Chancen auf Merkzeichen G & Umzug?

Ich habe GdB 70% ohne MZ! Jetzt frage ich mich aber, ob ich nicht mit meinen anerkannten Kleinwuchs (1,42m) mit Dysmorphie und meinen multiplen Wirbelsäulenerkrankungen (Skoliose inkl. Fuktionsbeeinträchtigung und Neverwurzelreiz)nicht auch ein Merkzeichen G bekommen könnte.

Für mich ist es mit meiner Körpergröße nicht ungefährlich mich im allgemeinen Straßenverkehr als Fußgänger zu bewegen, weil ich aufgrund der Größe "übersehen" werde kann von Autofahrern.

Probleme beim Laufen habe ich sowieso schon seit einer ganzen Weile und werde mich diesbezüglich auch an meinen Orthpäden wenden, ob der mir nicht attestieren kann, dass eine Bewegungseinschränkung vorliegt. Es ist wohl kaum normal zu nennen, wenn man nach einigen hundert Metern Fußweg ein starkes, schmerzhaftes Ziehen, ausgehend vom unteren Rücken, durch das rechte Bein, verspührt oder? Treppensteingen jenseits des 3 OG`s ohne zusätzlichen Balast (mit wird es schon vorher probelmatisch), verursacht Schmerzen in Beinen und Knien bei mir.

Weiterhin würde mich interessieren, ob ich mit meiner Wirbelsäulenbehinderung Chancen habe einen Umzug durch das JC genehmigt zu bekommen, wenn auch das mir attestiert wird vom Arzt.

Ich wohne zur Zeit im zweiten OG ohne Fahrstuhl und das Tragen schwerer Einkaufstüten - speziell mit Getränken - stellt mich vor große Herausforderungen. An schlechten Tagen muss ich die Flaschen auch einzeln hochtragen, wenn ich merke dass es in einen Schub nicht geht!

Wäre echt nett, wenn mir jemand Ratschläge geben könnte oder mir seine Erfahrungen schildert, ob das aussichtsreich von rechtlicher Seite!

Antworten

  • Hallo Kleine Bine,

    ich habe hier mal einen Link für Dich rausgesucht:

    http://www.kleinwuchs.de/home.html

    Seit wann hast Du den Schwerbehindertenauswseis? Wenn Du ihn erst seit kurzer Zeit hast, unter 4 Wochen leg Bitte Widerspruch gegen den Bescheid ein. Sonst würde ich einfach einen Verschlimmerungsantrag stellen, aber vorher zum Orthopäden gehen und mit den sprechen, ob und was machbar ist. Meines Wissens gelten Frauen nur bis 1,40 Meter als Kleinwüchsig, Männer bis 1,50 Meter. Aber setz Dich sonst einfach mal mit dem Verein in Verbindung, vielleicht haben die ja Tipps für Dich.

    Was meinst Du mit der Abkürzung JC? Bitte nimm nur gebräuchliche Abkürzungen, oder erkläre diese, damit wir es hier im Forum etwas leichter haben und nicht erst zurückfragen müssen, es könnte sonst auch zu Mißverständnissen kommen, was ja keiner möchte.

    Mit der Wohnung, da würde ich an Deiner Stelle mal zum Wohnungsamt gehen und mit denen sprechen, was für Dich möglich ist. Aber auch im Internet findest Du Wohnungen, dann mußt Du halt nur nach behindertengerechten Wohnungen suchen. Ob es in Deinem Wohnort welche gibt, weiß bestimmt das Wohnungsamt.
  • Ich habe den Ausweis mit 70% ohne MZ seit letzer Woche. Mein Kleinwuschs ist im Bescheid des Versorgungsamtes als Behinderung genannt (Minderwuchs mit Dysmorphie).

    Mit JC ist JobCenter gemeint, dachte, das wäre mittlerweile gängiger Slang 😆


    Danke für den Hinweise!
  • Sorry Kleine Bine, an das Jobcenter habe ich nun wirklich nicht gedacht, ich arbeite seit April 1999 durchgehend, war aber immer mal zwischendurch arbeitslos.
    Ich würde Widerspruch einlegen und geh vorher zum orthopäden und lass Dir einen Bericht über Deine Behinderung bzw. über Deine gesundheitlichen Einschränkungen geben. Kann natürlich sein, das Du für ein Bericht (Attest) was bezahlen mußt, aber wenn Du dann ein G bekommen kannst, hat sich das dann ja rentiert. Ich drück Dir die Daumen das es klappt.
  • KleineBine hat geschrieben:
    Ich habe den Ausweis mit 70% ohne MZ seit letzer Woche. Mein Kleinwuschs ist im Bescheid des Versorgungsamtes als Behinderung genannt (Minderwuchs mit Dysmorphie).

    Mit JC ist JobCenter gemeint, dachte, das wäre mittlerweile gängiger Slang 😆


    Danke für den Hinweise!


    Hallo Biene,

    wenn kleinwüchsige Menschen im Laufen eingeschränkt sind, steht ihnen auch ein G im Ausweis zu. Wenn das Versorgungsamt einem dieses Merkzeichen nicht gibt obwohl man eine Gehbehinderung hat, liegt das ziemlich oft daran das dem Versorgungamt die Informationen fehlen die Behinderung auch als Gehbehinderung ein zu schätzen. Um solche Fehleinschätzungen seitens des Versorgungamtes zu vermeiden, sollte man immer selber dafür sorgen welche medizinsch relevanten Informationen der Gutachter erhält. Wenn man ausschließlich darauf vertraut das die Kommunikation zwischen Versorgungsamt und behandelnde Ärzte schon funktionieren wird, bleibt häufig irgens eine wichtige Information auf der Strecke.

    Der Gutachter kennt Dich nicht und weiß nicht wie sich Deine Behinderung in Deinem Alltag auswirkt. Deshalb solltest Du in Deinen Widerspruch Deine Alltagsbeschwerden so gut wie möglich beschreiben. Du könntest Beispielsweise hinein schreiben das Du als Folge Deiner geringen Körpergröße und der damit verbundenen Schmerzen nur sehr kurze Strecken laufen kannst und deshalb auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen bist. Wenn Du das dann noch von Deinem behandelnden Arzt schriftlich bestätigen läßt, wird das Versorgungsamt bestimmt einlenken. Solltest Du noch Kopien irgend welcher Krankenhausberichte oder Operationen haben, solltest Du auch diese dem Widersperuch beifügen. Je mehr der Gutachter über Dich weiß um so besser kann er Dich richtig einschätzen.


  • Hallo KleineBine,

    Du hast schon sehr gute Hinweise aus der Community zu Deiner Anfrage erhalten (vielen Dank dafür, sanne & Karin 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
Diese Diskussion wurde geschlossen.