merkzeichen B, aG, H. er muss fahrkarte zahlen? ausweisinhaber oder begleitperson?

Antworten

  • Der Ausweisinhaber muss eine Fahrkarte haben. Die Begleitperson nicht.

    LG, Fluse
  • hallo
    mein mann hat die gleichn buschstaben. Er braucht keine Fahrkarte und ich als begleitung auch nicht.Aber wenn wir weiter mit der Zug fahren müssen wir eine zusatz karte kaufen . Das "ag" sagt dir ausergewöhnliche gebehinderung mit "B" sit deine begleitung . Und "H" ist Hilflos. Du brauscht nur einmal im jahr deine Wertmarke kaufen .Und unter bestimmten voraussetzungen hast du dort auch eine befreiung .lg erika
  • Wer ein H im Schwerbehindertenausweis hat, bekommt die Wertmarke umsonst. Da muß man noch nicht mal die 60€ im Jahr bezahlen.
  • Im Inland
    Freifahrtberechtigte Personen können ihr Handgepäck, einen Krankenfahrstuhl (soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt), sonstige orthopädische Hilfsmittel und einen Blindenhund kostenlos mitnehmen.

    Sofern die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch den Eintrag des Merkzeichens B im Ausweis nachgewiesen ist, wird auch die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert. Die Begleitperson wird auch dann unentgeltlich befördert, wenn der schwerbehinderte Mensch keine Wertmarke beantragt hat und deshalb selbst nicht freifahrtberechtigt ist. Nicht möglich ist allerdings die gegenseitige Begleitung von schwerbehinderten Menschen, deren Ausweise das Merkzeichen B tragen.

    Statt durch eine Begleitperson kann sich der schwerbehinderte Mensch auch durch einen Hund begleiten lassen (auch wenn es sich nicht um einen Blindenhund handelt). In diesem Fall wird der Hund unentgeltlich befördert.

    Beachten Sie bitte, dass ein Blindenhund zusätzlich zur Begleitperson mitgenommen werden kann. Ein sonstiger Hund kann unentgeltlich nur statt der Begleitperson mitgenommen werden.

    Die Mitnahmeberechtigung besteht auch im Fernverkehr, das heißt auf Strecken, für
  • Die Wertmarke gilt in Verkehrsverbünden. Hier findet ihr eine Menge Infos dazu, wo der Schwerbehindertenausweis gilt, wenn man eine Wertmarke hat. http://www.oepnv-info.de/

    Dort, wo die Wertmarke nicht gilt (z.B. im ICE), braucht der Ausweisinhaber eine Fahrkarte, die Begleitperson aber nicht.

    LG, Fluse
  • Hallo rune,

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    rune
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