Rückerstattung Freibeträge bei Anerkennung eines GdB von 80 bei Kindern

Hallo liebes Forum und liebe Eltern,

sicher wurde diese Frage schon oft behandelt hier
in diesem Forum.
Jedoch möchte ich mal nachfragen,ob mir vielleicht
jemand bei etwas Annäherung an meine mögliche höhe
der Rückerstattung behilflich sein kann.

Unsere Tochter besitzt einen GdB von 80 mit den Merkmalen
G B H

Nun habe ich nachdem ich inaktiv in diesem Forum gelesen habe einige eurer Tipps befolgt.
Nach Tel. Auskunft durch das Finanzamt scheint es auch alles richtig gewesen zu sein.

Also ich habe 3 Kinder.Ein Kind 2 Jahre alt,ein Kind 8 Jahre alt und unsere Tochter mit GdB 80 rückwirkend anerkannt ab Geburt.
Sie ist nun 5 Jahre alt.

Für uns ist diese Situation neu. Wir haben Zusammenveranlagung bei einem Berufstätigen Partner nach TVÖD.
Dieses bei einem Jahreseinkommen von ca. 24800 Euro.
Im letztem Jahr wurde jedoch nur Verletztengeld nach Arbeitsunfall gezahlt für ein Jahr durch Krankheit.

Meine Information ist, dass jedoch Freibeträge etc. davon unberührt bleiben.

Ich selber habe auch einen GdB von 40 und habe dieses auch angegeben.Dieser ist Rückwirkend für
2 Jahre.

Ist es möglich sich mal vorsichtig quasie über den Daumen eine Zahl herraus zu bekommen welche
eventuell also vorsichtig... zu erwarten wäre?

Es wäre doch Interessant wenn jemand an meinem Beispiel dieses mal ganz grob berechnen könnte
und dieses einmal hier allen zur Verfügung stellt.

Ich würde mich sehr darüber freuen.

Gruß aus Köln

Michaela

Antworten

  • Hallo,

    erstmal herzlich willkommen bei Myhandicap. Leider ist die Berechnung nicht so einfach.
    Das Finanzamt wird die Steuererklärungen der einzelnen Jahre wieder "öffnen" und neu berechnen so das ihr für jedes einzelne Jahr einen neuen Bescheid bekommt.
    Da müsste man also eure Steuererklärungen der vergangenen Jahre ins Programm eingeben, das kannst du auch selber z.B. in Elster das kostenlose Programm der Finanzverwaltung. Und dann einmal mit und einmal ohne Freibetrag rechnen. Die Differenz wird euch dann ausgezahlt.

    Gruß Sonnenscheinhsk

  • Das Finanzamt meinte,dass es wohl kein Unerheblicher Betrag wird...kann das denn sein?
  • Das kommt darauf an was du für unerheblich hälst. Wie gesagt da es da auf den individuellen steuersatz etc. ankommt mag ich da so keine Aussage zu treffen.
    Aber oft sind die Finanzämter bei der bearbeitund von solchen Fällen ziemlich fix.

    Schönen Gruß Sonnenscheinhsk
  • Hallo Michaela,

    es gibt ja ein sog. Opferentschädigungsgesetz, aber ich denke, da gibt es noch jede Menge scharfe Ecken und Kanten...

    Das größte Problem bei Opfern von Gewalttaten ist sicherlich, die Behinderung als Folge der Gewalttat nachweisen zu können, denn oftmals dauert es Jahre (manchmal sogar Jahrzehnte) ehe das Opfer dies selbst erkennt oder öffentlich zugibt.

    Oft sind die Täter dann schon tot oder die Tat rechtlich ohnehin verjährt. Jeder halbwegs normal denkende Gutachter oder Richter würde schon gerne handfeste Zeugen und/oder Beweise haben, bevor ein Opfer "entschädigt" wird. Viele Schäden von Traumata werden auch von den Ärzten gerne als "angeboren oder erblich" ausgelegt.

    Außerdem ist es unheimlich schwer, wenn nicht sogar unmöglich, Leid mit irgendwelchen Geldbeträgen "aufzurechnen". Nicht umsonst, sagt man daher so treffend, dass viele Opfer lebenslänglich bekommen. Dennoch möchte ich nicht über unser Rechtssystem meckern – es wird inzwischen sehr viel getan in Punkto Traumabewältigung (z. B. runde Tische und Therapiemöglichkeiten). Früher standen die Menschen mit ihrem Leid(en) ganz alleine da. Heute sind wir zum Glück schon einen großen Schritt weiter!!

    freundliche Grüße
    vom Zornröschen

    PS: Eintrag bezieht sich auf Deine Umfrage

  • Hallo Michaela,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Eine Antwort auf Deine Frage ist so leider nicht zu geben. Die Begründung wurde hier auch schon geschrieben.

    Grundsätzliche Beispiele gibt es aber z.B. in den entsprechenden Informationsbroschüren der Landesämter für Finanzen. Links dazu findest Du unterhalb des entsprechenden Artikels in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/steuertipps-behinderte-menschen.html

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community!

    Für die Diskussion über Deine Umfrage empfiehlt es sich vielleicht, einen eigenen Thread zu eröffnen 😉
Diese Diskussion wurde geschlossen.