habe seit 2007 , eine unangemeßene barrierefreie ,behindertengerechte Wohnung in zentrale lage, habe

hallo bin seit 2005, voll erwerbsunfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt 1, jeodch für Werkstätte noch mehr als 3 std,wohne in eine barrierefreie behinderten gerechten Wohnung in zentraler lage, habe aber eine WBS Schein von 60 qm bekommen habe als Schwerbehinderte mit dem Merkz G,die Arge lehnt jedoch die größere Wohnung ab, ebenso wie auch Tiefgaragen kosten , ebenso wird mir somit auch eine angemeßene barrierefreie behinderten gerecht Wohnung abgelehnt,!Zumal hatte auch das Sozialgericht nicht in 2008 anerkannt, jetzt bin ich erneut vor dem LSG wegen der unangemeßen Größe !obwohl hier keine angeßenen barrierefreie behindertengerechten Wohnungen am öffentlichen Wohnung kaum zur Verfügung stehn ! würde mich freuen wenn man mir helfen könnte ! LG Magdalena

Antworten

  • Teifgaragenkosten - Hast du ein Auto ??

    Auch mit deinen anderen Posting habe ich so meine Schwierigkeiten. Du hast zwar einen WBS für eine 60 qm Wohnung, aber das heißt ja nicht dass die Grundsicherung nach den gleichen Kriterien verfährt. Dies sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.
    Ebenso dein Vergleich mit denm Freibetrag bei Hartz IV (also SGB II) und bei Grundsicherung (SGB XII). Auch hier unterschiedliche Vorraussetzungen und demnach auch unterschiedliche Ergebnisse.
    Abgesehen davon der Freibetrag im SGB II liegt bei 100€, von dem was darüber hinaus geht darfst du 20% behalten. Im SGB XII gibt es keinen Freibetrag, dafür darfst du 30% behalten. Inwieweit es die 17% Mehrbedarf bei Grusi auch bei Hartz IV gibt bin ich mir nicht sicher, aber ich glaube nicht.
    Wiedem auch sein das sind alles unterschiedliche Dinge, d.h das Prinzip "er bekommt - also bekomme ich auch" trifft nur ganz selten zu. Ähnliches gilt auch für die Übernahme der Internetkosten. Verwaltungsgerichtsurteile sind Einzelfall Entscheidungen - die haben keine Allgemeingültigkeit.. Nicht zuletzt sind gerade im SGB XII vieles "kann" Entscheidungen.

    Hast du da mal ein Aktenzeichen für das Urteil ?
  • hallo guten morgen,
    nach verschieden Aussagen von Anwälten besteht ein erhöhter Wohnraum, zumal ist hier durch den erhöhten Wohnraum schon angezeigt, wenn dieser entweder mit Rollator oder Rollstuhl genutzt werden kann, sowie auch durch andere Gehhilfen ! darüber sollte es gerichtliche Entscheidungen geben ! auch wird hier keine Richtlinien bei SGB II oder SGBXII, gerichtsurteile vorgewiesen, das hier einer Behinderten mit Rollator oder Geh Hilfsmmittel , kein erhöhten wohnraum besteht !
  • Hallo Magdalena,

    benutzt Du einen Rollstuhl? Dann solltest Du ein aG beantragen. Als Begründung genügt in der Regel das man täglich auf den Rollstuhl angewiesen ist und deshalb das aG beantragt. Eine Kopie der Krankenkassengenehmigung sollte man der Glaubwürdigkeit halber auch noch hinzu fügen. Viel mehr sollte man nicht dazu schreibt. Es gäbe dem Versorgungsamt zu viel Raum für Spekulation Dich für beweglicher zu halten als Du bist. Nur für Rollifahrer mit aG im Schwerbehindertenausweis wäre eine Sozialwohnung in der Größe Deiner Wohnung angemessen.

    Gruß Karin
  • hallo guten morgen, danke für deinen Tipp , derzeit läuft auch eine Verordnung der Genehmigung, vom Rollstuhl sogar den elektrischen Rollstuhl, da sich bei mir die diabetische Polloneuropatie, verschlimmert hat, seit 2008 habe ich auch den Rollator,vorher hatte ich Gehhilfenalso Gehstöcke, und die auch noch hier in der Wohnung sowie auch den Rollator nutze,außerdem konte ich hier unter anderem im Jura Forum , durch ein BSG Urteil, heraus finden, das hier bereits entschieden wurde, das Behinderte mit dem Merkz , aG,G,H,BL, hier einen erhöhten Wohnraum bedarf an zu erkennen ist , sowie auch Behinderte mit Rollator.! Ebenso sind auch die Schwerbehinderten Rechte Vorrangig , wie die Verwaltungsrechte ! auch wird hier besonders von den UN Konversation Rechte für Menschen mit Behinderung hier in jeglicher Form , eines Behinderten Menschen, zu einer verbesserten lebensqualität und verbesserten Lebensform sowie zu einer erleichterten selbständigen,Weise gehört und nicht hier beschlicher leben !aber leider sind ja hier wohl mit unter nur sachbearbeiter die hier nicht darauf das menschliche sehn wollen,sondern auch hier vor allem sich nicht um einen normalen gesunden leistungsempfänger !
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