Radiusaplasie, Daumenhypoplasie und CDH-Defekt

Hallo

ich beantragte Ende 2010 die Feststellung des GdB-Wert's für die im Titel genannten Erkrankungen (CDH = angeborene Zwerchfellhernie - mit Verlagerung der Leber und Teile des Darms in den Brustkorb). Wir bekamen damals nur einen GdB-Wert von 30. Laut VdK-Tabelle gibt es jedoch allein(!) auf die CDH eine Einstufung ab 40 - die Aplasie & Hypoplasie noch nicht mitgerechnet (ein Handchirurg fertigte ein Schreiben an, mit eigenem Ermessen von einem GdB-Wert der Arm- bzw. Handfehlbildungen von 40 - 50). Auch unsere hiesige Amtsärztin befürwortet einen Behindertenausweiß aufgrund der Fehlbildungen.
Wir sind im Juni 2011 in Wiederspruch gegangen - erfolglos. Der GdB-Wert liegt bei 30. Was für Möglichkeiten haben wir? Leider haben wir keine Rechtsschutzberatung.

rechter Unterarm mißt nur 9 cm - links hingegen 18 cm

MfG

Antworten

  • Hallo hypo,

    schön, dass Du wieder hier bist 😀 Auch, wenn der Anlass leider weniger schön ist...

    Ich werde umgehend unseren Fachexperten auf das Thema hinweisen. Bitte hab bis zur Antwort ein wenig Geduld!
  • http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html

    Sieht auf den ersten Blick mit 30 tatsaechlich recht vernuenftig eingestuft aus. Auch wenn man vergleicht, was da alles bei 40-50 eingestuft ist. -- Aber da muss jemand vom Fach nachsehen.
  • Guten Tag,

    also es gibt sicherlich Spielräume bei dieser Erkrankung. Mit entsprechender ärztlicher Stellungnahme kann unter gewissen Voraussetzungen ein GdB von 50 erreicht werden. Wichtig wäre das der Mediziner auch darstellt worin ihre altersunspezifischen Einschränkungen im alltäglichen Leben liegen.

    Man kann auch einmal den Weg der Klage prüfen (erneuter Erhöhungsantrag, Widerspruch, Klage wäre der Weg) denn beim Sozialgericht fallen in der ersten Instanz keine Kosten an und man muss sich auch nicht anwaltlich vertreten lassen. Dies würde ich aber ganz ehrlich nicht empfehlen.

    Wichtig wäre das Sie im Vorfeld mit Ihren behandelnden Ärzten sprechen, damit man klärt wie diese zu der Sache stehen. Denn wenn die Mediziner das nicht befürworten hat das ganze keinen Sinn.

    Ich erkläre es mal so, wenn Sie in eine Schulklasse gehen und den Kindern erklären sie sollen einen Aufsatz über das Wetter schreiben, dann haben 20 Kinder alle den gleichen Arbeitsauftrag trotzdem gibt es Noten von 1 bis 6.

    Genauso ist es bei den Stellungnahmen der Ärzte für das Versorgungsamt. Alle kriegen den gleich Brief. Aber der eine schreibt kurz und nicht detailliert. Der andere ausführlich und der dritte lässt die Sachen einfach liegen.

    Je nachdem was ihr Behandler macht ist dann auch das Ergebnis. Gute ärztliche Stellungnahme heißt i. d. Regel gutes Ergebnis.

    Es kann hier auch Sinn machen vor einer ernäuten Antragstellung erst einmal Akteneinsicht zu beantragen, damit Sie einmal selbst prüfen können, was ihre Behandler dem Versorgungsamt geschickt haben und was nicht.

    Ich hoffe ich konnte ihre Anfrage hiermit zur Zufriedenheit beantworten.
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