colitis bei spastischer hemiparese behindertenausweis verschlimmerung

hallo zusammen
ich brauche rat. mein mann hatte einen rechtsseitigen mediaiinfarkt mit spastischer memiparese links. sowie leichtes hirorganische Psyschosydrom mit diabetes melltitus Typ 2 u.f.m nach langen kampf haben wir den behindertenausweis geändert bekommen er hat jetzt den merkbuchstaben "ag" b und 90 % bekommen.ich wollte den buchstaben " RF sowie " H " gelten machen. durch seine bestehe magen/darm erkrankung (collitis) ist an rausgehen nicht zu denken. jeden zweiten tag durchfälle und durch seine lähnmung ist allein der weg zum wc mit großer mühe und anschränkung verbunden zeitweise ist es sogar zu spät.ein nomales leben in der öffendlichkiet ist fast nicht mehr möglich . meine frage ?? können wir wir den merkbuchstaben "h" sowie RF beantragen. der merkbuchstabe RF sagt aus das kein normales leben in der öffendlichkeit geführt werden kann .wer weiß rat lg erika

Antworten

  • Hallo Erika,

    die Rundfunkgebührenbfreiung durchzusetzten wird schwer. Dieses Merkzeichen bekommt heute kaum noch jemand der nicht blind oder gehörlos ist. Ob Dein Mann als hilflos eingestuft werden kann, können die Gutachter nur angemessen entscheiden, wenn Du ihnen die Informationen die sie über Deinen Mann haben müssen, selber besorgst und dem Änderungsantrag bei legst. Dies geht nur mit guter Vorbereitung. Es ist wichtig zu wissen das die Versorgungsämter nicht mehr, wie früher üblich, von den behandelnden Ärzten sämtliche Krankenakten zugeschickt bekommen. Die behandelnden Ärzte entscheiden selber welche Informationen sie für wichtig halten und dem Versorgungsamt zu schicken. Damit der Gutachter des Versorgungsamtes genügend über Deinen Mann weiß und auch das zu lesen bekommt was er über Deinen Mann wissen soll, mußt Du selber möglichst viele Arzt- und Krankhausberichte der letzten 3-5 Jahre kopieren und dem Änderungsantrag bei fügen. Eine Zusammenfassung seiner Alltagsschwirigkeiten, eine Stellungnahme des Physiotherpeuten oder Pflegedienstes kann zusätzlich helfen dem gutachter die Informationen zu geben, die er braucht, um Deinen Mann richtig einschätzen zu können.

    Gruß Karin
  • hallo karin
    vielen dank für deine infos. lg erika
  • Hallo Erika,

    Ich persönlich sehe das schon so, daß das RF bei Deinem Mann zutrifft, denn das Merkzeichen besagt ja auch man muß in erheblichem Maße benachteiligt sein am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können.
    Wenn der Mann fast nirgends mehr hin kann ist er zur Teilnahme an Informations, kulturellen und anderen Veranstaltungen stark auf einen TV angewiesen, um überhaupt teilnehmen zu können,es beschränkt sich keineswegs nur auf Blindheit.

    Außerdem gibt es noch einen anderen Weg keine GEZ zu zahlen, nämlich dann, wenn ihr nachweisen könnt, daß euer gemeinsames EK nicht ausreicht.
    Dies trifft lt.VDK -Zeitung 2/2012 auch dann zu wenn das EK zwar knapp über der Mindestgrenze zum Existieren liegt, aber wenn man GEZ zahlen müßte und man dann demzufolge unter die Grenze rutschen würde, muß man auch nicht zahlen.

    LG

    Surfer
  • danke surfer für die infos lg erika
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