schlaganfall eingestuft als geistig behindert

hallo zusammen
mein mann hatte vor 10 jahren einen schlaganfall ist seid dieser zeit halbseitig gelähmt.er war dann nur noch für 3 stunden belastbar. und arbeitet jetzt in einer werkstadt für geistig behindete menschen. es ist ihn 90% mit den merkbuchstaben ag und b in behinderten ausweis anerkannt worden . und hat die pflegestufe 1 .Meine frage hat er dann nicht ein recht auf den merkbuchstaben "H".als ich ihn vor 5 jahren kennen lernte hatte ich beim landratsamt nachgefragt mir wurde damals gesagt da er nur 3 stunden belastbar ist wir er unter geistig behindert eingestuft.stimmt das ?? lg erika

Antworten

  • Sorry Erika, aber was hat eine Geistige Behinderung mit der Belastbarkeit zu tun? Wenn dein Mann nur 3 Std. belastbar ist, ist das höchstens wichtig für die EU-Rente, also bei unter 3 Std. Belastbarkeit könnte er 100% Rente bekommen, meines Wissens. Aber hier sind ja genug Fachleute, die das noch besse wissen als ich, die ein Laie ist.
  • Hallo Erika,

    weiterführende Einzelheiten zum Merkzeichen "H" findest Du in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html#c4633

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community!

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    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • danke euch für die info . weißt du die frage von der belastbarkeit und der geistigen behinderung verstehe ich bis heute auch noch nicht so recht .aber ich versuche es heraus zubekommen lg erika
  • zu den Merkzeichen

    H

    Hilflose Personen erhalten das Merkzeichen H.

    Voraussetzung ist grundsätzlich, dass jeden Tag für die Dauer von mindestens zwei Stunden bei mindestens drei alltäglichen Verrichtungen (z. B. An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft) fremde Hilfe geleistet werden muss.
    Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (z. B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung) müssen außer Betracht bleiben.

    Wer von der Pflegeversicherung in die Pflegestufe III eingestuft wurde, erhält stets das Merkzeichen H. Bei Pflegestufe I liegt noch keine Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechtes vor. Bei Pflegestufe II kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

    Bei Kindern gelten für die Hilflosigkeit besondere Kriterien.


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