Darf mein Führerschein eingezogen werden bei punkten in Flensburg
ihr lieben,
hab vor einigen Wochen irgendwo gelesen
dass einem Behinderten der Führerschein wieder zurück gegeben werden
muss auch wenn der eingezogen wurde trotz Punkte in Flensburg
da der behidnerte auf das Auto angewiesen ist um zur Arbeit zu kommen.
Kennt ihr den Bericht?
Kann mir jemand hier weiterhelfen?
Gibt es solche eine Ausnahmeregelung für arbeitende Gehbehinderte die
in so einer Situation sich befinden?
Danke für eure Hilfe"
lg
bii
hab vor einigen Wochen irgendwo gelesen
dass einem Behinderten der Führerschein wieder zurück gegeben werden
muss auch wenn der eingezogen wurde trotz Punkte in Flensburg
da der behidnerte auf das Auto angewiesen ist um zur Arbeit zu kommen.
Kennt ihr den Bericht?
Kann mir jemand hier weiterhelfen?
Gibt es solche eine Ausnahmeregelung für arbeitende Gehbehinderte die
in so einer Situation sich befinden?
Danke für eure Hilfe"
lg
bii
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Antworten
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hallo
soviel ich weiß mußt du zu einer nachschulung.und dich sofort mit flensburg in verbindung setzen und dort mitteilen das du behindert bist und auf dein wagen angewiesen bist. wenn das nicht geht sofort ein anwalt einschalten lg erika
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Hallo Bili.
Ich muss der Userin "nocheinmal" widersprechen. Wenn du dich mit Flensburg in Verbindung setzt und da Mitleid erhoffst, könnte es sein das du nachweisen musst das du mit Fahrzeug umgehen kannst (MPU, Fahrprobe, etc.).
Ich verweise auf Artikel 3 des Grundgesetz http://dejure.org/gesetze/GG/3.html.
Wenn es dich betrifft, gehe bitte sofort zu einem Anwalt der kann dir Ratschläge geben.
Gruss Ralf
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Hallo
Bevor einem wg. Punkte in Flensburg der Führerschein entzogen wird git es ja einige Vorwarnungen und Moeglichkeiten des Punkteabbaus (Nachschulung). Diese Chancen sollte man - gerade wenn man auf das Kfz angewiesen ist schon nutzen. Aber geneuaeres weiss ich nicht - ich habe keine Punkte 😛
Wird jemanden allerdings z.Bsp. wg. deutlich überhoehter Geschwindigkeit 4 Wochen der Lappen entzogen gibt es eine Ausnahmeregelung, sofern der Behinderte auf das Auto zum Erreichen des Arbeitsplatzes angewiesen ist. Das Bußgeld wird dann ganz empfindlich erhoeht und er darf weiterhin fahren. Das klappt aber nur bei ersten Mal, bei Wiederholungstätern ist auch bei Behinderten der Führerschein weg.
(auch keine eigene Erfahrung)
Klaus
0 -
Punkte in Flensburg... dabei kommts ja wohl drauf an wieviel Punkte du schon hast. Auch wenn man behindert ist, gerade dann! muss man sich an die bestehende Strassenverkehrsordnung halten, damits eben keine Punkte gibt und dein Führerschein nicht gefährdet ist.
Ansonsten stimme ich Klaus zu.
Allzeit gute Fahrt!
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😆 Alles nicht so einfach...
Hi,
der beste Weg ist einfach nicht so viele Punkte ansammeln, sonst gibt es da kein zurück, man kann zwar mit Schulungen Punkte abbauen ist der Lappen aber erst mal eingezogen, dauert es bis er wieder da ist.
Es muss einem auch klar sein, das unter Umständen nicht nur der Führerschein von Behörden eingezogen wird sondern in ganz besonderen Fällen einem das Führen von Fahrzeugen allgemein untersagt werden kann. Das würde einem sogar das Fahren mit einem Fahrad oder gar mit einem E-Rollstuhl verbieten.
Allso beste Lösung >>> K E I N E P U N K T E M A C H E N <<<
Gruß
Gunni
🥺
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sorry ralf daran hatte ich nicht gedacht.da muss ich dir recht geben lg erika
0 -
Danke für eure Antworten.
nein, ich persönlich habe noch nicht das
Problem, dass mein Führerschein weg kommt
ein paar Punkte schon aber nicht soweit
Wollte mich nur mal informieren, da ich wie
gesagt, so einen Artikel irgendwo gelesen habe nur
wusste nicht mehr wo.
Lieber Gruss
bili
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Hallo Bili,
wie die anderen schon sagten: Am besten man fährt sinnig und punktefrei 😉
Es gibt schon die Möglichkeit ein Fahrverbot durch eine höhere Geldbuße zu ersetzen, aber das hängt eben viel von der Vorgeschichte des Fahrers ab was natürlich die entsprechenden Kollegen bei der Entscheidung heranziehen. War man eher sonst unauffällig und braucht das Fahrzeug z.B. dringend um zur Arbeit zu kommen, weil ansonsten der Arbeitsplatz gefährdet ist, wird meist ein Schreiben des AG vorgelegt in dem die Notwendigkeit der Fahrerlaubnis für den Beruf bzw. der Arbeit vom AG ausdrücklich nochmal vormulliert wurde.
Wie gesagt, es besteht in manchen Fällen die Möglichkeit es mit einer höheren Geldbuße zu ahnden, was das Ordnungsamt entscheidet. Bei einmonatigem Verbot ist die Geldbuße dann das Doppelte.
Es wird kein Unterschied gemacht ob behindert oder nicht, warum auch, es liegt bei jedem selber wie schnell er unterwegs ist und ehrlich gesagt würd ich es auch nicht in Ordnung finden, wenn da Ausnahmen gemacht werden, denn das sind Sachen die man selbst beeinflussen kann und man will ja auch so gleich behandelt werden.
LG Marry
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