Finanzamt - Entsendung
Ich bin zu 70% Schwerbehindert und konnte bei einer Agentur
eine Anstellung bekommen. Da diese Agentur in Spanien eine
Zweigstelle eröffnen wollte, ich das Land und die Sprache
kenne, wurde ich dorthin ENTSENDET. Steuern wurden in
Deutschland gezahlt. Der Vertrag wurde in der Entsendung aufgelöst. Jetzt muss ich für das Finanzamt eine Einkommen-
steuererklärung abgeben.
Wer kennt sich da aus, oder hat schon selber sowas ausgefüllt? Doppelter Haushalt - Umzug - Kosten und Ausgaben
im Ausland- Fahrtkosten - Verpflegung - Hotel u.s.w.
Was kann ich angeben? Gibt es eine Höchstgrenze?
Über eine Antwort oder Rat würde ich mich freuen und
bedanke mich jetzt schon.
G. Simon
eine Anstellung bekommen. Da diese Agentur in Spanien eine
Zweigstelle eröffnen wollte, ich das Land und die Sprache
kenne, wurde ich dorthin ENTSENDET. Steuern wurden in
Deutschland gezahlt. Der Vertrag wurde in der Entsendung aufgelöst. Jetzt muss ich für das Finanzamt eine Einkommen-
steuererklärung abgeben.
Wer kennt sich da aus, oder hat schon selber sowas ausgefüllt? Doppelter Haushalt - Umzug - Kosten und Ausgaben
im Ausland- Fahrtkosten - Verpflegung - Hotel u.s.w.
Was kann ich angeben? Gibt es eine Höchstgrenze?
Über eine Antwort oder Rat würde ich mich freuen und
bedanke mich jetzt schon.
G. Simon
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Antworten
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Hallo Simon,
ich werde unseren Fachexperten auf Dein Anliegen hinweisen. Bitte hab ein wenig Geduld - und ein schönes Wochenende 😉
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Hallo,
du kannst meiner Meinung nach alle Kosten die im direkten Zusammenhang mit deiner Stelle in diesem Fall der Entsendung als Werbungskosten absetzen. Davon Abziehen mußt du eventuelle Erstattungen vom Arbeitgeber.
Die Kosten müssen natürlich Schlüssig und angemessen sein hast du Familie? Da der doppelte Haushalt nur in bestimmten Fällen anerkannt wird. Wie lange wurde dieser geführt bist du anschließend komplett Umgezogen?
Ich persönlich würde erstmal alles ansetzen vielleicht eine Exeltabelle anfertigen, und zu der Erklärung legen. Streichen kann das finanzamt immer noch. Wenn der Bescheid dann da ist alles genau prüfen und wenn einem etwas spanisch vorkommt Einspruch einlegen.
Gruß Sonnenscheinhsk
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