Erbe d. BEhinderten u. Pflege für Eltern: Fall: Eltern haben für behindertes Kind durch Behindertent

Frage: Eltern haben für behindertes Kind durch Behindertentestament vorgesorgt. Kann dieses Erbe, das ja nachdem Tod der Eltern eintreten soll, für Pflege der Eltern zu deren Lebzeiten herangezogen werden, so dass im Extremfall nichts mehr übrigbleibt oder ist dieses zukünftige Erbe für Behinderten geschützt?

Antworten

  • Hallo tettenhausen,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Das ist eine interessante Frage. Ich werde sie an unsere Fachexperten weiterleiten. Bitte hab ein wenig Geduld!
  • Hallo!

    Ich bin zwar kein Fachexperte, aber ich habe mich auf Laien- / Elternebene mit dem Thema beschäftigt, will irgendwann auch so ein Testament verfügen.

    Soweit ich es noch weiß, kommt nur das Erbe dem Kind zugute, was nach dem Ableben der Eltern als Rest übrigbleibt. Wie in jeder anderen Familie oder Pflegesituation muß man, soweit möglich, auf eigenes Erspartes zurückgreifen.
    Man kann das Geld ja nicht blockieren fürs Kind, um sich dann vom Staat einen evtl. Heimpflegeplatz finanzieren zu lassen.
    "Behindertentestament" ist ein umfangreiches Thema. Ich habe mal vor knapp einem Jahr einen Vortrag dazu gehört von Herrn Günther Hoffmann, der zu einer Kanzlei in Bremen gehört und selbst einen Sohn mit Behinderung hat, er weiß also, wovon er spricht. Er hat auch 2 Broschüren mitgestaltet, die man beim bvkm bestellen kann.


    Gruß, Katrin
  • Hallo tettenhausen,

    leider konnte die angefragte Fachexpertin nicht weiterhelfen.

    Ich habe Dein Anliegen jedoch bereits an eine weitere Fachexpertin weitergeleitet.

    Vielen Dank für Dein Verständnis und ein frohes Osterfest!