Kürzung des Kinderunterhalts um anteiliges Pflegegeld
Ich bein alleinerziehender Vater und pflege seit über 2 Jahren meinen kleinen mehrfach 100% behinderten 4 jährigen Sohn. Die Mutter nimmt Ihn alle 14 Tage am Samstag und Sonntag. Wenn ich einmal im Jahr eine Woche Urlaub habe, dann nimmt Sie den kleinen Sohn und kürzt den Kindesunterhalt anteilig um das Pflegegeld.
Ist das rechtmäßig?
Ist das rechtmäßig?
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Antworten
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Hallo Alleinerziehend,
zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
Ich werde Dein Anliegen an unsere Fachexperten weiterleiten. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
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Hallo, das gleiche Problem hatte ich auch schon.
Mein Ex-Mann wollte anteilig Pflegegeld haben für die Obhut unserer gemeinsamen behinderten Tochter, wenn er sie zu sich nahm. Das scheint rechtens zu sein. Allerdings haben wir uns geeinigt, dass mindestens 10 Tage Abwesenheit von mir bestehen muss, bevor er was kürzt. Und Pflegegeld bleibt unangetasstet.
Die Sache mit der Kürzung ist so eine Geschichte - ist es rechtlich oder moralisch korrekt? Du sagst, sie kürzt den Unterhalt um die Höhe des Pflegegelds? Und bekommst du das Pflegegeld weiter? 🥺 Rein moralisch gesehen steht dem Partner eine Kürzung des Unterhalts als auch ein Anteil des Pflegegelds zu, denn du bist ja in dieser Zeit nicht zuständig für das Kind. Pflegegeld und Unterhalt sind 2 Paar Stiefel. Warum rechnest du nicht den Unterhalt den du bekommst auf die Anzahl der Tage des besagten Monats herunter; dann hast du ganz schnell einen Satz ermittelt der gekürzt werden kann. Und das Pflegegeld lässt du unangetastet?
Außerdem: gibt es nicht die Möglichkeit, aus dem Topf der "Verhinderungspflege" etwas zu bekommen? Da steht einem doch Urlaub zu, allerdings weiß ich nicht wie die Sache mit eurem Sorgerecht geregelt ist, ob du 100% hast oder beide 50%. Da spielen dann auch noch solche Geschichten wie "Kindswohl" und "Kontakt zur Mutter" eine Rolle.
Alles in allem kann ich Dir nur raten, versuch dich mit deiner Ex-Frau zu einigen, bevor Du dich rechtlich beraten läßt (ist immer mit Kosten verbunden).
Hoffe ich konnte dir wenigstens etwas helfen.
Gruss taura72
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