Rente, Grundsicherung und ALG 2

Hallo liebe Fachexperten

Ich habe folgende Frage:

Mein Partner und ich möchten evtl. zusammen ziehen. Ich wohne zur Zeit in Verden und meine Freund in Norderstedt. Wir möchten entweder in Norderstedt oder Hamburg uns eine Wohnung suchen. Mein Freund (31) bezieht Rente sowie Grundsicherung. Ich (27) beziehe zur Zeit ALG 2,

Wenn ich jetzt mit meinen Partner zusammen ziehe, wird dann seine Rente, als Einkommen bei mir angerechnet? Das heisst bin ich dann darauf angewiesen das mein Partner mich finanziell unterstützt? Bekommt mein Partner dann weiterhin Grundsicherung oder bezieht er dann, aufgrund der entstandenen Bedarfsgemeinschaft wieder ALG 2.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mein Anliegen plausiebel verständlich machen.

Freundliche Grüße sendet Flo

Antworten

  • Hallo Florentine

    das ganze ist recht komplex. Deshalb kann ich keine verbindliche Auskunft geben. Kleiner Tipp am Rande. Versucht doch in ein und demselben Haus jeder für sich eine Wohnung zu bekommen. Dann bleibt einkommensmäßig alles beim alten. Wie ihr dann euer Leben gestaltet erfährt dann niemand bzw. geht niemanden etwas an.

    LG Nobby
  • Nobby hat geschrieben:
    Hallo Florentine

    das ganze ist recht komplex. Deshalb kann ich keine verbindliche Auskunft geben. Kleiner Tipp am Rande. Versucht doch in ein und demselben Haus jeder für sich eine Wohnung zu bekommen. Dann bleibt einkommensmäßig alles beim alten. Wie ihr dann euer Leben gestaltet erfährt dann niemand bzw. geht niemanden etwas an.

    LG Nobby


    Hallo Nobby

    Danke für deinen Vorschlag. Leider ist dies nicht mögliich, da es in den Haus wo mein Partner lebt keine Wohnung frei ist. Ausserdem ist es in Norderstedt sowie in Hamburg sowieso sehr schwer eine Wohnung zu finden. Aber die Idee im grunde war nicht schlecht. 😀

    Liebe Grüsse Flo
  • Hallo Florentine,

    wenn Ihr zusammen wohnt, bildet Ihr eine sog. "Bedarfsgemeinschaft". Dies ist ggf. für Deinen Bezug von ALG II relevant. Nicht jedoch für die Grundsicherung Deines Freundes.

    Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen 😀

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo Florentine,

    wenn Ihr zusammen wohnt, bildet Ihr eine sog. "Bedarfsgemeinschaft". Dies ist ggf. für Deinen Bezug von ALG II relevant. Nicht jedoch für die Grundsicherung Deines Freundes.

    Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen 😀

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.


    Hallo Justin,

    danke für deine Antwort. Mein Freund bekommt ca. 500 Euro Rente im Monat, das heisst das die hälfte dann als Einkommen bei meinen ALG 2 Bezug mit angerechnet wird. Aufgrund dessen bin ich dann darauf angewiesen, das mein Freund die hälfte seiner Rente an mich abgeben muss. Ich finde es furchtbar den Gedanken, das mein Freund dann teilweise für mich mit aufkommen muss. Ich möchte trotz der schwieriegen Situation unabhängig sein.

    Danke für deine Hilfe.

    Liebe Grüße Flo
  • Hallo Florentine

    dann bleibt Euch wohl doch nichts anderes übrig, als getrennte Wohnungen zu beziehen. Auch wenn es schwierig ist, vielleicht ergibt sich in der unmittelbaren Nachbarschaft die Möglichkeit, eine Wohnung zu mieten.

    LG Nobby


  • Hallo Florentine,

    wie Nobby schon geschrieben hat, wäre die einzige Möglichkeit, diese Anrechnung zu umgehen, das Beziehen getrennter Wohnungen.

    Ich kann Dich sehr gut verstehen, dass Du unabhängig bleiben willst. Diese "Freiheit" und Selbstständigkeit sieht das Sozialgesetz aber leider nicht vor...

    Tut mir sehr leid für Dich 🙁

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich!
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