als Behinderter mensch von ein in das andere bundesland ziehen

MyHandicap User
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hallo zusammen
mein mann( seid einen schlaganfall halbseitiggelähmt behindeternausweis mit 90 % und den merkbuchstaben ag,h.B. und ich behindertenasuweis 60 % derzeit noch kein merkbuchstaben ( merkzeichen "g" ist im wiederspruch wollen vom saarland .von einer nicht behinderten gerechten wohnung nach essen in einer behinderten gerechten wohnung umziehen. können wir vom landesamt ein zuschuß für den umzug beantragen im rahmen der eingliederungshilfe ? wer weiß rat !! lg
mein mann( seid einen schlaganfall halbseitiggelähmt behindeternausweis mit 90 % und den merkbuchstaben ag,h.B. und ich behindertenasuweis 60 % derzeit noch kein merkbuchstaben ( merkzeichen "g" ist im wiederspruch wollen vom saarland .von einer nicht behinderten gerechten wohnung nach essen in einer behinderten gerechten wohnung umziehen. können wir vom landesamt ein zuschuß für den umzug beantragen im rahmen der eingliederungshilfe ? wer weiß rat !! lg
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Antworten
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Hallo Erika,
vieleicht hast Du bisher einfach nur die falschen Leute gefragt. 😉 Wenn jemand mit Behinderung in einer ungeeigneten Wohnung wohnt und in eine barrierefreie Wohnung umziehen möchte, bezahlt das Wohnungamt den Umzug. Wenn das Einkommen nicht mehr als Hartz IV +15% beträgt, man Pflegegeld bekommt und das Vermögen 5000€ nicht übersteigt, braucht man für die Umzugskosten kein Darlehen aufnehmen. Es wird alles übernommen. Man muß sich um fast nichts kümmern. Außer den Antrag ausfüllen und ein Umzugsunternehmen suchen. Wenn man Pflegegeld bekommt, arbeitet das Wohnungsamt automatisch mit der Pflegekasse zusammen. So weit ich weiß auch überregional.
Gruß Karin
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Hallo,gibt noch mehr zu bedenken oder besser zu wissen.Wenn ihr mit eurer Kk zufrieden seit und das läuft müsst ihr nicht die vom neuen Bundesland nehmen.Beispiel KK AOK Saarland Top bearbeitung kompetente Sacharbeiter dann behalten ihr müsst nicht zwangsläufig AOK NRW nehmen.LG Erich
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ich danke euch beiden sehr lg erika
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Guten Morgen,
ich sage es mal so, Ich will nach Hamburg ziehen in eine Behindertengerechte Wohnung und bekomme vom Amt keine Hilfe in meine jetzt noch Stadt BHV.
Also bin ich ans Telefon und habe mit der TK Telefoniert, habe die Antwort bekommen das es eine einmalige Hilfe gibt für Wohnungsumbau, dieses Geld kann man beantragen für den Umzug. Ich Denke das es auch bei der AOK so ist.
Da vom Amt nur der Leistungssatz Gezahlt wird ist eine Wohnung zu Teuer für die Grundsicherung hier in BHV, als habe ich mich Schlau gemacht in HH und habe die zusage bekommen aber nur als Rollstuhl Benutzer/innen möglich.
Leider muss ich hier erst mal Enden den jetzt muss ich mich fertig machen, da ich nach HH fahre um mir die Wohnung anzusehen, ich werde dann weiter Schreiben wenn ich wieder dabin.
Gruß
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hallo seegat
ich wünsche dir viel glück!
wenn es klappen würde, wären wir ja noch mehr, die aus hamburg kommen. 😀
ein frage: was ist BHV?
lg rosi
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Der Zuschuss von ca 2500Euro schimpft sich Wohnraumanpassung.LG Erich
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Hallo Seegat,
sei doch bitte so lieb und eröffne für Dein Anliegen einen eigenen Thread. Dann bleibt alles übersichtlicher 😉
Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende.
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Justin_MyHandicap hat geschrieben:
Hallo Seegat,
sei doch bitte so lieb und eröffne für Dein Anliegen einen eigenen Thread. Dann bleibt alles übersichtlicher...
ja bitte seegat, mach das 😉
mich würde nämlich sehr interessieren, was du in HH erreicht hast.
@ redaktion
"nocheinmal" (unsere erika) hat sich ja mehr oder weniger aus dem forum verabschiedet.
dann könnte dieser (andere übrigens auch wg. der "übersichtlichkeit", wie justin oben schreibt), von ihr erstellter thread, m.e. geschlossen werden, oder? 🥺
lg
rosi
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Hallo nocheionmal,
Man kann so einfach weder zu-noch abraten.
Richtig ist, daß es erhebliche Unterschiede bei Leistungen und Einstufungen geben kann.
Die Pflegestufe wird im neuen Bundesland erneut untersucht und festgelegt und die Praxis bei den Merkmalen im Ausweis ist auch unterschiesdlich, ebenso die Finanzierung des Privatautos.
Beim selbstbestimmten Wohnen Behinderter ist es von Kommune zu Kommune auch im selben Bundesland unterschiedlich.
Kann sein, daß man sich verbessert, kann aber auch teilweise sein, daß man sich ziemlich verschlechtert.
Unbedingt vorher abchecken!
LG
Surfer
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Hallo Erika,
ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.
Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.
Aufgrund Deiner Aussagen in anderen Threads gehe ich davon aus, dass sich dieses Anliegen erledigt hat.
Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können - bei Bedarf - die Bewertung auch wieder zurücksetzen.
Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.
Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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@ Surfer solange man die KK nicht wechseln muss wird auch nichts neu untersucht.Ob man die KK unbedingt wechseln muss kann man aber bei der eigenen KK erfragen.Vom Rheinland OWL gut ist beides in NRW,musste ich nichts wechseln bekomme die Leistungen weiter von der AOK Rheinland Hamburg.LG Erich
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Eigentlich könnte Bärentatze ja mal was dazu schreiben.
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