis ich den Master durch hab, das wird allerdings erst mit 31 der Fall sein!! o.O

    ich habe den Ausweis 2008, also mit 25 erhalten, die "Unfähigkeit" bestand im Prinzip schon vorher.
    Hatte große Probleme, etwas zu finden, was ich mit meinen Einschränkungen machen kann, wollte urspünglich Tiermedizin oder Humanmedizin machen (hab die Wartezeit nach dem Abi zur Zulassung mit privaten Ausbildungen überbrückt), da meine Gesundheit sich aber in diesen Jahren verschlechterte, musste ich mich von beidem verabschieden und alle Ausbildungen im verwandten Bereich konnte ich aus den verschiedensten Gründen nicht machen. Daher dann die späte Entscheidung für Psychologie.
    Ich hab nebenher max ein paar Euro dazuverdienen können, seit dem Studium arbeite ich nicht mehr, weil das Bachelor-Studium das ohnehin kaum zulässt und Psychologie schon mal gar nicht 😉

    LG
  • Hallo,

    erstmal, steuerlich absetzen kann dein Vater die Kosten auch ohne das du als Kind auf der Steuerkarte gilst. Und zwar nach §33 Estg als Außergewöhnliche Belastung.

    Die Sache mit dem Kindergeld könnte ich mir schwer vorstellen da du ja Vollzeit studieren kannst und ich denke das wird einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt.

    Aber auch die genauen Gesetze stehen im Estg oder schau mal hier im Forum

    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=erkl%E4rung-verf%FCgbaren-mitteln-%FCber-18-kindes-behinderung&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=25056

    da hatten wir die Sache mit dem Kindergeld für volljährige erwachsene Kinder erst vor kurzem.

    Schönen Gruß Sonnenscheinhsk


  • Hallo soetanka,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Was die Übertragung steuerlicher Entlastungen betrifft findest Du unterhalb unseres Artikels zum Thema im Info-Bereich einige nützliche, amtliche Ratgeber:
    http://www.myhandicap.de/steuertipps-behinderte-menschen.html

    Auch zum Kindergeld findest Du einige Informationen:
    http://www.myhandicap.de/rechtstipp-kindergeld-behinderung.html
    http://www.myhandicap.de/anrechnung-kindergeld.html

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Vielen lieben Dank für die Hilfe!

    --> Die Sache mit dem Kindergeld könnte ich mir schwer vorstellen da du ja Vollzeit studieren kannst und ich denke das wird einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt.<--

    ja, das vermute ich auch, aber die Studiengebühren absetzen wäre allein schon gut...
    da ich selber ja kaum was verdiene und die Gebühren ja auch nicht selber zahle, muss mein Vater das bei sich eintragen u da war mir eben die Rechtslage nicht klar, weil ich meistens nur Sachen gefunden habe, zu Kindern mit Behinderungen, die ihr Leben lang nicht erwerbstätig/fähig sein werden, Betreuung brauchen, in Einrichtungen leben o.ä.

    Noch mal zu den medizinischen Hilfsmitteln, die ich im Ausgangsthread erwähnt hatte:

    wie sieht es mit den Restbeträgen zB bei Hörgeräten aus, wenn wir ein höherwertigeres Gerät genommen haben, als die Kasse zahlt, kann man das in der EST auch angeben??

    --> Kosten für ärztliche Maßnahmen und Therapiebehandlungen, Zahnersatz, Medikamente, Hilfsmittel wie Sehhilfen und Hörgeräte (sofern nicht von der Krankenkasse übernommen)<--

    LG Annika
  • Hallo,

    auch die medizinischen dinge kann sein Vater nach § 33 (2) EstG als aussergewöhnliche Belastung absetzen.

    (2) Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.

    ich denke das hier eindeutig die sittlichen Gründe greifen, denn es ist ja klar das ein Vater sein Kind unterstützt. Ich würde einfach eine Tabelle machen mit allen Ausgabe die dein Vater für dich getätigt hat auch Miete, Studiengebühren, Unterhalt etc. dann deine Einnahmen auch aufgeführt Bafög etc. und mit zum Finanzamt.

    Gruß Sonnenscheinhsk


  • Hallo Annika,

    nun, ich persönlich würde es erstmal angeben. Streichen können die beim Finanzamt es dann immernoch 😉

    Ist jetzt vielleicht nicht der professionellste Rat, aber ein pragmatischer.