Ueberpruefung zur Eignung zum Fuehren Fahrzeug

Am 6.2.12 habe ich einen kleinen Unfall mit meinem Auto gebaut. Als die Polizei das aufgenommen hat, war schnell klar, dass ich Probleme mit dem Gehen habe (Ich benutze keine Hilfsmittel aus Stolz). Es war morgens, ich hatte noch nicht gefruehstueckt, ich war geschockt, dass wieder Kosten auf mich zukommen.
Ich war Schuld, weil ich aus meiner Einfahrt rausgefahren bin als ein Auto kam.
Jetzt will das Strassenverkehrsamt meine eignung zu Fuehren eines Fahrzeugs ueberpruefen.
Sie wollen anscheinend ein Gutachten.
Ich soll aber erst Mal zum Amt kommen, um mit Ihnen zu reden.
Womit muss ich rechnen ?
Ich habe seit 1993 MS.
Ich bin rel. okay bis auf Gehen, bisschen Feinmotorik, bisschen reden.
Ich habe den Amt Brief gescannt, wen es interessiert bitte mail zu mir.
Arbeite uebrigens full time.
Ich brauche den Fuehrerschein unbedingt.
Gruss von Marc

Antworten

  • Hallo Corvette,
    wahrscheinlich wird das Straßenverkehrsamt(SVA) einen Nachweis fordern, dass du trotz deiner Einschränkungen durch die MS in der Lage bist, dein Auto sicher zu steuern. Das SVA wird wahrscheinlich auch einen Termin setzen, bis zu dem du einen Nachweis eingereicht haben musst. Das darf das SVA. Wenn sie Zweifel haben, ob du fahren kannst, müssen sie sogar handeln.

    Sie wollen wahrscheinlich ein verkehrsmedizinisches Gutachten. So was kann ein Arzt erstellen, der die Zulassung hat, verkehrsmedizinische Gutachten zu erstellen. Frag das Straßenverkehrsamt, wer in deiner Stadt sowas macht. Wichtig: Du bist der Auftraggeber für so ein Gutachten, du entscheidest, ob du es einreichst. Wenn es nicht in deinem Sinne ist, kannst du einen weiteren Arzt beauftragen oder dir ehrlich überlegen, ob du wirklich noch fahren kannst oder nicht.

    Besprich am besten mit dem SVA was sie haben wollen und überleg dir für dich den Weg, der für dich gut ist.

    LG, Fluse

  • Hallo Marc!

    Dein Beitrag macht mir Angst.Du schreibst von Stolz und nicht von Verantwortung.
    Du schreibst das Du das Fahrzeug brauchst aber nichts davon ob es für Dich geeignet ist.

    Mein Mann und ich haben beide den Führerschein und wir haben uns viel mit dem Thema Auto auseinandergesetzt und dann dagegen entschieden.
    Es war eine Vernunftentscheidung! Jedoch sind wir auch nicht mehr Berufstätig.
    Doch diesbezüglich gibt es bestimmt Möglichkeiten wie Umbau oder Größe usw.

    Wir haben uns für ein elektromobil mit 15kmh entschieden weil wir wußten das wir es nie verkraften könnten evtl. einen Menschen zu schädigen oder gar zu töten falls es uns während der Fahrt nicht gut geht.
    Die Mobilität hat uns wieder große Freiheit und Freude gebracht jedoch war es ein unglaublicher Kampf dies zu erreichen und war es Wert.
    Hoffe Du bekommst die nötige Hilfe und Infos Deine Arbeit weiter ausführen zu dürfen und läßt dich weiter von Vernunft und Verantwortung leiten und weniger von Stolz.LG SENDRINE 😺
  • Tja ich würde gar nicht warten bis das Gespräch zustande kommt,würde zusehen das ich von einem Arzt mein Gutachten bekomme.Sollte das vorteilhaft ausgehen ab zum Tüv und denen zeigen das Du in der lage bist das Fahrzeug zu führen.Solltest Du ein Hilfsmittel brauchen,solltest Du ein paar Fahrstunden nehmen und dann auch zum Tüv.So ist das nunmal wir müssen halt immer nachweisen ob wir das können,ausserdem ist das auch eine Frage mit der Versicherung die könnten nicht zahlen wollen,kriegen die mit das Du ärger wegen dem Unfall hast könnten die nicht zahlen wollen,zumindest so lange bist bewiesen ist ob Du zum Zeitpunkt des Unfalls in der Lage warst das Fahrzeug zu führen.LG Erich
  • Magic hat geschrieben:
    Tja ich würde gar nicht warten bis das Gespräch zustande kommt,würde zusehen das ich von einem Arzt mein Gutachten bekomme.Sollte das vorteilhaft ausgehen ab zum Tüv und denen zeigen das Du in der lage bist das Fahrzeug zu führen.


    Hallo Marc,
    Ich muss Erich da Recht geben. Du musst deiner Verpflichtung nachkommen das du dein Fahrzeug ordnungsgemäß im Strassenverkehr führen kannst. Das kannst nur wenn du zu einen Arzt (meist Neurologe) mit verkehrsmedizinischer Qualifikation gehst und der Arzt legt in seinem Gutachten alles weitere fest(Behindertenfahrschule, Fahrprobe beim TÜV/DEKRA, Fahrerlaubnisanpassung) oder auch nichts.
    Die Kosten da du noch beruftätig bist, trägt in bestimmten fällen dein Rententräger, du musst bei Rentenkasse einen Antrag auf Führerscheinbeihilfe und Kfz-Hilfe stellen. http://www.reha.com/beratung/direkt/anschaffung/arbeitnehmer/.

    Liste zu Ärzten aus dem Bundesgebiet mit verkehrsmedizinischer Qualifikation.
    http://www.schlaganfall-was-nun.de/Auto/02_Verkehrsmedizin_kpl._fur_Homepage.pdf

    Liste zu Behindertenfahrschule aus dem Bundesgebiet.
    http://www.schlaganfall-was-nun.de/Behindertenfahrschulen.pdf

    LG Ralf
  • Hallo Marc,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀 Auch wenn der Anlass nicht der erfreulichste ist.

    Aus unserer Community hast Du schon die richtige Rückmeldung und nützliche Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Die weitere, notwendige Vorgehensweise für Dich dürfte klar sein.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Ich wünsche Dir, dass sich alles positiv entwickelt! 😀
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